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SEPA vereinheitlicht Zahlungen in Europa


SEPA-Compliance: Checkliste: Ist mein Unternehmen fit für das SEPA-Zeitalter?
Bis zum 1. Februar 2014 muss SEPA verpflichtend eingeführt werden


(05.09.12) - SEPA kommt: Unternehmen müssen sich umstellen, haben aber auch vielen Vorteile. Die Single Euro Payments Area (SEPA) wird bis 2014 den Zahlungsverkehr in Europa vereinheitlichen und vieles einfacher machen. Vor allem für Unternehmen, die international tätig sind, hat das neue System viele Vorteile – erfordert aber auch einige Anpassungen. Gerade hier beginnt bei vielen Unternehmern die Unsicherheit: Welche Systeme müssen aktualisiert werden? Welche neuen Daten werden benötigt? Ist mein Unternehmen überhaupt fit für das SEPA-Zeitalter? Auf diese Fragestellungen machte jetzt die Nidag GmbH aufmerksam.

SEPA ist ein gemeinsames europäisches Projekt von EU-Kommission, Europäischer Zentralbank und dem European Payments Council. Ziel ist es, den Zahlungsverkehr in Europa zu vereinheitlichen und somit Schranken im Zahlungsverkehr abzubauen. Bis zum 01.02.2014 muss SEPA verpflichtend eingeführt werden. Bis zum Jahr 2016 werden sukzessive alle individuellen nationalen Zahlungsmethoden wie z. B. das deutsche Lastschriftverfahren (ELV) eingestellt. Teilnehmerländer sind alle 27 EU-Länder sowie Lichtenstein, Norwegen, Island, Schweiz und Monaco.

"Vor allem für eCommerce-Betreiber bietet die Umstellung auf SEPA viele Vorteile, zum Beispiel die Chance, neue Märkte zu erschließen", fasst Diplom-Informationswirt Rainer Grundel zusammen. Er ist beim Internet-Dienstleister und Online-Spezialisten Nidag für die Optimierung digitaler Prozesse und webbasierter Auftritte verantwortlich. Seine Einschätzung des Projektes SEPA fällt durchaus positiv aus: "Zahlungstechnisch ist es mit SEPA völlig egal, in welchem Land Kunde, Bank und Betreiber sitzen, da es einheitliche Regeln und Bedingungen gibt", erklärt er. "Der Zahlungsverkehr wird damit weniger komplex, weil alle Europäer gleiche Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen nutzen." Die effizientere und schnellere Abwicklung des Zahlungsverkehrs birgt zudem großes Einsparpotential
für die europäischen Unternehmen. Experten gehen von bis zu 100 Milliarden Euro pro Jahr aus. Auch Sicherheit wird mit SEPA groß geschrieben. Eine Höchstgrenze für Einzugsermächtigungen bietet höheren Schutz und schafft vor allem mehr Vertrauen bei Privatkunden.

Vorteil: nur noch eine Bank Ein weiterer Vorteil für Unternehmen, die bereits Produkte und Dienstleistungen im europäischen Ausland anbieten, besteht darin, dass sie ihren Zahlungsverkehr auf eine Bank ihrer Wahl konsolidieren können. Es ist nicht mehr notwendig, in jedem Land ein eigenes Konto zu verwalten. Durch SEPA werden Markteintrittsbarrieren deutlich gesenkt, jedoch müssen vor allem eCommerce-Betreiber immer noch ein wachsames Auge auf die jeweiligen Verbraucherrechtlinien in den Ländern haben. Dies betrifft beispielsweise Widerrufsfristen.

Bis zum 1. Februar 2014 muss SEPA verpflichtend eingeführt werden. Zahlungen werden dann international mit der International Bank Account Number (IBAN) und dem Business Identifier Code (BIC). Bei nationalen Zahlungen genügt die eindeutige IBAN. Bis 2016 werden dann nach und nach alle individuellen Zahlungsmethoden der einzelnen Länder, zum Beispiel das deutsche Lastschriftverfahren, eingestellt.

Technische Anpassung meist unproblematisch
Die Umstellung betrifft grundsätzlich alle Unternehmen, die intern oder extern mit Lastschriften oder Überweisungen arbeiten, sei es die Abrechnung mit Kunden oder die Gehaltsüberweisung an die Mitarbeiter. "Für viele Unternehmen bedeutet SEPA zunächst erhöhter Handlungsbedarf", erklärt Rainer Grundel. "Die betroffenen IT-Systeme müssen identifiziert und alle Prozesse entsprechend umgestellt werden." Zudem seien in den Kunden-, Lieferanten- und Mitarbeiter-Daten die neuen Bankverbindungen zu berücksichtigen. Aus technischer Sicht sind eventuell neue Schnittstellen nötig. "Gerade die gängigen Open- Source-Shop-Systeme wie Magento und Oxid eSales unterstützen die SEPA-Lastschrift nicht per se", warnt Rainer Grundel. "Über die bestehenden Erweiterungsfunktionen lassen sich diese jedoch mit wenig Aufwand nachrüsten."

Bei größeren Anbietern, die auch eigenes Hosting erlauben, sei eine Erweiterung in der Regel kein Problem. Aus technischer Sicht ist die Integration der Vorkasse per SEPA-Überweisung am einfachsten zu realisieren. Dabei ist es auch unwichtig, welche Shop-Software im Einsatz ist. Es muss hier lediglich eine neue Zahlungsoption integriert werden, die als Information die SEPA-relevanten Kontodaten zu Verfügung stellt.

Komplexer wird es bei der SEPA-Lastschrift, da hier Felder für die Kundenstammdaten in Datenbanken erweitert werden sowie zusätzliche Informationen für das Lastschriftmandat gespeichert werden müssen. Weiterhin sind die jeweiligen Schnittstellen an die Abrechnungssysteme zu erweitern oder umzustellen.

"Wer jetzt einen neuen Onlineshop erstellt, sollte auf jeden Fall darauf achten, dass die Software bereits SEPA-kompatibel ist", rät Rainer Grundel. "Die Software muss anstelle der bisher üblichen DTAUS-Datei eine SEPA-XML- Datei erstellen können." Weiterhin müsse natürlich auch die eingesetzte Banking-Software das SEPA-Format beherrschen.

Prozesse verbessern und Einsparungen vornehmen
Ein weiteres Plus von SEPA sieht Rainer Grundel in der umfassenden Möglichkeit Prozesse zu verbessern. Mit der Umstellung auf SEPA können Unternehmen die Gelegenheit nutzen und ihre Prozesse eingehend zu prüfen: Welche Systeme müssen aktualisiert werden, welche können zusammengelegt oder eventuell sogar eingespart werden? Welche Schriftstücke werden wirklich noch benötigt? Sind alle Kunden- und Lieferantendaten aktuell? Welche Prozesse können digitalisiert werden? "Erfahrungsgemäß gibt es in den meisten Unternehmen Potenziale, die im Zuge solch umfassender Umstellungen ans Tageslicht kommen", weiß IT-Experte Rainer Grundel. "Ob finanziell oder zeitlich: Mögliche Einsparungen lassen sich fast überall finden."

Checkliste: Ist mein Unternehmen fit für das SEPA-Zeitalter?

Allgemeines:
>> Können die internen IT-Systeme (z.B. ERP, Banking-Systeme etc.) das SEPAXML verarbeiten?

Werden IBAN und BIC bereits angegeben:
>> auf Rechnungen?
>> in Bestätigungs-E-Mail?
>> in der Anbieterkennzeichnung?
>> in Ihren Stammdaten?
>> bei Zahlung per Vorkasse?

SEPA-Lastschrift:
>> Ist eine Gläubiger-ID vorhanden?
>> Ist ein SEPA-Basis-Lastschrift-Mandat vorhanden?
>> Ist ein SEPA-Firmen-Lastschrift-Mandat vorhanden?
>> Hat die Bank durch AGB-Änderung die bestehende Lastschrifteinzugsermächtigung umgedeutet?
>> Stimmen Eingabefelder und Prüfroutinen für die IBAN- und BIC-Felder?
>> Werden Fristen für die Information des Zahlungspflichtigen und den Einzug eingehalten?
>> Sind die automatisierten Verfahren zum Schließen von offenen Posten an die Struktur der SEPA-Zahlungseingänge angepasst?
>> Wurden Prozesse für die Rücklastschriften sinnvoll erweitert?

Interne Systeme und Prozesse (z.B. bei Finanzbuchhaltung):
>> Können IBAN und BIC in die Stammdaten eingegeben werden?
>> Sind IBAN und BIC aktuell gepflegt?
>> Unterstützt die verwendete Software die SEPA-Überweisungen (SEPA-XML)?
>> Wurden die Mitarbeiter geschult?
(Nidag: ra)

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Meldungen: Europäische Kommission

  • Verluste von Kunststoffpellets verringern

    Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über den Vorschlag der Kommission, die Verschmutzung durch Mikroplastik durch Kunststoffpellets in der gesamten Wertschöpfungskette, auch während des Transports, insbesondere auf See, zu regulieren und zu verhindern. Die neue Verordnung wird die Umwelt schützen und gleichzeitig sicherstellen, dass die europäischen Industrien weiterhin nachhaltig operieren und expandieren können.

  • Schutz vor möglichen Risiken in Spielzeug

    Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die neuen Vorschriften für die Sicherheit von Spielzeug im Anschluss an den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vom 28. Juli 2023. Die neue Verordnung wird die Verwendung schädlicher Chemikalien wie PFAS, endokrine Disruptoren und Bisphenole in Spielzeug verbieten. Alle Spielzeuge werden über einen digitalen Produktpass verfügen, um zu verhindern, dass unsicheres Spielzeug, das online und offline verkauft wird, in die EU gelangt.

  • Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz)

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 25 Mitgliedstaaten sowie Island und Norwegen haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Online-Händlern, die Gebrauchtwaren wie Kleidung, elektronische Geräte oder Spielzeug verkaufen, veröffentlicht. "Sweeps" werden von der Europäischen Kommission koordiniert und von den nationalen Durchsetzungsbehörden zeitgleich durchgeführt. Mit dem aktuellen Sweep sollte überprüft werden, ob die Praktiken dieser Händler mit dem EU-Verbraucherrecht im Einklang stehen. Die Verbraucherschutzbehörden überprüften 356 Online-Händler und stellten fest, dass 185 (52 Prozent) von ihnen möglicherweise gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen.

  • Ziele Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz

    Die Europäische Kommission hat ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Vorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit angenommen, das zusätzliche Investitionen freisetzen soll. Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorn bei der Schaffung günstigerer Rahmenbedingungen für Unternehmen in der EU, damit diese wachsen, innovativ sein und hochwertige Arbeitsplätze schaffen können.

  • Stärkung der Arzneimittel-Lieferketten

    Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, mit der die Verfügbarkeit kritischer Arzneimittel in der EU verbessert werden soll. Ziel des Vorschlags ist es, die menschliche Gesundheit zu schützen, indem Anreize für eine Diversifizierung der Lieferkette geschaffen werden und die Herstellung von Arzneimitteln in der EU gefördert wird. Dadurch wird die Arzneimittelbranche in der EU unterstützt, die einen großen Anteil an unserer Wirtschaftsleistung hat.

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