Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Nickel Institute begrüßt Schutz für Handynutzer


Nach der Nickelrichtlinie der Europäischen Union (EU) können Handyhersteller weiterhin Nickel für wichtige Innenkomponenten von Mobiltelefonen nutzen
Klarstellung werde die Konsumenten vor einem möglichen allergischen Ausschlag durch längeren Hautkontakt mit Nickel schützen


(24.02.09) - Das "Nickel Institute" hat die Klarstellung der Europäischen Kommission begrüßt, wonach Mobiltelefone künftig der Nickelrichtlinie der Europäischen Union (EU) unterliegen. Nach der Richtlinie können Handyhersteller weiterhin Nickel für wichtige Innenkomponenten von Mobiltelefonen nutzen. Oberflächenanwendungen, die möglicherweise länger in Berührung mit der Haut kommen könnten, werden jedoch reduziert.

"Als Industrie haben wir schon seit längerem mit Sorge die Vernickelung von Gehäusen und anderen Außenteilen von Mobiltelefonen beobachtet", sagte Steve Barnett, Präsident des Nickel Instituts. "Wir sind froh über die Klarstellung der Kommission, dass Mobilfunkgeräte aufgrund des möglichen, direkten und anhaltenden Hautkontakts jetzt der Richtlinie unterliegen."

Die Klarstellung werde die Konsumenten vor einem möglichen allergischen Ausschlag durch längeren Hautkontakt mit Nickel schützen, so Barnett weiter. Dagegen könnten Handyhersteller das Metall weiterhin als wichtigen Bestandteil für verschiedene Innenkomponenten von Mobiltelefonen verwenden.

Die Nickelrichtlinie ist bereits seit 2005 in Kraft. Sie untersagt den Einsatz von Nickel auf allen Produkten, die in "direkten und anhaltenden Kontakt" mit der Haut kommen können. Davon ausgenommen sind solche Produkte, die höchstens 0.5μg Nickel pro cm2 und Woche abgeben.

Diese Bedingungen wurden in einer Änderung der Richtlinie festgesetzt. Diese war anfangs lediglich dazu gedacht, allergische Reaktionen durch vernickelte Oberflächen wie etwa bei Schmuck, Uhren, Knöpfen oder Reißverschlüssen zu verhindern.

Im vergangenen Jahr hatten Teile der dänischen Bevölkerung berichtet, nach der Nutzung von Mobiltelefonen allergische Reaktionen erlitten zu haben. Eine anschließende Untersuchung des Dänischen Wissenszentrums für Allergien bestätigte, dass die vernickelten Oberflächen der Handys die Auslöser der allergischen Hautausschläge waren.

Nickel wird gelegentlich aus ästhetischen Gründen für die Oberflächenveredelung von Mobiltelefonen verwendet. Es wird aber auch für Innenkomponenten genutzt, etwa für Mikrofonmembrane, elektrische Verbindungen und Kondensatoren sowie in größerem oder kleinerem Umfang als chemischer Inhaltsstoff von Batterien.

"Während Nickel in seiner massiven Form im Allgemeinen eine sichere Substanz ist, kann der anhaltende und intensive Kontakt verschiedene entzündliche Hautreaktionen bei hypersensitiven Personen hervorrufen – vor allem dann, wenn entsprechende Gegenstände zu viel Nickel auf die Haut übertragen" folgerte Barnett. Aus diesem Grund habe das Nickel Institut auf die Problematik hingewiesen und war in ständigem Dialog mit den Herstellern von Mobilfunkgeräten über die angemessene Nutzung von Nickelbeschichtungen. Ziel sei es gewesen, entweder gar keine vernickelten Gehäuse mehr herzustellen oder sicherzustellen, dass die Beschichtung kein Risiko einer allergischen Kontaktdermatitis berge. (Nickel Institute: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Insider-Risiken bleiben relevant

    Die unermüdliche Weiterentwicklung Künstlicher Intelligenz beschleunigt die Evolution bestehender Betrugsszenarien. In unserem Tagesgeschäft - der Betrugsprävention - beobachten wir besonders im E-Commerce neue Herausforderungen, die differenziert betrachtet werden müssen.

  • Leben ohne Digitalzwang

    Menschen, die auf bestimmte Dienstleistungen im Alltag angewiesen sind, haben einen Anspruch darauf, diese auch analog nutzen zu können. Dies ist das Kernergebnis des Rechtsgutachtens, das am 11.12.2024 auf Initiative des Vereins Digitalcourage vom Netzwerk Datenschutzexpertise vorgelegt wurde.

  • DORA am 17. Januar 2025 in Kraft

    Mit Blick auf das Jahr 2025 sticht ein Element bei der Einführung und Weiterentwicklung generativer künstlicher Intelligenz (KI) hervor: die Datensicherheit. Da generative KI-Modelle riesige Datenmengen benötigen, um zu lernen und Inhalte zu generieren, wird die Gewährleistung des Datenschutzes, der Vertraulichkeit und der Integrität dieser Daten von größter Bedeutung sein.

  • Schutz der privaten Sparer

    Seit über 45 Jahren gibt es den Einlagensicherungsfonds der privaten Banken. Seitdem sichert er zuverlässig die Guthaben der Sparerinnen und Sparer ab, falls es zum Entschädigungsfall kommt. Klar ist jedoch, dass selbst ein funktionierendes System regelmäßig auf den Prüfstand gestellt und zur Verbesserung gegebenenfalls angepasst werden muss.

  • Verschiebung der Einreichfrist

    Die Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) haben eine Verschiebung der Einreichfrist der Informationsregister auf 30. April 2025 bekanntgegeben (Quelle: The ESAs announce timeline to collect information for the designation of critical ICT third-party service providers under the Digital Operational Resilience Act | European Banking Authority). Grund dafür ist u. a. die Verzögerung bei der Finalisierung der technischen Implementierungsstandards (ITS).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen