Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Übermittlung von Bonitätsdaten


Datenschutz: Von der Sicherheitsleistung zum Wettbewerbsfaktor
Regulatorische Compliance-Neuerungen:
Der Umgang mit dem Datenschutz wird nach einer aktuellen Untersuchung in Zukunft Auswirkungen auf das Image und Reputation von Unternehmen haben

(02.11.10) - Die Datenschutznovelle vom April diesen Jahres wird zum Wettbewerbsfaktor für alle Unternehmen, die Bonitätsprüfungen durchführen: Banken, Versicherungen, Telekommunikationsanbieter sowie Online-Shops.

Die Managementberatung Mücke, Sturm & Company erwartet mittelfristig aufgrund des absehbar weiter steigenden Datenvolumens bei der Übermittlung von Bonitätsdaten ein höheres Interesse der Kunden an der Verwendung ihrer Daten. "Unternehmen müssen sich auf diese regulatorischen Neuerungen umfangreicher als bisher mit hoher Prozessqualität in Auskunfts-, Mahn- und Einmeldeprozessen einrichten", macht Michael Kaut, Partner bei Mücke, Sturm & Company deutlich.

Durch die stärkere Regulierung der Verarbeitung von Bonitätsdaten im Rahmen der Datenschutznovelle (BDSG vom 1. April 2010) werden Selbstauskunftsprozesse bei Konsumentenanfragen komplexer.

Werden die Kundenanfragen nicht fristgerecht bearbeitet, hält der Gesetzgeber einen umfangreichen Bußgeldkatalog bereit – neben den finanziellen Folgen sind die Auswirkungen auf das Image und die Reputation eines Unternehmens beachtlich. Die neuen Regelungen führen außerdem zu stark ansteigendem Einmeldevolumen aus Mahnprozessen. So entstehen in diesem Umfeld höhere qualitative Anforderungen, denen bestehende Prozesse bisher oft nur begrenzt gerecht werden.

Bessere Meldeprozesse und Qualitätssicherung der Prozesse sind notwendig
Bisher stehen Unternehmen, die personenbezogene Daten in ihren internen Kundenmanagementprozessen verarbeiten und für Entscheidungen nutzen, nur wenigen Verbraucheranfragen gegenüber. Dies liegt zum großen Teil an der noch geringen Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit für die Verarbeitung von Daten in Unternehmen. Nach wie vor konzentrieren sich die aktuelle Medienberichterstattung und die Verbraucherschützer auf die Auskunfteien.

Negativinformationen wurden bis dato zumeist erst aus der Inkassobearbeitung an Auskunfteien weiter gegeben, das heißt wenn der Mahnprozess schon weit fortgeschritten war. Durch die Novellierung des § 28a BDSG ist diese Einmeldung nun schon weitaus früher im Mahnprozess möglich. Dies verlangt qualitativ verbesserte Meldeprozesse von Unternehmen an Auskunfteien.

Mücke, Sturm & Company erwartet, dass sich das Interesse von Konsumenten an Selbstauskünften bei Unternehmen und Auskunfteien erheblich erhöhen wird. Manuell sind die Anfragen nicht mehr zu bearbeiten - die technische Unterstützung und Qualitätssicherung der Prozesse wird so unerlässlich.

Michael Kaut empfiehlt den Unternehmen, die technischen und organisatorischen Maßnahmen weiter zu verbessern und stärker zu automatisieren, um den Datenschutz stärker in den Prozessen der Unternehmen zu verankern. Die Entscheidungsprozesse zu jedem Kunden müssen transparent dokumentiert sein und die Kunden müssen vor Negativbeurteilungen durch inkorrekte Weitergabe von Negativdaten geschützt werden.

Die Unternehmen sollten bestrittene Forderungen vermeiden, frühzeitig identifizieren und klären. "Für eine korrekte Entscheidungsfindung ist eine hohe Datenqualität unerlässlich", betont Kaut. (Mücke, Sturm & Company: ra)

Mücke, Sturm & Company: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Wird KI den Finanzberater ersetzen?

    Die Zeiten, in denen Finanzdienstleister in Deutschland künstlicher Intelligenz nur zaghaft begegneten, sind vorbei. Banken, Vermögensverwalter und Asset Manager haben KI eindeutig als eine der strategisch wichtigsten Technologien für die Branche erkannt. Allerdings ist es für viele Akteure nach wie vor schwierig, diese effektiv umzusetzen.

  • Absichern entlang der Lieferkette

    Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sieht für die betroffenen Unternehmen vor, "menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten" (§ 3 Abs. 1 Satz 1 LkSG). Vom Gesetzestext selbst könnten sich viele Unternehmen jedoch erst einmal unbeeindruckt fühlen.

  • Besonders besorgniserregende Stoffe

    Die ECHA hat zwei neue Chemikalien in die Liste der SVHCS (besonders besorgniserregende Stoffe) aufgenommen. Eine davon ist fortpflanzungsgefährdend, die andere hat sehr persistente und stark bioakkumulierbare gefährliche Eigenschaften.

  • KI für modernes Vertragsmanagement

    Laut des neuen "Digital Maturity Report" von DocuSign sind 78 Prozent der europäischen Führungskräfte von ihren aktuellen digitalen Prozessen frustriert. KI-gestützte Tools könnten Abhilfe schaffen und die Produktivität steigern. Anlässlich des "Artificial Intelligence Appreciation Day" stellte DocuSign fünf Trends vor, wie KI den Vertragsprozess revolutioniert:

  • Erhöhung der Cybersicherheit in Europa

    Das verarbeitende Gewerbe ist ein entscheidender Teil der europäischen Wirtschaft und umfasst viele Bereiche von der kleinen Produktion bis hin zu groß angelegten industriellen Prozessen. Mit zunehmender Digitalisierung und Vernetzung ist der Sektor mit immer größeren Cybersicherheitsrisiken konfrontiert, die schwerwiegende Folgen für die öffentliche Gesundheit und Sicherheit haben könnten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen