Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Top-Level-Domain und Markenrecht


Geplante Erweiterung des Namensraums im Internet: Vielfach erforderlich, drohendem Markenmissbrauch und Domain-Spekulationen bereits frühzeitig entgegenzuwirken
ICANN – Einführung neuer Top-Level-Domains:
Markeninhaber werden innerhalb der neu angelegten Top-Level-Domains ihre Markennamen kostenintensiv registrieren

(05.11.08) - Auf eventuelle juristische Folgen der geplanten Erweiterung des Namensraums im Internet weist die Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (kurz: ICANN), die zuständig ist für die Verwaltung der Top-Level-Domains (z. B. .com, .de, .org), beschloss Ende Juni 2008 anlässlich der 32. öffentlichen Versammlung in Paris die Einführung weiterer Top-Level-Domains.

Bislang waren neue Top-Level-Domains durch die ICANN nur sehr restriktiv und nach langwierigen Verfahren eingeführt worden. Dies führte mehr und mehr zu einer Verknappung der zur Verfügung stehenden Domainnamen. Der neuerliche Beschluss der ICANN wirkt dieser Verknappung entgegen.

Voraussichtlich ab dem 2. Quartal 2009 sollen insbesondere Unternehmen und Gemeinden die Möglichkeit haben, eigene Top-Level-Domains anzumelden. So werden zukünftig Top-Level-Domains nach dem Muster .städtename oder .markenname registriert werden können. Das Verfahren zur Beantragung neuer Top-Level-Domains sowie die Höhe der Anmeldekosten sind derzeit noch unklar, Vorschläge der ICANN sollen bis Anfang 2009 vorliegen. Es wird erwartet, dass die Kosten im Bereich zwischen 100.000 und 500.000 US-Dollar liegen werden.

Chancen und Risiken für Markeninhaber
Die geplante liberalisierte Vergabepolitik der ICANN eröffnet Markeninhabern angesichts der Möglichkeit, individuelle Top-Level-Domains zu erwerben, neue Chancen, den eigenen Markennamen im Internet strategisch günstig zu positionieren. Auf der anderen Seite birgt die geplante Erweiterung aber auch erhebliche Risiken für Markeninhaber.

Um die Gefahren juristischer Auseinandersetzungen möglichst gering zu halten und das Risiko einer Verwässerung der eigenen Kennzeichenrechte zu vermeiden, wird es laut Luther Rechtsanwaltsgesellschaft vielfach erforderlich sein, drohendem Markenmissbrauch und Domain-Spekulationen bereits frühzeitig entgegenzuwirken.

Wie schon bei der Neueinführung der Top-Level-Domain .eu ist zu erwarten, dass Markeninhaber innerhalb der neu angelegten Top-Level-Domains ihre Markennamen kostenintensiv registrieren werden, um eine Registrierung durch Dritte und nachfolgende Domain-Auseinandersetzungen zu verhindern. (Luther Rechtsanwaltsgesellschaft: ra)


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Datenkontrolle im Zeitalter der KI

    Keepit veröffentlichte ihren Berichts "Intelligent Data Governance: Why taking control of your data is key for operational continuity and innovation" (Intelligente Data-Governance: Warum die Kontrolle über Ihre Daten entscheidend für betriebliche Kontinuität und Innovation ist). Der Bericht befasst sich mit der grundlegenden Bedeutung der Datenkontrolle im Zeitalter der KI, wobei der Schwerpunkt auf der Sicherstellung der Cyber-Resilienz und Compliance moderner Unternehmen liegt.

  • Vorbereitung wird zum Wettbewerbsfaktor

    Zwischen dem 14. und dem 28. April 2025 mussten Finanzinstitute in der EU ihre IT-Dienstleister bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) registriert haben. Mit dem Inkrafttreten des Digital Operational Resilience Act (DORA) geraten damit viele IT-Dienstleister ohne unmittelbare Regulierung in den Fokus von Aufsichtsbehörden. Gleichzeitig sorgt die bevorstehende Umsetzung der europäischen NIS2-Richtlinie in weiteren Branchen für erhöhten Handlungsdruck.

  • Investitionen in Photovoltaikprojekte

    Vor 25 Jahren schuf das Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) die Grundlage für den erfolgreichen Ausbau der Photovoltaik in Deutschland. Feste Einspeisevergütungen, garantierte Laufzeiten und unbürokratische Abwicklung sorgten für Vertrauen - nicht nur bei Projektierern, sondern auch bei Banken und institutionellen Investoren. "Diese Planbarkeit ermöglichte umfangreiche Investitionen in Photovoltaikprojekte", weiß Thomas Schoy, Mitinhaber und Geschäftsführer der Unternehmensgruppe Privates Institut. "Die damals garantierten Erlöse deckten Finanzierungskosten, Betriebsausgaben und Risikozuschläge gleichermaßen zuverlässig ab."

  • Bayern verstärkt Kampf gegen Geldwäsche

    Allein in Deutschland ist nach Schätzungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) von Geldwäsche bis zu 100 Milliarden Euro im Jahr auszugehen. Bayern verstärkt im Kampf gegen Geldwäsche seine Strukturen erneut und erweitert die Kompetenzen der bei der Generalstaatsanwaltschaft München angesiedelten Zentral- und Koordinierungsstelle Vermögensabschöpfung (ZKV) auf Geldwäsche.

  • Von Steuerreform bis Deutschlandfonds

    Benjamin Bhatti, Geschäftsführer der bhatti.pro Steuerberatungsgesellschaft mbH, durchforstet die Wahlprogramme der möglichen Koalitionspartner und betrachtet ihre Steuervorhaben aus wirtschaftlicher und politischer Sicht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen