Cross Compliance gewährleisten
Cross Compliance-Mängel: Oft Beanstandungen wegen Versäumnissen von Terminen und Fehlern in der Dokumentation
"Cross Compliance 2010": CC-Checkliste der LfL nun auf dem neuesten Stand
(28.04.10) - Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) hat die in der Praxis bewährte "Checkliste zu Cross Compliance" (CC) auf den neuesten Stand gebracht. Die aktualisierte Version 2010 steht im Internetangebot der LfL zum Download bereit. Mit wenigen Auswahlfragen kann sich der Landwirt innerhalb der umfangreichen Vorgaben orientieren und sich auf die für den eigenen Betrieb relevanten Regelungen konzentrieren. Aktualisiert wurde auch die Kurz-Checkliste über die häufigsten Cross-Compliance- (und Fachrechts-)Beanstandungen.
Auswertungen der CC-Kontrollen in Bayern haben ergeben, dass die Beanstandungen überwiegend auf Versäumnissen von Terminen, Fehlern in der Dokumentation oder anderen meist leicht behebbaren Mängeln beruhen.
Die zweiseitige Kurz-Checkliste enthält eine statistische Zusammenfassung von rund 90 Prozent aller festgestellten Beanstandungen. Sie erleichtert den Einstieg in die Eigenkontrolle – vor allem für Landwirte, die sich bisher noch wenig mit Cross Compliance auseinandergesetzt haben. Die Kurz-Checkliste deckt allerdings nicht alle Kriterien ab, die der Landwirt im Einzelfall einhalten muss. Für eine 100-prozentige Information ist die CC-Checkliste in Verbindung mit der ausführlicheren Broschüre "Cross Compliance 2010" zu verwenden, die ebenfalls im Internetangebot der LfL zum Download bereit steht.
Darüber hinaus sollte ggf. eine persönliche Beratung durch die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten oder die Kreisverwaltungsbehörden in Anspruch genommen werden.
Neben den fachrechtlichen CC-Vorschriften sind oft zusätzliche Anforderungen aus Fachrecht, Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) und/oder von privatwirtschaftlichen Qualitätssicherungs-Systemen zu berücksichtigen.
Die staatliche Landwirtschaftsverwaltung bietet als Informationsplattform das Gesamtbetriebliche Qualitätssicherungs-System (GQS-Bayern) an, mit dem online betriebsindividuelle Checklisten erstellt werden können. Dies gilt auch für Ökobetriebe (Verbandsrichtlinien). GQS-Bayern wird in einer aktualisierten Version ab Ende April 2010 zur Verfügung stehen. (LfL: ra)
Meldungen: Markt / Hintergrund
-
Versicherungsleistungen nach § 314 VAG
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt unter anderem die Lebensversicherer. Allein die BaFin ist berechtigt einen Insolvenzantrag zu stellen, § 312 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Die BaFin hat jedoch mehrere Alternativen, wie beispielweise die Bestandsübertragung oder die Herabsetzung der Leistungen in der Lebensversicherung. In Frage kommt fallweise, dass die private Auffanggesellschaft "Protektor Lebensversicherungs-AG" die Rechtsansprüche der Kunden insolventer Lebensversicherer "sichert", indem die Versicherungsverträge zur Aufrechterhaltung von garantierten Leistungen und Risikoschutz übernommen werden; §§ 221-231 VAG. Die Übernahme der Verträge bedarf einer Anordnung der BaFin, § 222 VAG - nur bis zu fünf Prozent der Garantieleistungen können dabei gekürzt werden. Bei dieser Gelegenheit können auch Tarifbestimmungen und Versicherungsbedingen angepasst werden. Freiwillig sind inzwischen auch 22 Pensionskassen dieser Sicherungseinrichtung freiwillig beigetreten.
-
Neues Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht
Durch Steuerhinterziehung entgehen dem deutschen Staat nach Schätzungen der Deutschen Steuergewerkschaft jedes Jahr 50 Milliarden Euro. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Die ganz große Mehrheit der Menschen und Unternehmen zahlen ordnungsgemäß. Wir gehen gegen die schwarzen Schafe vor. Steuerstraftaten sind schwer nachweisbar. Die Ermittlungen sind oftmals umfangreich und komplex. Hinzu kommen neue Deliktsphänomene und zunehmend große Datenmengen. Deshalb setzt die bayerische Justiz auf Spezialisierung. Dazu habe ich das Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht bei der Staatsanwaltschaft München I eingerichtet."
-
Datenkontrolle im Zeitalter der KI
Keepit veröffentlichte ihren Berichts "Intelligent Data Governance: Why taking control of your data is key for operational continuity and innovation" (Intelligente Data-Governance: Warum die Kontrolle über Ihre Daten entscheidend für betriebliche Kontinuität und Innovation ist). Der Bericht befasst sich mit der grundlegenden Bedeutung der Datenkontrolle im Zeitalter der KI, wobei der Schwerpunkt auf der Sicherstellung der Cyber-Resilienz und Compliance moderner Unternehmen liegt.
-
Vorbereitung wird zum Wettbewerbsfaktor
Zwischen dem 14. und dem 28. April 2025 mussten Finanzinstitute in der EU ihre IT-Dienstleister bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) registriert haben. Mit dem Inkrafttreten des Digital Operational Resilience Act (DORA) geraten damit viele IT-Dienstleister ohne unmittelbare Regulierung in den Fokus von Aufsichtsbehörden. Gleichzeitig sorgt die bevorstehende Umsetzung der europäischen NIS2-Richtlinie in weiteren Branchen für erhöhten Handlungsdruck.
-
Investitionen in Photovoltaikprojekte
Vor 25 Jahren schuf das Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) die Grundlage für den erfolgreichen Ausbau der Photovoltaik in Deutschland. Feste Einspeisevergütungen, garantierte Laufzeiten und unbürokratische Abwicklung sorgten für Vertrauen - nicht nur bei Projektierern, sondern auch bei Banken und institutionellen Investoren. "Diese Planbarkeit ermöglichte umfangreiche Investitionen in Photovoltaikprojekte", weiß Thomas Schoy, Mitinhaber und Geschäftsführer der Unternehmensgruppe Privates Institut. "Die damals garantierten Erlöse deckten Finanzierungskosten, Betriebsausgaben und Risikozuschläge gleichermaßen zuverlässig ab."