Vereinsrecht: Gemeinnützigkeit und Steuerpflicht auf dem Prüfstand Tausende gemeinnütziger Körperschaften betroffen: Gemeinnützigkeit im Vereinsrecht vor entscheidender steuerlicher Klarstellung
(01.12.09) - Gemeinnützige Vereine unterliegen strengen Vorschriften über die Bindung ihres Vereinsvermögens an den gemeinnützigen Vereinszweck. Diese Vorschriften verlangen, dass für den Fall der Auflösung des Vereins bereits durch die Vereinssatzung sichergestellt ist, dass das Vereinsvermögen weiterhin für gemeinnützige Zwecke verwendet wird. Üblich sind in Vereinssatzungen Regelungen, wonach das Vereinsvermögen für den Fall der Auflösung des Vereins an eine andere als gemeinnützig anerkannte Körperschaft fällt, eine konkrete Körperschaft wird in den Satzungen aber meist nicht genannt.
Daher kann der Fall eintreten, dass eine Finanzverwaltung einen Verein zwar zunächst als gemeinnützig anerkennt, jedoch einige Jahre später Körperschaftsteuerbescheide versendet, womit faktisch die Anerkennung widerrufen wird. Eine dagegen erhobene Klage eines Frankfurter Vereins blieb vor dem Hessischen Finanzgericht (Az. 4 K 2574/07, Urt. V. 19.02.2009) erfolglos.
Damit war der klagende Verein in seiner Existenz bedroht und zog vor den Bundesfinanzhof. Der Bundesfinanzhof hat der entsprechenden Nichtzulassungsbeschwerde nun stattgegeben und die Revision zugelassen (BFH Az. I B 29/09, Beschluss vom 9.10.2009), so dass nun das Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof geführt wird (BFH Az. I R 91/09).
Dazu sagt Dr. Jan Roth, der den klagenden Verein vor dem Bundesfinanzhof vertritt: "Problematisch ist diese Entscheidung vor allem wegen ihrer Breitenwirkung, denn sie betrifft Tausende von gemeinnützigen Körperschaften. Rückwirkende Änderungen der Satzungen dürften von der Finanzverwaltung wohl kaum anerkannt werden, so dass ihnen die Aberkennung der Gemeinnützigkeit droht". Vereine, denen es gleich ergeht, sollten nun unbedingt unter Hinweis auf die bei dem BFH anhängige Revision das Ruhen des Verfahrens beantragen."
Mit einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes kann nach Ansicht von Dr. Roth innerhalb eines Jahres gerechnet werden. (Kanzlei Jost Roth Collegen: ra)
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Das Bundesjustizministerium hat am 13.06.2025 den Entwurf für ein Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung veröffentlicht. Der bayerische Staatsminister der Justiz Georg Eisenreich: "Ich begrüße, dass die neue Bundesjustizministerin unseren Vorschlag für eine Änderung des Beurkundungsrechts aufgreift. Für die Digitalisierung der Justiz ist auch die Modernisierung von Bundesgesetzen notwendig. Der bestehende gesetzliche Rahmen ist noch viel zu oft ein Hemmschuh und muss durch den Bund an vielen Stellen modernisiert werden."
Die Justizministerinnen und Justizminister berieten auf ihrer Frühjahrskonferenz am 5. und 6. Juni 2025 in Bad Schandau über einen neuen Pakt für den Rechtsstaat. Auch Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig nimmt an der Konferenz teil. Im Koalitionsvertrag hatten CDU, CSU und SPD vereinbart, mit einem neuen Pakt für den Rechtsstaat gemeinsam mit den Ländern die Justiz zukunftsfest zu machen. Demnach soll der neue Pakt für den Rechtsstaat auf drei Säulen basieren: einer verbesserten Digitalisierung, einer Verschlankung und Beschleunigung von Verfahrensabläufen sowie einer personellen Stärkung.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt unter anderem die Lebensversicherer. Allein die BaFin ist berechtigt einen Insolvenzantrag zu stellen, § 312 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Die BaFin hat jedoch mehrere Alternativen, wie beispielweise die Bestandsübertragung oder die Herabsetzung der Leistungen in der Lebensversicherung. In Frage kommt fallweise, dass die private Auffanggesellschaft "Protektor Lebensversicherungs-AG" die Rechtsansprüche der Kunden insolventer Lebensversicherer "sichert", indem die Versicherungsverträge zur Aufrechterhaltung von garantierten Leistungen und Risikoschutz übernommen werden; §§ 221-231 VAG. Die Übernahme der Verträge bedarf einer Anordnung der BaFin, § 222 VAG - nur bis zu fünf Prozent der Garantieleistungen können dabei gekürzt werden. Bei dieser Gelegenheit können auch Tarifbestimmungen und Versicherungsbedingen angepasst werden. Freiwillig sind inzwischen auch 22 Pensionskassen dieser Sicherungseinrichtung freiwillig beigetreten.
Durch Steuerhinterziehung entgehen dem deutschen Staat nach Schätzungen der Deutschen Steuergewerkschaft jedes Jahr 50 Milliarden Euro. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Die ganz große Mehrheit der Menschen und Unternehmen zahlen ordnungsgemäß. Wir gehen gegen die schwarzen Schafe vor. Steuerstraftaten sind schwer nachweisbar. Die Ermittlungen sind oftmals umfangreich und komplex. Hinzu kommen neue Deliktsphänomene und zunehmend große Datenmengen. Deshalb setzt die bayerische Justiz auf Spezialisierung. Dazu habe ich das Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht bei der Staatsanwaltschaft München I eingerichtet."
Keepit veröffentlichte ihren Berichts "Intelligent Data Governance: Why taking control of your data is key for operational continuity and innovation" (Intelligente Data-Governance: Warum die Kontrolle über Ihre Daten entscheidend für betriebliche Kontinuität und Innovation ist). Der Bericht befasst sich mit der grundlegenden Bedeutung der Datenkontrolle im Zeitalter der KI, wobei der Schwerpunkt auf der Sicherstellung der Cyber-Resilienz und Compliance moderner Unternehmen liegt.
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