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Steuersparanlagen im Fokus der Öffentlichkeit


Aberkennung von Verlustzuweisungen bei Medienfonds führt zu Haftungsrisiken für Banken und Sparkassen in Milliardenhöhe
Immer mehr Anleger nehmen Kreditinstitute für typische Beratungsfehler auf Schadensersatz in Anspruch


(14.04.09) - Durch die jüngsten negativen Ereignisse um verschiedene Medienfonds gerät der Fokus der Öffentlichkeit erneut auf die weit verbreiteten "Steuersparanlagen". Nach verschiedenen Presseberichten soll die Finanzverwaltung den Initiatoren KGAL, Hannover Leasing und LHI Leasing mitgeteilt haben, dass die Verlustzuweisungen sämtlicher Leasing-Medienfonds zusammengestrichen werden. Man erachte die Schuldübernahme der Banken als abstraktes Schuldversprechen.

Folge soll sein, dass sich die Verlustzuweisungen auf 10 bis 30 Prozent reduzieren. Bewahrheiten sich die Ankündigungen, stehen Filmfonds mit einem Volumen von insgesamt 4,3 Milliarden Euro und rund 50000 Anlegern im Feuer. Bereits die Anleger der Medienfonds VIP 3 und VIP 4 mussten hohe Rückforderungen von Finanzämtern über sich ergehen lassen.

In vielen Fällen geht der Beitritt zu den Beteiligungsmodellen zurück auf die Beratung durch Banken und Sparkassen, die sie gern ihren besseren Kunden empfahlen. Ohne Steuerspareffekt ist die Rentabilität der Anlagen häufig nicht gegeben. Immer mehr Anleger nehmen Regress für die erlittenen Verluste, die nicht selten ihre wirtschaftliche Existenz bedrohen. Banken, Sparkassen und freien Beratern dürften Forderungen in Milliardenhöhe drohen. Die Chancen für deren Durchsetzung stehen gut, wenn die Geschädigten Unterstützung erhalten von einschlägig erfahrenen Rechtsanwälten.

Die Kanzlei Jens Graf Rechtsanwälte, Düsseldorf, weist deshalb noch einmal darauf hin, dass auf Empfehlung von beratenden Kreditinstituten oder freien Beratern eingegangene Fondsbeteiligungen in einer beachtlichen Vielzahl von Fällen rückabgewickelt werden können. Ursache dafür sind u. a. typische Beratungsfehler, wie jüngst in einem Fall der Kanzlei gerichtlich festgestellt wurde. Aus Sicht der Kreditwirtschaft waren Medienfonds oft lohnende Produkte. Bei den VIP 3- und VIP 4-Filmfonds etwa konnten Banken, wie die Commerzbank, zwischen 8,25 und 8,72 Prozent vom Nennwert an Provisionen kassieren.

Weil in solchen Konstellationen die konkrete Gefahr besteht, dass der Berater nicht mehr nur die Interessen seiner Kundschaft im Auge hat, hält die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs solche Gestaltungen für fragwürdig und räumt in vielen Fällen Schadensersatzansprüche ein. Sie führen dazu, dass die Fondsbeteiligungen rückgängig gemacht werden müssen, d. h. die beratende Bank oder Sparkasse das aufgewendete Eigenkapital erstatten, eingegangene Kredite übernehmen, Ersatz für entgangenen Gewinn leisten und eintreten muss, wenn bei Steuernachforderungen von der Finanzverwaltung Zinsen eingefordert werden.

Oft übernehmen Rechtsschutzversicherungen die Kosten einer Auseinandersetzung. Es ist empfehlenswert, frühzeitig die Weichen zu stellen für eine Inanspruchnahme von Kreditinstituten oder freien Beratern. Sollte die Finanzverwaltung Nachforderungen stellen, werden die Zahlungsfristen kurz sein. Schon mit Einleitung eines Rechtsstreits entsteht der Anspruch auf Prozesszinsen in Höhe von 5 Prozent über dem Basiszins. Vor diesem Hintergrund kann die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen fast eine lohnende Anlage sein. (Jens Graf Rechtsanwälte: ra)


Meldungen: Markt / Hintergrund

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    Das Bundesjustizministerium hat am 13.06.2025 den Entwurf für ein Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung veröffentlicht. Der bayerische Staatsminister der Justiz Georg Eisenreich: "Ich begrüße, dass die neue Bundesjustizministerin unseren Vorschlag für eine Änderung des Beurkundungsrechts aufgreift. Für die Digitalisierung der Justiz ist auch die Modernisierung von Bundesgesetzen notwendig. Der bestehende gesetzliche Rahmen ist noch viel zu oft ein Hemmschuh und muss durch den Bund an vielen Stellen modernisiert werden."

  • Justiz zukunftsfest machen

    Die Justizministerinnen und Justizminister berieten auf ihrer Frühjahrskonferenz am 5. und 6. Juni 2025 in Bad Schandau über einen neuen Pakt für den Rechtsstaat. Auch Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig nimmt an der Konferenz teil. Im Koalitionsvertrag hatten CDU, CSU und SPD vereinbart, mit einem neuen Pakt für den Rechtsstaat gemeinsam mit den Ländern die Justiz zukunftsfest zu machen. Demnach soll der neue Pakt für den Rechtsstaat auf drei Säulen basieren: einer verbesserten Digitalisierung, einer Verschlankung und Beschleunigung von Verfahrensabläufen sowie einer personellen Stärkung.

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    Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt unter anderem die Lebensversicherer. Allein die BaFin ist berechtigt einen Insolvenzantrag zu stellen, § 312 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Die BaFin hat jedoch mehrere Alternativen, wie beispielweise die Bestandsübertragung oder die Herabsetzung der Leistungen in der Lebensversicherung. In Frage kommt fallweise, dass die private Auffanggesellschaft "Protektor Lebensversicherungs-AG" die Rechtsansprüche der Kunden insolventer Lebensversicherer "sichert", indem die Versicherungsverträge zur Aufrechterhaltung von garantierten Leistungen und Risikoschutz übernommen werden; §§ 221-231 VAG. Die Übernahme der Verträge bedarf einer Anordnung der BaFin, § 222 VAG - nur bis zu fünf Prozent der Garantieleistungen können dabei gekürzt werden. Bei dieser Gelegenheit können auch Tarifbestimmungen und Versicherungsbedingen angepasst werden. Freiwillig sind inzwischen auch 22 Pensionskassen dieser Sicherungseinrichtung freiwillig beigetreten.

  • Neues Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht

    Durch Steuerhinterziehung entgehen dem deutschen Staat nach Schätzungen der Deutschen Steuergewerkschaft jedes Jahr 50 Milliarden Euro. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Die ganz große Mehrheit der Menschen und Unternehmen zahlen ordnungsgemäß. Wir gehen gegen die schwarzen Schafe vor. Steuerstraftaten sind schwer nachweisbar. Die Ermittlungen sind oftmals umfangreich und komplex. Hinzu kommen neue Deliktsphänomene und zunehmend große Datenmengen. Deshalb setzt die bayerische Justiz auf Spezialisierung. Dazu habe ich das Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht bei der Staatsanwaltschaft München I eingerichtet."

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    Keepit veröffentlichte ihren Berichts "Intelligent Data Governance: Why taking control of your data is key for operational continuity and innovation" (Intelligente Data-Governance: Warum die Kontrolle über Ihre Daten entscheidend für betriebliche Kontinuität und Innovation ist). Der Bericht befasst sich mit der grundlegenden Bedeutung der Datenkontrolle im Zeitalter der KI, wobei der Schwerpunkt auf der Sicherstellung der Cyber-Resilienz und Compliance moderner Unternehmen liegt.

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