Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Immer wichtig: Verschlüsselung vertraulicher Daten


Non-Compliance beim Datenschutz kann teuer werden: Datenschutzverstöße verursachen für Unternehmen Kosten in Millionenhöhe
Allein die durchschnittlichen Rechtsverteidigungskosten eines Unternehmens für einen Datenschutzverstoß können bei 500.000 Euro angesiedelt werden


(10.05.12) - Ein verlorener Laptop stellt ebenso wie ein abhandengekommener USB-Stick oder ein Hacker-Angriff einen Datenschutzverstoß dar. Ein erfolgreicher Datenschutzvorfall bringt enorme finanzielle Risiken mit sich: für das Unternehmen, die Betroffenen, aber auch für Lieferanten und Kunden.

Neben dem allgemeinen Schaden, der aus der Haftung für unzureichende Datensicherheit entsteht, können Kosten für die Ursachenidentifizierung durch Computerforensiker, Rechtsanwaltskosten für Gerichtsverfahren und nicht zuletzt Ausgaben für die Information aller Beteiligten entstehen. Weitere Aufwendungen fallen für die Einrichtung eines Call Centers und für PR-Experten an, die zur Begrenzung der nachteiligen Auswirkungen auf den Unternehmensruf beauftragt werden müssen.

Laut Jens Krickhahn, Manager für den Bereich Technology, Media & Telecommunication beim Spezialversicherer Hiscox, liegen allein die Kosten einer gerichtsverwertbaren Identifikation personenbezogener Daten für einen abhandengekommenen Laptop (Stichwort: IT-Forensik) zwischen 10.000 und 35.000 Euro. "Die durchschnittlichen Rechtsverteidigungskosten eines Unternehmens für einen Datenschutzverstoß können bei 500.000 Euro angesiedelt werden. Mit rund einer Million schlagen die durchschnittlichen Ansprüche von Dritten nach einem Datenschutzverstoß zu Buche – um nur einige Zahlen zu nennen", so Krickhahn.

Hiscox-Schadenbeispiel
Ein mittelständischer Online-Versandhändler wurde Opfer eines Datendiebstahls. Über mehrere Monate war es Hackern möglich, sich einen illegalen Zugang zu dem streng gesicherten Online-Abrechnungssystem (Payment Processing Tool) zu verschaffen. In diesem Zeitraum kopierten die Täter sensible Daten von mehr als 2 Millionen Kunden.

>> Kriminaltechnische Ermittlungskosten: 150.000 Euro
>> Kosten für juristische Dienstleistungen und Rechtsberatung: 525.000 Euro
>> Mitteilung des Datenverlusts: 470.000 Euro
>> Medien- und PR-Kosten: 253.000 Euro
>> Kosten für das Ausfindigmachen von Zahlungsvorgängen: 120.000 Euro
>> Forderungen der Zahlungskartenindustrie: 980.000 Euro
>> Einnahmeverlust aufgrund der Schließung der Website: 1.500.000 Euro
Gesamtkosten: 3.998.000 Euro

Welche präventiven Maßnahmen gibt es für Unternehmen?
Erfahrungen des Spezialversicherers Hiscox zeigen, dass viele Unternehmen die Sicherheit ihrer (Daten-)Systeme überschätzen. "Zahlreiche Unternehmen denken, dass ihre Systeme bereits sicher seien, wenn sie ein Antivirenprogramm installiert haben und der Zugang zu vertraulichen Daten über – häufig nicht allzu komplizierte – Passwörter reguliert wird. Für einen Profi sind solche Sicherheitsvorkehrungen allerdings keine Herausforderung. Für einen geübten Hacker ist das Umgehen solch begrenzter Sicherheitsmechanismen ein Kinderspiel. Der größte Schaden besteht im Verlust von Daten durch Eingriffe Dritter. Wir als Versicherer empfehlen nicht umsonst die Verschlüsselung vertraulicher Daten und die Beschränkung des Zugangs zu den Daten auf einen eng umgrenzten Personenkreis", sagt Krickhahn.

Krickhahn betont daher, dass es sinnvoll sei, wenn Unternehmen ihre Datenschutzvorkehrungen auf Funktionalität und Verlässlichkeit prüfen. "Insbesondere sollte ein Maßnahmenplan zur Reaktion auf Datenschutzverletzungen abgestimmt sein. Hierbei handelt es sich um eine Art Notfallplan, der Unternehmen hilft, nach einem erfolgreichen Hacker-Angriff Sofortmaßnahmen ergreifen zu können", so der Experte. Auf der anderen Seite sollten sich Unternehmen durch eine Versicherung, die Datenschutzverletzungen abdeckt, gegen die Risiken finanzieller Verluste absichern, nicht zuletzt wegen des Haftungsrisikos. "Unternehmen sollten sich bewusst sein, dass die Kosten für den Diebstahl, den Verlust oder die missbräuchliche Verwendung vertraulicher Kunden- und Zahlungsverkehrsdaten im Haftungsfall leicht den sechsstelligen Bereich erreichen können", so Franka Barsch, Leiterin der Schadenabteilung bei Hiscox. (Hiscox: ra)

Hiscox: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Europäische Kommission

  • Straßenverkehrssicherheit und Luftqualität

    Um die Straßenverkehrssicherheit und die Luftqualität in der gesamten EU zu verbessern, schlägt die Kommission eine umfassende Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Straßenverkehrssicherheit und die Zulassung von Fahrzeugen vor.

  • Geldbußen bis zu 500 Mio. Euro

    Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Apple nicht, wie im Gesetz über digitale Märkte vorgeschrieben, seine Einstellungen zur standardmäßigen Weiterleitung aufgehoben hat, und dass Meta gegen die im Gesetz über digitale Märkte vorgeschriebene Verpflichtung verstoßen hat, Verbraucherinnen und Verbraucher einen Dienst wählen zu lassen, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden.

  • Wiederherstellung der Rentabilität

    Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.

  • Effizienter Austausch von Fahrzeugdaten

    Auf den Straßen der EU sind nach wie vor unsichere Fahrzeuge präsent. Sie verursachen Abstürze, direkt oder indirekt. Einige Fahrzeugmängel werden noch nicht erkannt, entweder weil sie bei der regelmäßigen technischen Inspektion (PTI) nicht geprüft werden oder weil keine Verpflichtung besteht, das Fahrzeug selbst zu prüfen. Darüber hinaus wurden die derzeitigen Testmethoden nicht an den Fortschritt und die Einführung neuer Technologien wie ADAS-Funktionen (Advanced Driver Assistance) und Elektrofahrzeuge angepasst. Auch die Kontrolle der Luftschadstoff- und Lärmemissionen von Fahrzeugen ist nach wie vor unzureichend, da einige der PTI-Tests nicht empfindlich genug sind, um Emissionen über die für die jüngsten Fahrzeuge geltenden gesetzlichen Grenzwerte hinaus zu erkennen, und die derzeitigen Prüfverfahren nicht geeignet sind, zur Verringerung der Luftverschmutzung (Stickstoffoxidemissionen (NOx)und Nanopartikel) und des Lärms beizutragen.

  • Verbesserung der Resilienz

    Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an 19 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Spanien, Frankreich, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden) zu richten, weil diese Länder es versäumt haben, ihr die vollständige Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) mitzuteilen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen