Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

EU-Finanzmarktintegration muss vorangehen


CMDI-Review: Fortschritte erzielt, aber Harmonisierung bleibt Herausforderung
Erweiterung des Abwicklungsregimes bleibt eng begrenzt - Sicherungssysteme sind weiterhin vorn in Gläubigerhierarchie



Der Rat der Wirtschafts- und Finanzminister hat die Ausrichtung der EU-Gesetzesvorschläge zur Überarbeitung des Rahmens für Krisenmanagement und Einlagensicherung (CMDI-Review) verabschiedet. "Der Entwurf ist ein Schritt in die richtige Richtung und eine deutliche Verbesserung gegenüber den Vorschlägen der EU-Kommission", sagte Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes deutscher Banken.

Positiv zu bewerten ist, dass die Vorrangstellung der Sicherungssysteme in der Gläubigerhierarchie beibehalten und die Verwendung der Einlagensicherungsmittel in der Abwicklung stark eingeschränkt werden soll. Diese Aspekte sind entscheidend für die Finanzierungssicherheit der Sicherungssysteme und damit auch das Vertrauen der Sparer.

Zudem sieht der Vorschlag lediglich eine moderate Erweiterung des Anwendungsbereichs des Abwicklungsregimes auf kleinere und mittlere Banken vor. Eine umfassendere Ausweitung, wie von der Kommission gefordert, hätte vor allem für kleine und mittlere Banken erhebliche finanzielle und administrative Belastungen ohne echten Mehrwert bedeutet.

"Eine weitere Harmonisierung der nationalen Einlagensicherungen wäre allerdings wünschenswert gewesen", so Herkenhoff. So bleiben alternative und präventive Maßnahmen als Instrumente der Einlagensicherung weiterhin nur eine nationale Wahlmöglichkeit, von denen Deutschland beispielsweise bisher keinen Gebrauch macht. Herkenhoff betonte: "Die nationalen Gesetzgeber sollten stärker verpflichtet werden, diese Maßnahmen zu ermöglichen, um den Sicherungssystemen im Krisenfall mehr Flexibilität zu geben."

Insgesamt bildet die Ratsposition eine solide Grundlage für den anstehenden Trilog, um den Rahmen für Krisenmanagement und Einlagensicherung tatsächlich zu verbessern. Ein zügiger Abschluss dieses Prozesses wäre erstrebenswert, damit sich die Kommission anderen wichtigen Themen der Bankenunion zuwenden kann, um einen integrierten Finanzbinnenmarkt zu schaffen. (Bundesverband deutscher Banken: ra)

eingetragen: 07.08.24
Newsletterlauf: 13.09.24

Bundesverband deutscher Banken: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Insider-Risiken bleiben relevant

    Die unermüdliche Weiterentwicklung Künstlicher Intelligenz beschleunigt die Evolution bestehender Betrugsszenarien. In unserem Tagesgeschäft - der Betrugsprävention - beobachten wir besonders im E-Commerce neue Herausforderungen, die differenziert betrachtet werden müssen.

  • Leben ohne Digitalzwang

    Menschen, die auf bestimmte Dienstleistungen im Alltag angewiesen sind, haben einen Anspruch darauf, diese auch analog nutzen zu können. Dies ist das Kernergebnis des Rechtsgutachtens, das am 11.12.2024 auf Initiative des Vereins Digitalcourage vom Netzwerk Datenschutzexpertise vorgelegt wurde.

  • DORA am 17. Januar 2025 in Kraft

    Mit Blick auf das Jahr 2025 sticht ein Element bei der Einführung und Weiterentwicklung generativer künstlicher Intelligenz (KI) hervor: die Datensicherheit. Da generative KI-Modelle riesige Datenmengen benötigen, um zu lernen und Inhalte zu generieren, wird die Gewährleistung des Datenschutzes, der Vertraulichkeit und der Integrität dieser Daten von größter Bedeutung sein.

  • Schutz der privaten Sparer

    Seit über 45 Jahren gibt es den Einlagensicherungsfonds der privaten Banken. Seitdem sichert er zuverlässig die Guthaben der Sparerinnen und Sparer ab, falls es zum Entschädigungsfall kommt. Klar ist jedoch, dass selbst ein funktionierendes System regelmäßig auf den Prüfstand gestellt und zur Verbesserung gegebenenfalls angepasst werden muss.

  • Verschiebung der Einreichfrist

    Die Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) haben eine Verschiebung der Einreichfrist der Informationsregister auf 30. April 2025 bekanntgegeben (Quelle: The ESAs announce timeline to collect information for the designation of critical ICT third-party service providers under the Digital Operational Resilience Act | European Banking Authority). Grund dafür ist u. a. die Verzögerung bei der Finalisierung der technischen Implementierungsstandards (ITS).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen