Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Kriminalität im Zahlungsverkehr


SEPA Round Table: SEPA – eine Herausforderung für die Strafverfolgung"
Dank des TAN-Konzeptes sei die Sicherheitsstruktur in Deutschland weitaus verlässlicher als die Großbritanniens und der USA


Marco Thelen
Marco Thelen Spezialist für Cybercrime, Bild: easycash

(01.07.10) - "Kriminalität im Zahlungsverkehr" – zu einem Abend unter diesem thematischen Bogen hatte die easycash GmbH anlässlich des 11. SEPA Round Tables geladen. Hochrangige Fachleute aus Handel, Finanzwirtschaft und Zahlungsverkehrsbranche folgten der Einladung in das exklusive Rund des Hotels im Wasserturm in Köln. In diesem Rahmen entfachte der ebenso spannende wie kurzweilige Vortrag von Marco Thelen, Cybercrime-Spezialist bei der Staatsanwaltschaft Bonn, eine agile Diskussion, die auch beim anschließenden Abendessen ihre Fortsetzung fand.

Grenzen gibt es nur für Behörden, nicht für die Betrüger
Kriminalität im Zahlungsverkehr bedeute in erster Linie den Handel mit Daten, stellte Staatsanwalt Marco Thelen in seinem Vortrag fest: Dabei seien Kreditkarten- und Kontodaten, Filme und Musik sind ebenso beliebt wie Geschäftsgeheimnisse.

Als Äußerst lukrativ erwiese sich derzeit vor allem das Phishing, also das "Abfischen" von Kreditkartendaten. Dass die durchweg jungen Täter moderne Kommunikationsmittel für Ihre Zwecke einsetzen und grenzüberschreitend operieren, erschwere die Strafverfolgung. Dies liege aber vor allem an der uneinheitlichen Systematik der Betrüger, denn diese seien jung, kreativ und flexibel.

Außerdem machten sich die unterschiedlichen Ländergesetzgebungen zunutze. Dennoch sei die Aufklärungsquote beispielsweise auf Seiten der Banken sehr hoch. Betroffene Unternehmen jedoch scheuten nach wie vor oftmals den Schritt in die Öffentlichkeit, da sie um ihr Renommee fürchteten.

Auf die Frage, wie die Bekämpfung der IuK-Kriminalität (IuK = Informations- und Kommunikationstechnologie) verbessert werden könne, gab Thelen zu bedenken, dass vor allem die personellen Kapazitäten gestärkt werden müssten und auch der gesetzliche Rahmen, beispielsweise im Bereich der Vorratsdatenspeicherung, noch Raum für Optimierung lasse. Außerdem setzte Thelen sich für eine weitere Sensibilisierung der User ein, die Daten oftmals leichtfertig preisgäben.

Schäden verhältnismäßig gering
Zu den Schäden, die die Betrüger im Zahlungsverkehr verursachen, nahm auch easycash CFO Christoph Pfeifer, der gemeinsam mit Managing Director Marc Birkner die Moderation übernahm, Stellung: "Dank des dedizierten Einsatzes aller Beteiligten macht der nach Schätzungen verursachte Schaden von deutlich unter 100 Mio. Euro derzeit einen vergleichsweise geringen Anteil am Gesamtumsatz aus. Dennoch gilt es, die gemeinsamen Anstrengungen aufrechtzuerhalten."

Dem pflichtet auch Euro Kartensysteme Geschäftsführer Hans-Werner Niklasch bei, der ausführte, "dass sich die Schäden trotz Dunkelziffer allenfalls im Promillebereich bewegen. Allerdings sind deutsche Kartendaten besonders attraktiv, da die Inhaber nach wie vor solvent sind."

Laut Marco Thelen zahlen sich jedoch die Investitionen in Sicherheit seitens des Handels durchaus aus, denn zahlreiche Tätergruppen fielen bei technologischen Updates durch das Raster. Dank des TAN-Konzeptes, beispielsweise, sei die Sicherheitsstruktur in Deutschland aber immerhin weitaus verlässlicher als die Großbritanniens und der USA. Dort betrügen die Schäden durch Phishing ein Vielfaches derer in Deutschland, so der Cybercrime-Spezialist.

Resümierend bedankte sich Moderator Christoph Pfeifer für einen "beeindruckenden Vortrag, der die starke Vernetzung dieses Bereiches der Kartenkriminalität sehr plastisch schilderte." (easycash: ra)

Fraunhofer FIT: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Insider-Risiken bleiben relevant

    Die unermüdliche Weiterentwicklung Künstlicher Intelligenz beschleunigt die Evolution bestehender Betrugsszenarien. In unserem Tagesgeschäft - der Betrugsprävention - beobachten wir besonders im E-Commerce neue Herausforderungen, die differenziert betrachtet werden müssen.

  • Leben ohne Digitalzwang

    Menschen, die auf bestimmte Dienstleistungen im Alltag angewiesen sind, haben einen Anspruch darauf, diese auch analog nutzen zu können. Dies ist das Kernergebnis des Rechtsgutachtens, das am 11.12.2024 auf Initiative des Vereins Digitalcourage vom Netzwerk Datenschutzexpertise vorgelegt wurde.

  • DORA am 17. Januar 2025 in Kraft

    Mit Blick auf das Jahr 2025 sticht ein Element bei der Einführung und Weiterentwicklung generativer künstlicher Intelligenz (KI) hervor: die Datensicherheit. Da generative KI-Modelle riesige Datenmengen benötigen, um zu lernen und Inhalte zu generieren, wird die Gewährleistung des Datenschutzes, der Vertraulichkeit und der Integrität dieser Daten von größter Bedeutung sein.

  • Schutz der privaten Sparer

    Seit über 45 Jahren gibt es den Einlagensicherungsfonds der privaten Banken. Seitdem sichert er zuverlässig die Guthaben der Sparerinnen und Sparer ab, falls es zum Entschädigungsfall kommt. Klar ist jedoch, dass selbst ein funktionierendes System regelmäßig auf den Prüfstand gestellt und zur Verbesserung gegebenenfalls angepasst werden muss.

  • Verschiebung der Einreichfrist

    Die Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) haben eine Verschiebung der Einreichfrist der Informationsregister auf 30. April 2025 bekanntgegeben (Quelle: The ESAs announce timeline to collect information for the designation of critical ICT third-party service providers under the Digital Operational Resilience Act | European Banking Authority). Grund dafür ist u. a. die Verzögerung bei der Finalisierung der technischen Implementierungsstandards (ITS).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen