Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Urheberrecht in der digitalen Gesellschaft


12-Punkte-Papier: Staatsminister Bernd Neumann definiert Schutz des geistigen Eigentums im digitalen Zeitalter
Provider-Haftung fortentwickeln - Bei künftigen Regelungen müssten die Interessen von Nutzern und Verwertern angemessen berücksichtigt werden


(30.11.10) - Der Staatsminister für Kultur und Medien, Bernd Neumann, äußerte sich zum Schutz des geistigen Eigentums im digitalen Zeitalter. Die zunehmende Digitalisierung der Welt mache auch vor der Kultur nicht halt. Ein 12-Punkte-Papier zum Schutz des digitalen Eigentums soll Grundsätzliches definieren.

Einerseits würden sich großartige Chancen ergeben, kulturelle Schätze einfacher zugänglich zu machen und neue Formen kultureller Schaffensprozesse zu entwickeln. Andererseits würde die Digitalisierung auch Risiken erzeugen.

"Im digitalen Umfeld (weltweiten Netz) ist es technisch einfach möglich, urheberrechtlich geschützte Werke zu nutzen, ohne die angemessene Vergütung dafür zu entrichten", sagte Neumann, "auch, wenn dies für den Nutzer angenehm und kostengünstig ist, ist es in vielen Fällen nicht erlaubt und dies aus gutem Grund. Denn den Urhebern, ausübenden Künstlern und anderen kreativen Berufen wird der Lohn ihrer Arbeit vorenthalten, ihre wirtschaftliche Existenz bedroht. Wenn es aber nicht mehr möglich ist, von kreativer Arbeit zu leben, wird unsere kulturelle Landschaft verarmen, wird es über kurz oder lang keine kulturelle Vielfalt geben. Wir können deshalb nicht die Hände in den Schoß legen, sondern wir müssen reagieren."

"Bei künftigen Regelungen müssen die Interessen von Nutzern und Verwertern angemessen berücksichtigt werden", betonte Staatsminister Bernd Neumann weiter. "Dazu gehört sicher auch, dass Wege rechtskonformen Handelns aufgezeigt werden. Bei eindeutigen Rechtsverletzungen muss aber sichergestellt sein, dass illegales Handeln auch ernstzunehmende rechtliche Konsequenzen, wie zum Beispiel eine Abmahnung nach sich zieht. Zur Verwirklichung der Urheberrechte ist zudem die Mitwirkung aller Verwerter von kreativen Leistungen erforderlich. In diesem Zusammenhang ist auch die Provider-Haftung fortzuentwickeln."

"Auch für die Digitalisierung so genannter verwaister und vergriffener Werke sind die erforderlichen rechtlichen Grundlagen zu schaffen, um wertvolle Bestände aus Bibliotheken oder Archiven der Allgemeinheit besser zugänglich machen zu können", hob der Staatsminister weiter hervor. "Dabei müssen die Persönlichkeitsrechte des Urhebers gewahrt und auch ein wirtschaftlicher Ausgleich vorgesehen werden." (Deutsche Bundesregierung: ra)

Das Positionspapier ist unter www.kulturstaatsminister.de eingestellt.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Insider-Risiken bleiben relevant

    Die unermüdliche Weiterentwicklung Künstlicher Intelligenz beschleunigt die Evolution bestehender Betrugsszenarien. In unserem Tagesgeschäft - der Betrugsprävention - beobachten wir besonders im E-Commerce neue Herausforderungen, die differenziert betrachtet werden müssen.

  • Leben ohne Digitalzwang

    Menschen, die auf bestimmte Dienstleistungen im Alltag angewiesen sind, haben einen Anspruch darauf, diese auch analog nutzen zu können. Dies ist das Kernergebnis des Rechtsgutachtens, das am 11.12.2024 auf Initiative des Vereins Digitalcourage vom Netzwerk Datenschutzexpertise vorgelegt wurde.

  • DORA am 17. Januar 2025 in Kraft

    Mit Blick auf das Jahr 2025 sticht ein Element bei der Einführung und Weiterentwicklung generativer künstlicher Intelligenz (KI) hervor: die Datensicherheit. Da generative KI-Modelle riesige Datenmengen benötigen, um zu lernen und Inhalte zu generieren, wird die Gewährleistung des Datenschutzes, der Vertraulichkeit und der Integrität dieser Daten von größter Bedeutung sein.

  • Schutz der privaten Sparer

    Seit über 45 Jahren gibt es den Einlagensicherungsfonds der privaten Banken. Seitdem sichert er zuverlässig die Guthaben der Sparerinnen und Sparer ab, falls es zum Entschädigungsfall kommt. Klar ist jedoch, dass selbst ein funktionierendes System regelmäßig auf den Prüfstand gestellt und zur Verbesserung gegebenenfalls angepasst werden muss.

  • Verschiebung der Einreichfrist

    Die Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) haben eine Verschiebung der Einreichfrist der Informationsregister auf 30. April 2025 bekanntgegeben (Quelle: The ESAs announce timeline to collect information for the designation of critical ICT third-party service providers under the Digital Operational Resilience Act | European Banking Authority). Grund dafür ist u. a. die Verzögerung bei der Finalisierung der technischen Implementierungsstandards (ITS).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen