Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Technikversierte Intensivstraftäter


Digitale Wirtschaftsspionage und Sabotage bedrohen die deutsche Industrie
Heutige Aufklärungsquote im Bereich der Cyber-Kriminalität liegt bei unter 25 Prozent

(27.04.15) - Studien gehen davon aus, dass cyberkriminelle Aktivitäten weltweit jährliche Kosten von bis zu 575 Mrd. Dollar verursachen. Aufgrund ihrer Wirtschafts- und Innovationsstärke, stellen deutsche Unternehmen ein besonders attraktives Ziel für Hacker dar. Schätzungen zufolge entsteht für die deutsche Volkswirtschaft ein Schaden von ca. 1,6 Prozent des BIP. Gemessen an deren Wirtschaftsleistung, belegt die Bundesrepublik damit den ersten Platz unter den G-20 Ländern.

Technikintensive Branchen wie Chemie, Pharmazeutik, Finanzen oder Automotive sowie kritische Infrastrukturen sind hierbei besonders bedroht. Die Folgen von Cyber-Angriffen, digitaler Wirtschaftsspionage und Sabotage können "ihnen ihren Wissensvorsprung kosten und Investitionen in Forschung und Entwicklung auf einen Schlag zunichtemachen. Unternehmen wissen, dass Cyber-Attacken ihre Funktionsfähigkeit stark beeinträchtigen können, weshalb sie in den vergangenen Jahren ihre Ausgaben für Cybersicherheit stetig erhöht haben", bekundet der Präsident des Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e.V. Arne Schönbohm.

Da die Angreifer in der Regel technikversierte Intensivstraftäter sind, ist auch der Staat verpflichtet mehr in die Strafverfolgung digitaler Delikte zu investieren. Denn die heutige Aufklärungsquote im Bereich der Cyber-Kriminalität liegt bei unter 25 Prozent. Die Erhöhung dieser Rate stellt eine notwendige Bedingung für den wirksamen Schutz vor Cyberkriminellen dar. Ansonsten droht das Internet ein quasi rechtsfreier Raum zu werden, in dem die Wirtschaft als Opfer zweifach gefährdet wird. Zum einen sind Unternehmen von ihrem Selbstschutz abhängig, zum anderen unterliegen sie dem administrativen Aufwand und den Kosten, die mit verpflichtenden Anzeigen der Angriffe verbunden sind.

Nicht nur vom Staat, sondern auch von der Hard- und Softwareindustrie sollte mehr geleistet werden. Kriminelle verschaffen sich beispielsweise durch Sicherheitslücken informationstechnischer Systeme, Zugang zu sensiblen Informationen. In solchen Fällen besteht für Unternehmen ein besonders hohes Risiko, Angriffen aus dem Netz zum Opfer zu fallen. "Daten und geistiges Eigentum sind das Gold des 21. Jahrhunderts. Sie erfolgreich zu schützen gilt als Voraussetzung, damit die Sicherheit von Unternehmen und kritischen Infrastrukturen gewährleistet werden kann. Der Staat und die herstellende IT-Industrie tragen hier eine besondere Verantwortung. Dementsprechend sollten auch sie im kommenden IT-Sicherheitsgesetz adressiert werden", so Schönbohm. (Cyber-Sicherheitsrat: ra)

Cyber-Sicherheitsrat Deutschland: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Insider-Risiken bleiben relevant

    Die unermüdliche Weiterentwicklung Künstlicher Intelligenz beschleunigt die Evolution bestehender Betrugsszenarien. In unserem Tagesgeschäft - der Betrugsprävention - beobachten wir besonders im E-Commerce neue Herausforderungen, die differenziert betrachtet werden müssen.

  • Leben ohne Digitalzwang

    Menschen, die auf bestimmte Dienstleistungen im Alltag angewiesen sind, haben einen Anspruch darauf, diese auch analog nutzen zu können. Dies ist das Kernergebnis des Rechtsgutachtens, das am 11.12.2024 auf Initiative des Vereins Digitalcourage vom Netzwerk Datenschutzexpertise vorgelegt wurde.

  • DORA am 17. Januar 2025 in Kraft

    Mit Blick auf das Jahr 2025 sticht ein Element bei der Einführung und Weiterentwicklung generativer künstlicher Intelligenz (KI) hervor: die Datensicherheit. Da generative KI-Modelle riesige Datenmengen benötigen, um zu lernen und Inhalte zu generieren, wird die Gewährleistung des Datenschutzes, der Vertraulichkeit und der Integrität dieser Daten von größter Bedeutung sein.

  • Schutz der privaten Sparer

    Seit über 45 Jahren gibt es den Einlagensicherungsfonds der privaten Banken. Seitdem sichert er zuverlässig die Guthaben der Sparerinnen und Sparer ab, falls es zum Entschädigungsfall kommt. Klar ist jedoch, dass selbst ein funktionierendes System regelmäßig auf den Prüfstand gestellt und zur Verbesserung gegebenenfalls angepasst werden muss.

  • Verschiebung der Einreichfrist

    Die Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) haben eine Verschiebung der Einreichfrist der Informationsregister auf 30. April 2025 bekanntgegeben (Quelle: The ESAs announce timeline to collect information for the designation of critical ICT third-party service providers under the Digital Operational Resilience Act | European Banking Authority). Grund dafür ist u. a. die Verzögerung bei der Finalisierung der technischen Implementierungsstandards (ITS).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen