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Jugendschutz im Internet


Kommission für Jugendmedienschutz erkennt erstmals Internet-Schutzprogramme an
Filter für eine kindgerechte Internetnutzung


(22.02.12) - Bitkom hat die offizielle Anerkennung zweier Jugendschutzprogramme fürs Internet begrüßt. "Das ist ein wichtiger Schritt für mehr Jugendschutz im Web", sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat als zuständige staatliche Instanz gestern erstmals zwei Schutzprogramme anerkannt.

Die beiden Filter für eine kindgerechte Internetnutzung stammen von dem gemeinnützigen Verein JusProg und der Deutschen Telekom. Damit soll verhindert werden, dass Kinder und Jugendliche für ihr Alter ungeeignete Webseiten sehen. Zahlreiche Anbieter arbeiten intensiv an Programmen für den Jugendschutz. Bisher war es aber fast unmöglich, eine formale Anerkennung zu erhalten, was die Verbreitung der Angebote behindert hat.

Rohleder appellierte an Eltern, die Jugendschutz-Angebote im Web aktiv zu nutzen. "Technische Lösungen können gerade bei kleineren Kindern wichtig sein und den Erwerb von Medienkompetenz flankieren." Bitkom unterstützt auch die von Staat und Wirtschaft getragene Initiative "FragFinn.de", einen geschützten Surf-Raum für Kinder. Ferner engagiert sich der Verband in Initiativen wie "Deutschland sicher im Netz". Dort bekommen Jugendliche und Erziehungsberechtigte Unterstützung für mehr Sicherheit im Internet. (Bitkom: ra)

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Meldungen: Europäische Kommission

  • Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder mit hohem Risiko, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aktualisiert. Akteure in der EU, die unter den Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche fallen, müssen bei Transaktionen, an denen die betreffenden Länder beteiligt sind, erhöhte Wachsamkeit walten lassen - eine wichtige Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems.

  • Umsetzung der FRTB-Eigenkapitalanforderungen

    Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.

  • Bereitstellung von Satellitenkapazitäten

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.

  • Handelsbeziehungen zwischen EU und Kanada

    Eine Studie zeigt: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada fördert Handelsexporte und diversifizierte Lieferketten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Studie, die von unabhängigen Sachverständigen im Rahmen der Verpflichtung der Kommission zu einer faktengestützten Politikgestaltung durchgeführt wurde, liefert eindeutige Beweise dafür, dass ein offener, regelbasierter, berechenbarer und kooperativer Handel funktioniert.

  • Finanzmittel mobilisieren

    Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.

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