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Verbraucherschutz wird weiter verbessert


Zahlreiche Neuerungen wird die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) bringen
Elektronische Lohnsteuerkarte kommt später - Ab dem Jahr 2012 können Unternehmen ihre Jahresabschlüsse elektronisch beim Finanzamt einreichen (E-Bilanz)


(18.01.12) - Bitkom stellt die wichtigsten Neuerungen für das Jahr 2012 in den Bereichen IT, Telekommunikation und Internet im Überblick vor.

Im Bereich "Telekommunikation" gibt es Verbesserungen für Verbraucher. Zahlreiche Neuerungen wird die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) bringen. Folgende Änderungen treten voraussichtlich im Laufe des zweiten Quartals 2012 in Kraft:

>> Wartezeiten bei Servicerufnummern werden kostenlos. Da die Umstellung technisch aufwändig ist, wird die Regelung schrittweise umgesetzt. Zunächst sind die ersten zwei Minuten der Wartezeit kostenfrei.
>> Der Telefon- oder Internetanschluss darf bei einem Anbieterwechsel künftig höchstens für einen Kalendertag unterbrochen sein. Eine Mitnahme der Rufnummer muss möglich sein. Das gilt künftig auch für den Mobilfunk.
>> Telekommunikationsunternehmen müssen mindestens eine Tarifvariante mit einer Höchstlaufzeit von 12 Monaten anbieten.
>> Bei Internetanschlüssen im Festnetz ist die erreichbare Mindestgeschwindigkeit anzugeben.
>> Bei der Nutzung von Call-by-Call-Diensten muss in Zukunft vor dem Gespräch der Preis angesagt werden.

Schutz vor Kostenfallen im Internet im Bereich "E-Commerce". Eine Gesetzesänderung soll den elektronischen Geschäftsverkehr transparenter machen. Der endgültige Beschluss des Bundestages wird bis Sommer 2012 erwartet. Ziel ist es, die Verbraucher vor nicht gewünschten Käufen bzw. Abonnements zu schützen. In Zukunft müssen Kunden unmittelbar vor der Bestellung die entscheidenden Informationen erhalten. Dazu zählen der Gesamtpreis, zusätzliche Kosten zum Beispiel für den Versand oder die Mindestlaufzeit eines Vertrages. Erfolgt die Bestellung über eine Schaltfläche (Button), muss die Beschriftung gut lesbar sein und eindeutig auf die Zahlungspflicht hinweisen.

Im Bereich "E-Government" startet die "E-Bilanz": Ab dem Jahr 2012 können Unternehmen ihre Jahresabschlüsse elektronisch beim Finanzamt einreichen (E-Bilanz). Für das Wirtschaftsjahr 2011 ist die elektronische Übermittlung des Jahresabschlusses freiwillig, für die folgenden Jahre wird die E-Bilanz zwingend. Hintergrund: Buchführungspflichtige Unternehmen müssen nicht nur Steuererklärungen, sondern auch ihren Jahresabschluss für steuerliche Zwecke beim Finanzamt einreichen. Dazu gehören eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung.

Elektronische Lohnsteuerkarte kommt später: Ursprünglich sollte das Lohnsteuerverfahren zum 1. Januar 2012 auf eine rein elektronische Abwicklung umgestellt werden. Daraus wird aber nichts. Wegen technischer Schwierigkeiten auf Seiten der Finanzverwaltung wurde der Start um ein Jahr verschoben. Folgen für die Arbeitnehmer: Die letztmalig für das Jahr 2010 ausgegebenen Lohnsteuerkarten auf Papier behalten ihre Gültigkeit. Ändern sich Lohnsteuerabzugsmerkmale, z.B. Steuerklasse, Kinderfreibeträge oder Kirchenzugehörigkeit, muss der Arbeitnehmer die Angaben bei seinem Finanzamt ändern lassen. Die erfolgten Änderungen muss er seinem Arbeitgeber mitteilen. Bei einem Wechsel des Arbeitgebers muss die Lohnsteuerkarte 2010 oder eine Ersatzbescheinigung vorgelegt werden.

Im Bereich der "Zuwanderung" sollen Erleichterungen kommen: Für Fachkräfte aus dem Nicht-EU-Ausland werden die Zuwanderungsregelungen vereinfacht. Die Verdienstgrenzen für den Erhalt einer dauerhaften Niederlassungserlaubnis werden von 66.000 Euro auf 48.000 Euro pro Jahr gesenkt. Zudem wird die Blue-Card-Regelung der EU in deutsches Recht umgesetzt. Die Einkommensgrenze für Hochqualifizierte wird auf 44.000 Euro festgelegt, bei Mangelberufen (u.a. IT-Fachkräfte) soll sie 33.000 Euro betragen. Nach zwei Jahren versicherungspflichtiger Beschäftigung können Inhaber einer Blauen Karte eine dauerhafte Niederlassungserlaubnis erhalten. Das Gesetzgebungsverfahren wird voraussichtlich im zweiten Quartal 2012 abgeschlossen. (Bitkom: ra)

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    Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Apple nicht, wie im Gesetz über digitale Märkte vorgeschrieben, seine Einstellungen zur standardmäßigen Weiterleitung aufgehoben hat, und dass Meta gegen die im Gesetz über digitale Märkte vorgeschriebene Verpflichtung verstoßen hat, Verbraucherinnen und Verbraucher einen Dienst wählen zu lassen, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden.

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    Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.

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    Auf den Straßen der EU sind nach wie vor unsichere Fahrzeuge präsent. Sie verursachen Abstürze, direkt oder indirekt. Einige Fahrzeugmängel werden noch nicht erkannt, entweder weil sie bei der regelmäßigen technischen Inspektion (PTI) nicht geprüft werden oder weil keine Verpflichtung besteht, das Fahrzeug selbst zu prüfen. Darüber hinaus wurden die derzeitigen Testmethoden nicht an den Fortschritt und die Einführung neuer Technologien wie ADAS-Funktionen (Advanced Driver Assistance) und Elektrofahrzeuge angepasst. Auch die Kontrolle der Luftschadstoff- und Lärmemissionen von Fahrzeugen ist nach wie vor unzureichend, da einige der PTI-Tests nicht empfindlich genug sind, um Emissionen über die für die jüngsten Fahrzeuge geltenden gesetzlichen Grenzwerte hinaus zu erkennen, und die derzeitigen Prüfverfahren nicht geeignet sind, zur Verringerung der Luftverschmutzung (Stickstoffoxidemissionen (NOx)und Nanopartikel) und des Lärms beizutragen.

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    Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an 19 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Spanien, Frankreich, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden) zu richten, weil diese Länder es versäumt haben, ihr die vollständige Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) mitzuteilen.

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