Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Verbraucherschutz wird weiter verbessert


Zahlreiche Neuerungen wird die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) bringen
Elektronische Lohnsteuerkarte kommt später - Ab dem Jahr 2012 können Unternehmen ihre Jahresabschlüsse elektronisch beim Finanzamt einreichen (E-Bilanz)


(18.01.12) - Bitkom stellt die wichtigsten Neuerungen für das Jahr 2012 in den Bereichen IT, Telekommunikation und Internet im Überblick vor.

Im Bereich "Telekommunikation" gibt es Verbesserungen für Verbraucher. Zahlreiche Neuerungen wird die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) bringen. Folgende Änderungen treten voraussichtlich im Laufe des zweiten Quartals 2012 in Kraft:

>> Wartezeiten bei Servicerufnummern werden kostenlos. Da die Umstellung technisch aufwändig ist, wird die Regelung schrittweise umgesetzt. Zunächst sind die ersten zwei Minuten der Wartezeit kostenfrei.
>> Der Telefon- oder Internetanschluss darf bei einem Anbieterwechsel künftig höchstens für einen Kalendertag unterbrochen sein. Eine Mitnahme der Rufnummer muss möglich sein. Das gilt künftig auch für den Mobilfunk.
>> Telekommunikationsunternehmen müssen mindestens eine Tarifvariante mit einer Höchstlaufzeit von 12 Monaten anbieten.
>> Bei Internetanschlüssen im Festnetz ist die erreichbare Mindestgeschwindigkeit anzugeben.
>> Bei der Nutzung von Call-by-Call-Diensten muss in Zukunft vor dem Gespräch der Preis angesagt werden.

Schutz vor Kostenfallen im Internet im Bereich "E-Commerce". Eine Gesetzesänderung soll den elektronischen Geschäftsverkehr transparenter machen. Der endgültige Beschluss des Bundestages wird bis Sommer 2012 erwartet. Ziel ist es, die Verbraucher vor nicht gewünschten Käufen bzw. Abonnements zu schützen. In Zukunft müssen Kunden unmittelbar vor der Bestellung die entscheidenden Informationen erhalten. Dazu zählen der Gesamtpreis, zusätzliche Kosten zum Beispiel für den Versand oder die Mindestlaufzeit eines Vertrages. Erfolgt die Bestellung über eine Schaltfläche (Button), muss die Beschriftung gut lesbar sein und eindeutig auf die Zahlungspflicht hinweisen.

Im Bereich "E-Government" startet die "E-Bilanz": Ab dem Jahr 2012 können Unternehmen ihre Jahresabschlüsse elektronisch beim Finanzamt einreichen (E-Bilanz). Für das Wirtschaftsjahr 2011 ist die elektronische Übermittlung des Jahresabschlusses freiwillig, für die folgenden Jahre wird die E-Bilanz zwingend. Hintergrund: Buchführungspflichtige Unternehmen müssen nicht nur Steuererklärungen, sondern auch ihren Jahresabschluss für steuerliche Zwecke beim Finanzamt einreichen. Dazu gehören eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung.

Elektronische Lohnsteuerkarte kommt später: Ursprünglich sollte das Lohnsteuerverfahren zum 1. Januar 2012 auf eine rein elektronische Abwicklung umgestellt werden. Daraus wird aber nichts. Wegen technischer Schwierigkeiten auf Seiten der Finanzverwaltung wurde der Start um ein Jahr verschoben. Folgen für die Arbeitnehmer: Die letztmalig für das Jahr 2010 ausgegebenen Lohnsteuerkarten auf Papier behalten ihre Gültigkeit. Ändern sich Lohnsteuerabzugsmerkmale, z.B. Steuerklasse, Kinderfreibeträge oder Kirchenzugehörigkeit, muss der Arbeitnehmer die Angaben bei seinem Finanzamt ändern lassen. Die erfolgten Änderungen muss er seinem Arbeitgeber mitteilen. Bei einem Wechsel des Arbeitgebers muss die Lohnsteuerkarte 2010 oder eine Ersatzbescheinigung vorgelegt werden.

Im Bereich der "Zuwanderung" sollen Erleichterungen kommen: Für Fachkräfte aus dem Nicht-EU-Ausland werden die Zuwanderungsregelungen vereinfacht. Die Verdienstgrenzen für den Erhalt einer dauerhaften Niederlassungserlaubnis werden von 66.000 Euro auf 48.000 Euro pro Jahr gesenkt. Zudem wird die Blue-Card-Regelung der EU in deutsches Recht umgesetzt. Die Einkommensgrenze für Hochqualifizierte wird auf 44.000 Euro festgelegt, bei Mangelberufen (u.a. IT-Fachkräfte) soll sie 33.000 Euro betragen. Nach zwei Jahren versicherungspflichtiger Beschäftigung können Inhaber einer Blauen Karte eine dauerhafte Niederlassungserlaubnis erhalten. Das Gesetzgebungsverfahren wird voraussichtlich im zweiten Quartal 2012 abgeschlossen. (Bitkom: ra)

Bitkom: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Rahmen für grüne NGEU-Anleihen

    Mehr als drei Jahre nach der ersten Transaktion mit unseren grünen Anleihen im Rahmen von NextGenerationEU (NGEU) hat die EU grüne NGEU-Anleihen im Wert von insgesamt mehr als 65 Mrd. EUR ausgegeben und ist damit auf dem besten Weg, zum weltweit größten Emittenten grüner Anleihen zu werden.

  • Maßnahmen des CPC-Netzes gegen Apple

    Im Anschluss an eine koordinierte Untersuchung auf europäischer Ebene haben das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) und die Europäische Kommission Apple über mehrere potenziell verbotene Geoblocking-Praktiken unterrichtet, die das CPC-Netz bei bestimmten Apple Media Services festgestellt hat, nämlich den Mediendiensten App Store, Apple Arcade, Music, iTunes Store, Books und Podcasts.

  • Verwaltungskosten für Unternehmen senken

    Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, ein einheitliches digitales Meldeportal für Unternehmen einzurichten, die Dienstleistungen erbringen und Arbeitnehmer vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat entsenden, das als "entsandte Arbeitnehmer" bezeichnet wird.

  • Diskriminierende steuerliche Behandlung

    Die Europäische Kommission hat entschieden, Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil das Land es versäumt hat, eine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs (Artikel 63 AEUV und Artikel 40 des EWR-Abkommens) zu beseitigen, die durch die diskriminierende steuerliche Behandlung von reinvestierten Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von in Deutschland gelegenen Immobilien bedingt war.

  • Wettbewerbswidrige Verhaltensweisen von Facebook

    Die Europäische Kommission hat eine Geldbuße in Höhe von 797,72 Mio. EUR gegen Meta verhängt, weil das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt, indem es seinen Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace mit seinem persönlichen sozialen Netzwerk Facebook verknüpft und anderen Anbietern von Online-Kleinanzeigendiensten unfaire Handelsbedingungen auferlegt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen