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Compliance im Versicherungswesen


Solvency II-Compliance: Aufschub von Solvency II und IFRS 4 Phase 2 bietet Versicherern Chance auf Kosteneinsparungen und strategische Neuausrichtung
Die bislang knappen Einführungszeiten wie die für Solvency II haben viele Versicherer unter starken Zeitdruck gesetzt und eine sorgfältige Analyse erschwert


(16.01.13) - Die großen regulatorischen Veränderungen in der Versicherungswelt rücken weiter in die Zukunft: Obwohl eine offizielle Kommunikation der EIOPA noch aussteht, wird die Verschiebung von Solvency II ins Jahr 2016 immer wahrscheinlicher. Parallel dazu verschiebt sich auch die Einführung von IFRS 4 Phase 2 um mehrere Jahre. Viele Unternehmen haben bereits mit der Umstellung begonnen. Daher fürchten sie nun noch höhere Kosten, als durch die Umstellung auf die neuen regulatorischen Compliance-Anforderungen an sich schon entstehen. Dabei bietet diese Entwicklung auch Chancen:

Dr. Rolf Meyer, Partner bei BearingPoint und verantwortlich für den Bereich Versicherungen in Deutschland, sieht in dem Aufschub die Möglichkeit zur strategischen Neuausrichtung: "Die größeren Versicherungsunternehmen werden ihre Vorbereitungen für einen Start von Solvency II im Jahr 2014 fortsetzen und die zusätzliche Zeit für ein Fine-Tuning verwenden. Das Mehr an Zeit gibt ihnen die Möglichkeit, sich auf die Gesamtstrategie hinsichtlich der kommenden Regulierungen zu konzentrieren."

Die bislang knappen Einführungszeiten wie die für Solvency II haben viele Versicherer unter starken Zeitdruck gesetzt und eine sorgfältige Analyse erschwert. Eine ganzheitliche Betrachtung der beiden regulatorischen Rahmenwerke zeigt Überschneidungspunkte, die Synergieeffekte bieten:

>> Bewertungsmethoden: Einführung von parallelen Bewertungsmethoden

>> Systemarchitektur: Integration der Datenarchitektur und Reporting-Landschaft

>> Daten-Governance und -Qualität: Verbesserte Datenqualität durch "single point of truth"

>> Projekte und Ressourcen: Gemeinsame Nutzung der vorhandenen fachlichen und technischen Kompetenzen

Patrick Mäder, Partner und Leiter für das Segment Versicherungen bei BearingPoint, erklärt: "Ein harmonisches Vorgehen bietet messbare Vorteile. Versicherer können mit einem integrierten Ansatz erhebliche Kostenreduktionen erzielen, da Zweigleisigkeiten vermieden werden."

Die Erfahrung von BearingPoint aus Kundenprojekten zeigt überdies, dass durch eine aufeinander abgestimmte Vorgehensweise eine deutliche Beschleunigung der Reporting-Prozesse erreicht werden kann. (BearingPoint: ra)

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Meldungen: Europäische Kommission

  • Was sind die Kernelemente der überarbeiteten EPBD?

    Mit der überarbeiteten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) wird Europa auf den richtigen Weg gebracht, bis 2050 einen vollständig dekarbonisierten Gebäudebestand zu erreichen, indem Renovierungen in jedem Mitgliedstaat vorangetrieben werden, insbesondere bei Gebäuden mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz. Der (2018 vereinbarte) bestehende Rechtsrahmen wird aktualisiert, um ehrgeizigeren Klimaschutzzielen in Verbindung mit sozialen Maßnahmen Rechnung zu tragen, und gibt den Mitgliedstaaten die nötige Flexibilität, um den Unterschieden im Gebäudebestand in Europa Rechnung zu tragen.

  • Ein verstärkter industrieller Ansatz

    Die EU-Kommission hat eine Mitteilung angenommen, in der sie zu einer Reihe von Energiewende-Dialogen über die Umwandlung Europas in eine saubere, ressourceneffiziente, gerechte und wettbewerbsfähige Wirtschaft Bilanz zieht. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte in ihrer Rede zur Lage der Union 2023 die Aufnahme von Energiewende-Dialogen angekündigt. In diesem Rahmen soll zusammen mit der europäischen Industrie und den Sozialpartnern erörtert werden, wie die Umsetzung des europäischen Grünen Deals gestärkt und gefördert werden kann, was wiederum zu einem verstärkten industriellen Ansatz beiträgt.

  • Grünen Wandel beschleunigen

    Die Europäische Kommission hat eine mit 2,2 Mrd. EUR ausgestattete deutsche Beihilferegelung genehmigt, mit der Investitionen in die Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse gefördert werden sollen, um den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Einklang mit dem Industrieplan zum Grünen Deal zu unterstützen. Die Regelung wurde auf der Grundlage des von der Kommission am 9. März 2023 angenommenen und am 20. November 2023 geänderten Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels genehmigt, um Maßnahmen in Bereichen zu fördern, die für die Beschleunigung des grünen Wandels und die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen von entscheidender Bedeutung sind.

  • Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs

    Die Europäische Kommission hat eine mit 350 Mio. EUR ausgestattete deutsche Regelung zur Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff über das Instrument "Auctions-as-a-Service" (" Auktionen als Dienstleistung") der Europäischen Wasserstoffbank nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Erfüllung von Umweltschutzauflagen

    Um ihrer Verpflichtung nachzukommen, den Verwaltungsaufwand für Landwirtinnen und Landwirte in der EU zu verringern, hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, einige Bestimmungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu überarbeiten, um Vereinfachungen zu bewirken und gleichzeitig eine starke, nachhaltige und wettbewerbsfähige Politik für Landwirtschaft und Lebensmittel in der EU aufrechtzuerhalten.

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