Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

REACH und Stahlschrottrecycling


BDSV: Trotz REACH-Plädoyer für kurzes Abfallende beim Stahlschrott
Nach der REACH-Verordnung müssen zurückgewonnene Stoffe nicht registriert werden, wenn sie identisch mit einem registrierten Stoff sind und dem Rückgewinner Informationen über diesen zur Verfügung stehen


(16.01.08) - "REACH betrifft die Stahlschrottrecyclingunternehmen nur ganz peripher", sagte Dr. Beate Kummer, Sprecherin der BDSV (Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen e.V) auf einer Tagung des Stahlinstituts VDEH.

"Nach der REACH-Verordnung müssen zurückgewonnene Stoffe nicht registriert werden, wenn sie identisch mit einem registrierten Stoff sind und dem Rückgewinner Informationen über diesen zur Verfügung stehen. Außerdem führt die Aufarbeitung nicht zu einer chemischen Veränderung der Schrotte."

Damit sei klar, dass sich die Unternehmen zwar bzgl. REACH nicht zurücklehnen könnten. Für die Mitgliedsunternehmen der BDSV sei es deshalb weiterhin prioritär, sich aufgrund von Ressourcen- und Klimaschutzgründen für ein kurzes Abfallende einzusetzen. Der Einsatz von qualitätsgesicherten Stahlschrotten in der Stahlindustrie sichere die Rohstoffversorgung. Gestiegene Weltmarktpreise für Eisenerz mache zukünftig die Versorgung mit heimischen Sekundärrohstoffen noch wichtiger und dürfe nicht durch unnötige bürokratische Hürden verhindert werden.

"Die Betroffenheit von REACH ist selbstverständlich in jedem Unternehmen im Einzelfall zu prüfen", sagte Frau Kummer. "Es ist aber auszuschließen, dass bei der Verarbeitung von Stahlschrotten aus der EU eine Registrierungspflicht anzuwenden ist."

Deshalb müsse man nun in Kooperation von BDSV und der Stahlindustrie schnellstmöglich Umwelt- und Gesundheitskriterien für die Abgrenzungsfrage Produkt/Abfall in der Abfallrahmenrichtlinie festlegen. Dies wäre dann die Voraussetzung dafür, dass der Stahlschrott aus dem Abfallregime entlassen werde, um den Einsatz in der Stahl- und Gießereiindustrie zu erleichtern.
(BDSV: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Was ist das EU-KI-Gesetz?

    Das EU-KI-Gesetz ist da und es hat Auswirkungen auf die Welt des Datenschutzes, Sicherheit, Risiko und Rechnungsprüfung. Das bedeutet, es beeinflusst die Art und Weise, wie diese Funktionen organisiert sind, wie die Fachleute ihre Arbeit verrichten und was sie in ihrer Position zu tun haben.

  • Politikgetriebener Moralisierung

    Am 1. August 2024 tritt der AI Act der Europäischen Union in Kraft getreten. Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst hatte kommentiert: "Ob Deutschland und Europa zu Innovationsstandorten für Künstliche Intelligenz oder zu Nachzüglern werden, hängt entscheidend von der weiteren Ausgestaltung und Umsetzung des AI Acts ab."

  • Entwicklung der HR-Softwareindustrie

    Human Resources gilt heutzutage als Rückgrat eines jeden Unternehmens. Die Verwaltung von Mitarbeiterdaten, die Durchführung von Rekrutierungsprozessen und die Entwicklung von Talenten sind nur einige der vielfältigen Aufgaben, die die Personalabteilung täglich bewältigen.

  • Mittelstand im Regulierungskorsett

    Ziel des Data Acts ist es, einen Wettbewerbsmarkt für Daten zu schaffen und die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der EU zu stärken. Durch die Förderung eines fairen, transparenten und wettbewerbsfähigen digitalen Marktes adressiert er die Notwendigkeit einer verstärkten Datenmobilität und -nutzung.

  • Paragrafen 201b Strafgesetzbuch vorgeschlagen

    Das Bundeskabinett hat am 21. August 2024 zu einer bayerischen Initiative zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten vor Deepfakes Stellung genommen. Im Juli dieses Jahres hatte der Bundesrat den bayerischen Gesetzentwurf verabschiedet.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen