Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Zentrale Testamentsregister bringt mehr Sicherheit


Bei Gericht oder Notar verwahrte Testamente und Erbverträge werden jetzt in einem neuen Register der Bundesnotarkammer in Berlin erfasst
Im Zentralen Testamentsregister werden keine Inhalte von Testamenten oder Erbverträgen gespeichert


(12.01.12) - Zum 1. Januar 2012 nahm das neue Zentrale Testamentsregister seine Arbeit auf. Damit wird im Todesfall noch zügiger die wichtige Frage geklärt werden können, ob der Verstorbene ein Testament errichtet und beim Gericht oder einem Notar hinterlegt hat oder nicht. So kann ein Erbschein schneller erteilt werden- und der kann für Erben wichtig sein, um z.B. über Konten des Erblassers verfügen zu können.

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk sagte: "Bislang waren im Todesfall verschiedenste Meldungen zwischen Gerichten, Notaren und Standesämtern auszutauschen, um die wichtige Frage zu klären, ob ein Testament vorliegt oder nicht - und das alles in Papierform. Das war nicht nur umständlich und langwierig, sondern auch fehleranfällig. Mit dem Zentralen Testamentsregister werden wir vom 1. Januar 2012 an ein modernes Verfahren haben, das unsere Nachlassverfahren noch effizienter und schneller macht."

Dazu werden bei Gericht oder Notar verwahrte Testamente und Erbverträge ab dem kommenden Jahr in einem neuen Register der Bundesnotarkammer in Berlin erfasst. Im Todesfall werden dann die verwahrende Stelle und das Nachlassgericht künftig unmittelbar durch das Zentrale Testamentsregister informiert - und zwar in elektronischer Form. Die Umstellung erfordert einen hohen organisatorischen Aufwand im Dienste der Bürger. So sind in den nächsten fünf Jahren rund 15 Millionen Karteikarten von mehr als 5.000 Geburtsstandesämtern in das Zentrale Testamentsregister zu überführen.

Die Vorbereitungen für die Einführung des Zentralen Testamentsregisters laufen dementsprechend seit Monaten auf Hochtouren. "Unsere Gerichte und Notare in Bayern sind bestens für die Umstellung gerüstet. Einem erfolgreichen Start steht nichts im Wege", betont Merk. Das Bayerische Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat die Planungen in enger Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium des Inneren und der Bundesnotarkammer in Berlin vorgenommen, die bereits mit dem Zentralen Vorsorgeregister umfassende Erfahrung mit der Betreuung eines großen Registers hat.

Die Ministerin sagte abschließend: "Besonders wichtig war mir bei alledem, dass keine Abstriche beim Thema Datenschutz gemacht werden. Im Zentralen Testamentsregister werden keine Inhalte von Testamenten oder Erbverträgen gespeichert. Erfasst werden nur Informationen, die zum Wiederauffinden einer letztwilligen Verfügung unbedingt erforderlich sind; zum Beispiel der Name des Erblassers. Alle Daten werden verschlüsselt gespeichert. Nur Amtsträger wie Notare und Gerichte können hierauf zugreifen. Für den Registerabruf ist zu Lebzeiten des Erblassers dessen Einverständnis notwendig. Damit wird das Nachlassverfahren noch sicherer und bürgerfreundlicher." (Bayerisches Justizministerium: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Was sind die Kernelemente der überarbeiteten EPBD?

    Mit der überarbeiteten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) wird Europa auf den richtigen Weg gebracht, bis 2050 einen vollständig dekarbonisierten Gebäudebestand zu erreichen, indem Renovierungen in jedem Mitgliedstaat vorangetrieben werden, insbesondere bei Gebäuden mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz. Der (2018 vereinbarte) bestehende Rechtsrahmen wird aktualisiert, um ehrgeizigeren Klimaschutzzielen in Verbindung mit sozialen Maßnahmen Rechnung zu tragen, und gibt den Mitgliedstaaten die nötige Flexibilität, um den Unterschieden im Gebäudebestand in Europa Rechnung zu tragen.

  • Ein verstärkter industrieller Ansatz

    Die EU-Kommission hat eine Mitteilung angenommen, in der sie zu einer Reihe von Energiewende-Dialogen über die Umwandlung Europas in eine saubere, ressourceneffiziente, gerechte und wettbewerbsfähige Wirtschaft Bilanz zieht. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte in ihrer Rede zur Lage der Union 2023 die Aufnahme von Energiewende-Dialogen angekündigt. In diesem Rahmen soll zusammen mit der europäischen Industrie und den Sozialpartnern erörtert werden, wie die Umsetzung des europäischen Grünen Deals gestärkt und gefördert werden kann, was wiederum zu einem verstärkten industriellen Ansatz beiträgt.

  • Grünen Wandel beschleunigen

    Die Europäische Kommission hat eine mit 2,2 Mrd. EUR ausgestattete deutsche Beihilferegelung genehmigt, mit der Investitionen in die Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse gefördert werden sollen, um den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Einklang mit dem Industrieplan zum Grünen Deal zu unterstützen. Die Regelung wurde auf der Grundlage des von der Kommission am 9. März 2023 angenommenen und am 20. November 2023 geänderten Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels genehmigt, um Maßnahmen in Bereichen zu fördern, die für die Beschleunigung des grünen Wandels und die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen von entscheidender Bedeutung sind.

  • Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs

    Die Europäische Kommission hat eine mit 350 Mio. EUR ausgestattete deutsche Regelung zur Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff über das Instrument "Auctions-as-a-Service" (" Auktionen als Dienstleistung") der Europäischen Wasserstoffbank nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Erfüllung von Umweltschutzauflagen

    Um ihrer Verpflichtung nachzukommen, den Verwaltungsaufwand für Landwirtinnen und Landwirte in der EU zu verringern, hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, einige Bestimmungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu überarbeiten, um Vereinfachungen zu bewirken und gleichzeitig eine starke, nachhaltige und wettbewerbsfähige Politik für Landwirtschaft und Lebensmittel in der EU aufrechtzuerhalten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen