Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung
Dr. Beate Merk: Brüssel bestätige Forderung der Union nach Vorratsdatenspeichung
Das von der Bundesjustizministerin favorisierte Quickfreeze-Verfahren werde von Brüssel mit einer schallenden Ohrfeige beantwortet
(21.04.11) - Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk zieht aus dem EU-Bericht über die Bewertung der Richtlinie über Vorratsdatenspeicherung Rückenwind für ihre Forderung nach einer Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung Rückenwind aus Brüssel.
Merk erklärte: "Die Kommission verlangt zu Recht unmissverständlich, dass Deutschland endlich die Umsetzung der Richtlinie angeht. Fakt ist: 22 von 27 Mitgliedstaaten haben die Richtlinie bereits umgesetzt. Das von der Bundesjustizministerin favorisierte Quickfreeze-Verfahren wird von Brüssel mit einer schallenden Ohrfeige beantwortet. Die meisten Mitgliedstaaten sehen es ebenfalls als unbrauchbar an."
Die Speicherung von Telekommunikationsdaten, so heißt es in einem neuen Kommissionsreport, sei "ein wertvolles Instrument" und "integraler Bestandteil" der Arbeit europäischer Strafverfolgungsbehörden geworden. In manchen Fällen sei sie "unverzichtbar für die Verhinderung und Bekämpfung von Verbrechen".
Merk sagte weiter:
"Wenn in Medienberichten vor einer Speicherung der besuchten Internetseiten gewarnt wird, so ist dies aus der Luft gegriffene Panikmache, da dies in der Richtlinie nicht vorgesehen ist und auch für die Zukunft nicht zu erwarten steht. Es geht weder beim Telefon noch im Internet um Inhalte, sondern nur um die äußeren Verbindungsdaten, also wer hat wann wie lange mit wem telefoniert und wer war unter welcher IP-Adresse im Internet eingeloggt. Ich appelliere an die Bundesjustizministerin: Legen Sie endlich einen entsprechenden Entwurf zur Umsetzung der Richtlinie vor. Wir dürfen nicht auf die EU warten. Diese wird allenfalls den Spielraum der Mitgliedstaaten für die Speicherfrist (von sechs Monaten bis zwei Jahren) einschränken, keinesfalls aber die Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung aufgeben."
In Deutschland war man bei der 2008 beschlossenen Regelung, die das BVerfG beanstandet hat, mit sechs Monaten beim Minimum der Speicherfrist geblieben. (Bayerisches Justizministerium: ra)
Lesen Sie auch:
Speicherung von Telekommunikationsdaten
Meldungen: Markt / Hintergrund
-
Datenkontrolle im Zeitalter der KI
Keepit veröffentlichte ihren Berichts "Intelligent Data Governance: Why taking control of your data is key for operational continuity and innovation" (Intelligente Data-Governance: Warum die Kontrolle über Ihre Daten entscheidend für betriebliche Kontinuität und Innovation ist). Der Bericht befasst sich mit der grundlegenden Bedeutung der Datenkontrolle im Zeitalter der KI, wobei der Schwerpunkt auf der Sicherstellung der Cyber-Resilienz und Compliance moderner Unternehmen liegt.
-
Vorbereitung wird zum Wettbewerbsfaktor
Zwischen dem 14. und dem 28. April 2025 mussten Finanzinstitute in der EU ihre IT-Dienstleister bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) registriert haben. Mit dem Inkrafttreten des Digital Operational Resilience Act (DORA) geraten damit viele IT-Dienstleister ohne unmittelbare Regulierung in den Fokus von Aufsichtsbehörden. Gleichzeitig sorgt die bevorstehende Umsetzung der europäischen NIS2-Richtlinie in weiteren Branchen für erhöhten Handlungsdruck.
-
Investitionen in Photovoltaikprojekte
Vor 25 Jahren schuf das Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) die Grundlage für den erfolgreichen Ausbau der Photovoltaik in Deutschland. Feste Einspeisevergütungen, garantierte Laufzeiten und unbürokratische Abwicklung sorgten für Vertrauen - nicht nur bei Projektierern, sondern auch bei Banken und institutionellen Investoren. "Diese Planbarkeit ermöglichte umfangreiche Investitionen in Photovoltaikprojekte", weiß Thomas Schoy, Mitinhaber und Geschäftsführer der Unternehmensgruppe Privates Institut. "Die damals garantierten Erlöse deckten Finanzierungskosten, Betriebsausgaben und Risikozuschläge gleichermaßen zuverlässig ab."
-
Bayern verstärkt Kampf gegen Geldwäsche
Allein in Deutschland ist nach Schätzungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) von Geldwäsche bis zu 100 Milliarden Euro im Jahr auszugehen. Bayern verstärkt im Kampf gegen Geldwäsche seine Strukturen erneut und erweitert die Kompetenzen der bei der Generalstaatsanwaltschaft München angesiedelten Zentral- und Koordinierungsstelle Vermögensabschöpfung (ZKV) auf Geldwäsche.
-
Von Steuerreform bis Deutschlandfonds
Benjamin Bhatti, Geschäftsführer der bhatti.pro Steuerberatungsgesellschaft mbH, durchforstet die Wahlprogramme der möglichen Koalitionspartner und betrachtet ihre Steuervorhaben aus wirtschaftlicher und politischer Sicht.