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Mehr Rechtsschutz bei Bestellungen im Internet


Wenn es bei einer Bestellung im Internet Probleme gibt: Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk gibt Startschuss für Online-Schlichtung in Bayern
Schlichtungsstelle wird vom Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V. betrieben, das inzwischen zwei Juristen mit der Bearbeitung der Streitfälle beschäftigt

(18.04.12) - Bayerns Verbraucher können sich seit dem 2. April 2012 an eine Online-Schlichtungsstelle wenden, wenn es bei einer Bestellung im Internet Probleme gibt und sie sich mit dem beteiligten Unternehmen nicht einigen können. Das internetgestützte Schlichtungsverfahren unter www.online-schlichter.de steht dank der Förderung des Bayerischen Justiz- und Verbraucherschutzministeriums nun auch für Bayern kostenlos zur Verfügung.

"Die Online-Schlichtung ist ein rasches und für alle Beteiligten risikofreies Verfahren, um Streitigkeiten aus Bestellungen im Internet außerhalb des gerichtlichen Verfahrens zu klären. Wir haben zwar eine hervorragende Justiz, aber viele Fälle lassen sich sehr effizient auch ohne die Hürden eines Gerichtsprozesses lösen.", so die bayerische Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk, die das neue Schlichtungsangebot in diesem Jahr mit 15.000 Euro unterstützt.

Die Schlichtungsstelle wird vom Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V. betrieben, das inzwischen zwei Juristen mit der Bearbeitung der Streitfälle beschäftigt. Die Einrichtung der Online-Schlichtungsstelle geht auf eine Initiative des Landes Baden-Württemberg zurück. Seit letztem Jahr beteiligt sich auch das Land Hessen an den Kosten der Schlichtungsstelle.

Bei den Streitfällen geht es zumeist darum, dass die bestellte Ware nicht geliefert wurde oder streitig ist, ob der Kunde die Bestellung wirksam widerrufen hat. Auch Ansprüche wegen mangelhafter Ware oder Dienstleistung sind trotz fehlender Beweisverfahren von der Schlichtung nicht ausgeschlossen. Voraussetzung für eine Schlichtung ist, dass beide Parteien mitmachen.

Der Spruch der Schlichtungsstelle ist rechtlich nicht bindend. Dennoch folgen die Parteien in den meisten Fällen der rechtlichen Bewertung der Schlichtungsstelle. "Die Zahlen der Online-Schlichtungsstelle sprechen für sich – rund 70 Prozent der Fälle konnten erfolgreich abgeschlossen werden.", Merk zeigt sich daher überzeugt, dass die bayerischen Verbraucher das neue Angebot nutzen werden und auch die Unternehmer, die mit der Schlichtung eine gerichtliche Klage ihres Kunden abwenden können, mitmachen. "Es lohnt sich in jedem Fall, eine außergerichtliche Schlichtung zu versuchen. Die Beteiligten können dabei nur gewinnen."
(Bayerisches Justizministerium: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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