Mehr Rechtsschutz bei Bestellungen im Internet
Wenn es bei einer Bestellung im Internet Probleme gibt: Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk gibt Startschuss für Online-Schlichtung in Bayern
Schlichtungsstelle wird vom Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V. betrieben, das inzwischen zwei Juristen mit der Bearbeitung der Streitfälle beschäftigt
(18.04.12) - Bayerns Verbraucher können sich seit dem 2. April 2012 an eine Online-Schlichtungsstelle wenden, wenn es bei einer Bestellung im Internet Probleme gibt und sie sich mit dem beteiligten Unternehmen nicht einigen können. Das internetgestützte Schlichtungsverfahren unter www.online-schlichter.de steht dank der Förderung des Bayerischen Justiz- und Verbraucherschutzministeriums nun auch für Bayern kostenlos zur Verfügung.
"Die Online-Schlichtung ist ein rasches und für alle Beteiligten risikofreies Verfahren, um Streitigkeiten aus Bestellungen im Internet außerhalb des gerichtlichen Verfahrens zu klären. Wir haben zwar eine hervorragende Justiz, aber viele Fälle lassen sich sehr effizient auch ohne die Hürden eines Gerichtsprozesses lösen.", so die bayerische Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk, die das neue Schlichtungsangebot in diesem Jahr mit 15.000 Euro unterstützt.
Die Schlichtungsstelle wird vom Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V. betrieben, das inzwischen zwei Juristen mit der Bearbeitung der Streitfälle beschäftigt. Die Einrichtung der Online-Schlichtungsstelle geht auf eine Initiative des Landes Baden-Württemberg zurück. Seit letztem Jahr beteiligt sich auch das Land Hessen an den Kosten der Schlichtungsstelle.
Bei den Streitfällen geht es zumeist darum, dass die bestellte Ware nicht geliefert wurde oder streitig ist, ob der Kunde die Bestellung wirksam widerrufen hat. Auch Ansprüche wegen mangelhafter Ware oder Dienstleistung sind trotz fehlender Beweisverfahren von der Schlichtung nicht ausgeschlossen. Voraussetzung für eine Schlichtung ist, dass beide Parteien mitmachen.
Der Spruch der Schlichtungsstelle ist rechtlich nicht bindend. Dennoch folgen die Parteien in den meisten Fällen der rechtlichen Bewertung der Schlichtungsstelle. "Die Zahlen der Online-Schlichtungsstelle sprechen für sich – rund 70 Prozent der Fälle konnten erfolgreich abgeschlossen werden.", Merk zeigt sich daher überzeugt, dass die bayerischen Verbraucher das neue Angebot nutzen werden und auch die Unternehmer, die mit der Schlichtung eine gerichtliche Klage ihres Kunden abwenden können, mitmachen. "Es lohnt sich in jedem Fall, eine außergerichtliche Schlichtung zu versuchen. Die Beteiligten können dabei nur gewinnen."
(Bayerisches Justizministerium: ra)
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Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.
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