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Benzinpreissperre in Österreich


Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk sieht das österreichische Benzinpreiserhöhungsverbot auch für Deutschland als ein sinnvolles Modell an
Auch das schon seit Jahren geltende österreichische Modell, wonach eine Kraftstoffpreiserhöhung nur noch täglich um 12:00 Uhr zulässig ist, hat sich laut Merk bewährt

(15.06.12) - Anlässlich des in Österreich in Kraft getretenen Verbots der Benzinpreiserhöhung über das durch den Fronleichnamstag verlängerte Wochenende fordert Bayerns Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk, das österreichische Modell zur Beschränkung ausufernder Benzinpreise probeweise auch in Deutschland einzuführen.

"Wenn die Preise über bestimmte für Benzinpreiserhöhungen besonders anfällige Zeiten wie verlängerte Wochenenden oder das Urlaubsende nicht erhöht werden dürfen, bremst das die Preisspirale", sagte Merk. "Das wäre ein wichtiger Schritt zu mehr Transparenz und Fairness auf dem Mineralölmarkt." Auch das schon seit Jahren geltende österreichische Modell, wonach eine Kraftstoffpreiserhöhung nur noch täglich um 12:00 Uhr zulässig ist, hat sich laut Merk bewährt. "Es dient einem gesunden Wettbewerb unter den Benzinpreisanbietern. Die Regelung sollte deshalb pilotweise auch in Deutschland eingeführt werden!"

Derzeit können in Deutschland die Benzinpreise jederzeit gesenkt und erhöht werden. Nach Erkenntnissen der Kartellbehörde haben die Mineralölkonzerne ein weit verzweigtes Beobachtungs- und Meldesystem eingerichtet, um über die Preise der anderen gut informiert zu sein. (Bayerisches Justizministerium: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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