Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Regelung zur Vorratsdatenspeicherung


Bayerns Justizminister Dr. Bausback begrüßt Votum der Justizministerkonferenz zum Thema Vorratsdatenspeicherung
Bausback: "Ein deutliches länder- und parteienübergreifendes Signal gegen den Verzicht auf die Vorratsdatenspeicherung"

(15.07.14) - Der bayerische Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback begrüßt die Entscheidung der Justizministerkonferenz zum Thema Vorratsdatenspeicherung. Das Land Sachsen hatte einen Beschlussvorschlag vorgelegt, wonach die Justizministerinnen und -minister der Länder den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz bitten, sich sowohl auf nationaler als auch europäischer Ebene gegen die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung einzusetzen. Dieser Vorschlag wurde heute von einer großen Mehrheit der Länderjustizministerinnen und -justizminister abgelehnt.

Bausback sagte: "Nicht nur die Kollegen aus der Union sondern auch viele Vertreter SPD-geführter Regierungen haben heute gegen den sächsischen Vorschlag gestimmt und so deutlich unterstrichen: Die Vorratsdatenspeicherung ist zur Verbrechensbekämpfung so wichtig, dass wir nicht leichtfertig und aus populistischen Erwägungen auf sie verzichten können."

Die deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung in §§ 113a, 113b TKG und § 100g StPO war vom Bundesverfassungsgericht im Jahr 2010 für verfassungswidrig erklärt worden. Im April dieses Jahres erklärte der EuGH auch die EU-Richtlinie, auf der die Regelung beruhte, für mit den europäischen Grundrechten unvereinbar. Weder das Bundesverfassungsgericht noch der EuGH haben jedoch die Vorratsdatenspeicherung als solche für unzulässig erklärt. Beanstandet wurde von beiden Gerichten lediglich die konkrete Ausgestaltung.

Der bayerische Justizminister sagte: "Eine grundrechts- und europarechtskonforme Ausgestaltung der Regelung zur Vorratsdatenspeicherung ist möglich - und wir sollten länder- und parteienübergreifend versuchen, eine ausgewogene Lösung zu finden. Denn die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung ist im Interesse einer effektiven Strafverfolgung dringend notwendig. Ohne dieses wichtige Ermittlungsinstrument bestehen erhebliche Sicherheitslücken bei der Verfolgung von Straftaten. Gerade zur Bekämpfung von schweren Straftaten, insbesondere im Bereich der Cyberkriminalität ist sie unverzichtbar. Die Ablehnung des sächsischen Beschlussvorschlags (…) war deshalb ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung." (Bayerisches Justizministerium: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Insider-Risiken bleiben relevant

    Die unermüdliche Weiterentwicklung Künstlicher Intelligenz beschleunigt die Evolution bestehender Betrugsszenarien. In unserem Tagesgeschäft - der Betrugsprävention - beobachten wir besonders im E-Commerce neue Herausforderungen, die differenziert betrachtet werden müssen.

  • Leben ohne Digitalzwang

    Menschen, die auf bestimmte Dienstleistungen im Alltag angewiesen sind, haben einen Anspruch darauf, diese auch analog nutzen zu können. Dies ist das Kernergebnis des Rechtsgutachtens, das am 11.12.2024 auf Initiative des Vereins Digitalcourage vom Netzwerk Datenschutzexpertise vorgelegt wurde.

  • DORA am 17. Januar 2025 in Kraft

    Mit Blick auf das Jahr 2025 sticht ein Element bei der Einführung und Weiterentwicklung generativer künstlicher Intelligenz (KI) hervor: die Datensicherheit. Da generative KI-Modelle riesige Datenmengen benötigen, um zu lernen und Inhalte zu generieren, wird die Gewährleistung des Datenschutzes, der Vertraulichkeit und der Integrität dieser Daten von größter Bedeutung sein.

  • Schutz der privaten Sparer

    Seit über 45 Jahren gibt es den Einlagensicherungsfonds der privaten Banken. Seitdem sichert er zuverlässig die Guthaben der Sparerinnen und Sparer ab, falls es zum Entschädigungsfall kommt. Klar ist jedoch, dass selbst ein funktionierendes System regelmäßig auf den Prüfstand gestellt und zur Verbesserung gegebenenfalls angepasst werden muss.

  • Verschiebung der Einreichfrist

    Die Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) haben eine Verschiebung der Einreichfrist der Informationsregister auf 30. April 2025 bekanntgegeben (Quelle: The ESAs announce timeline to collect information for the designation of critical ICT third-party service providers under the Digital Operational Resilience Act | European Banking Authority). Grund dafür ist u. a. die Verzögerung bei der Finalisierung der technischen Implementierungsstandards (ITS).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen