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Übertragungsweg Web-TV: größere Bedeutung?


Bundeskartellamt signalisiert Zustimmung zu den Vermarktungsplänen der DFL ab der Spielzeit 2013/2014 – Einzelheiten bedürfen noch der Klärung
Die zentrale Vermarktung der Medienrechte der Vereine durch die DFL stellt grundsätzlich eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung dar


(28.06.11) - Das Vermarktungsmodell der DFL für die Vergabe der Medienrechte für die 1. und 2. Bundesliga ab der Spielzeit 2013/2014 wird derzeit vom Bundeskartellamt geprüft. Die Gespräche mit der DFL sind noch im Gange. Auf Nachfrage bestätigt das Bundeskartellamt, dass es der DFL zwischenzeitlich in einem Gespräch mitgeteilt hat, dass den Vermarktungsplänen keine grundsätzlichen kartellrechtlichen Bedenken entgegenstehen. Es handelt sich dabei um eine vorläufige Bewertung. Insbesondere Einzelfragen zu den verschiedenen Rechtepaketen sowie zu der Durchführung der Ausschreibung sind noch zu klären.

Der Präsident des Bundekartellamtes, Andreas Mundt: "Welche Form der Berichterstattung am Ende den Zuschlag erhält, ist nicht unsere Entscheidung. Wir prüfen die Medienrechtepakete daraufhin, ob das Vermarktungsmodell insgesamt mit dem Kartellrecht vereinbar ist. Die von der DFL ab der Spielzeit 2013/14 geplante Vermarktung erfüllt nach unserer vorläufigen Einschätzung diese Anforderung. Wir werden im weiteren Verlauf der Prüfung insbesondere Einzelfragen zu den verschiedenen Rechtepaketen klären und darauf achten, dass die Ausschreibung diskriminierungsfrei und transparent ablaufen kann".

Die zentrale Vermarktung der Medienrechte der Vereine durch die DFL stellt grundsätzlich eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung dar. Nach deutschem und europäischem Kartellrecht können derartige Vereinbarungen nur dann vom Kartellverbot freigestellt werden, wenn damit Effizienzvorteile verbunden sind und die Nachfrager daran in angemessener Form beteiligt werden.

Das von der DFL jetzt geplante Vermarktungsmodell enthält eine Vielzahl von Rechtepaketen zur Verwertung sowohl im Free-TV als auch im Pay-TV über verschiedene Übertragungswege. In Bezug auf die Free-TV Highlight-Berichterstattung enthält das Vermarktungsmodell zwei alternative Szenarien. Szenario I sieht dabei u.a. ein Paket für eine Highlight-Berichterstattung ab 18:30 Uhr im Free-TV vor. Im Szenario II gibt es hingegen u.a. ein Paket für eine Highlight-Berichterstattung über "Netcast" (d.h. im Wesentlichen Web-TV) ab 19:00 Uhr sowie für eine Free-TV Berichterstattung ab 21:45 Uhr.

Im Jahre 2008 hatte das Bundeskartellamt das Vermarktungsmodell der DFL für die Spielzeit 2009/2010 geprüft. Damals lies die Behörde erkennen, dass eine zeitnahe Free-TV-Highlight-Berichterstattung wesentlich sei für die Frage der angemessenen Verbraucherbeteiligung. Daraufhin änderte die DFL ihre ursprünglichen Pläne. Das Bundeskartellamt hatte es aufgrund der damaligen Gestaltung des Vermarktungsmodells für notwendig erachtet, die Attraktivität der Free-TV-Rechte durch zeitliche Vorgaben zu erhöhen. Die nun durchgeführten Marktermittlungen des Bundeskartellamtes haben ergeben, dass eine vergleichbare Vorgabe für die jetzt zu prüfenden Ausschreibungspläne der DFL nicht gerechtfertigt wäre.

Andreas Mundt sagte: "Die Voraussetzungen von 2008 kann man nicht mit der heutigen Situation vergleichen. Pläne der DFL zu einem eigenen Bundesligakanal oder das "Kirch-Modell" standen diesmal nicht zur Debatte. Über den gesamten Ausschreibungszeitraum betrachtet, könnte auch dem Übertragungsweg Web-TV eine größere Bedeutung zukommen. Letzten Endes muss der Markt entscheiden, welches Szenario zum Zuge kommt". (Bundeskartellamt: ra)


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