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Verhängung eines angemessenen Bußgeldes geboten


Einrichtung und Durchsetzung eines vertikalen Preisbindungssystems: Bundeskartellamt verhängt Bußgeld gegen TTS Tooltechnic
Andreas Mundt: "Gerade bei Produkten mit erheblicher Marktbedeutung schädigt die vertikale Preisbindung Verbraucher und Gewerbetreibende"


(22.08.12) - Das Bundeskartellamt hat eine Geldbuße in Höhe von 8,2 Millionen Euro gegen die TTS Tooltechnic Systems Deutschland GmbH, Wendlingen ("TTS"), wegen der Einrichtung und Durchsetzung eines vertikalen Preisbindungssystems verhängt. TTS vertreibt unter der Marke "Festool" hochwertige Elektrowerkzeuge für Schreiner, Maler, Autolackierer und anspruchsvolle Privatkunden. Die Produkte werden im Rahmen eines selektiven Vertriebssystems ausschließlich über den Fachhandel vertrieben. Auslöser des Verfahrens waren Beschwerden der Fachhändler, von denen TTS die strikte Einhaltung der "unverbindlichen Preisempfehlung" (UVP) gefordert hatte. Bei Abweichungen von diesem Preis wurden ihnen laut Erkenntnis des Bundeskartellamtes Nachteile wie beispielsweise die Verschlechterung ihrer Konditionen oder die Kündigung ihres Vertrages angedroht.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, sagte: "Gerade bei Produkten mit erheblicher Marktbedeutung schädigt die vertikale Preisbindung Verbraucher und Gewerbetreibende. Auch im Sinne einer wirksamen Abschreckung ist daher in solchen Fällen die Verhängung eines angemessenen Bußgeldes geboten."

Laut Bundeskartellamt konnte der TTS der Kartellrechtsverstoß in einer Serie von Vernehmungen der eingebundenen Fachhändler nachgewiesen werden. Die befragten Fachhändler wurden repräsentativ ausgewählt und waren als Zeugen verpflichtet, wahrheitsgemäß und vollständig zur Sache auszusagen.

TTS hat die Bereitschaft zur einvernehmlichen Verfahrensbeendigung erklärt (sog. "Settlement").Gegen die Entscheidung des Bundeskartellamtes kann Einspruch eingelegt werden, über den das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheidet. (Bundeskartellamt: ra)


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