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Zunehmende Monopolisierung auf dem Kabelmarkt


Für mehr Wettbewerb auf den Kabelmärkten: Zusammenschlussvorhaben Liberty/Kabel BW vom Bundeskartellamt unter Bedingungen und Auflagen freigegeben
Durch den Zusammenschluss verringert sich auf dem deutschlandweiten Gestattungsmarkt das marktbeherrschende Oligopol der großen regionalen Kabelnetzbetreiber von drei auf zwei


(22.12.11) - Das Bundeskartellamt hat die Übernahme des Kabelnetzbetreibers Kabel Baden-Württemberg durch die Liberty Global Europe Holding unter Bedingungen und Auflagen freigegeben. Liberty verpflichtet sich der Behörde gegenüber, Sonderkündigungsrechte für große Gestattungsverträge einzuräumen und die Verschlüsselung digitaler FreeTV-Programme zu beenden. Daneben hat Liberty den Verzicht auf bestimmte Exklusivitätsklauseln und auf Eigentumspositionen bzw. Rückbaurechte an Hausnetzen zugesagt.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Die Freigabe konnte nur aufgrund von weitreichenden Zusagen der Unternehmen erteilt werden. Hier sehen wir die Chance für mehr Wettbewerb auf den Kabelmärkten. Durch die Verpflichtung, große langfristige Verträge mit der Wohnungswirtschaft zu öffnen und weitere vertragliche Rechte sowie die Grundverschlüsselung digitaler FreeTV-Programme aufzugeben, werden die negativen Auswirkungen des Zusammenschlusses kompensiert."

Durch den Zusammenschluss verringert sich auf dem deutschlandweiten Gestattungsmarkt das marktbeherrschende Oligopol der großen regionalen Kabelnetzbetreiber (Kabel Deutschland, Unitymedia, Kabel BW) von drei auf zwei. Auf dem Gestattungsmarkt geht es um den Wettbewerb um Gestattungsverträge mit den Eigentümern großer Liegenschaften, die einer Mehrzahl von Wohneinheiten umfassen. Hier sind die TV-Kabelnetzbetreiber marktbeherrschend und können zugleich den Endkunden Telefon- und Internetzugang anbieten ("Triple Play"). Langfristige Verträge mit 10 oder 15 Jahren Laufzeit sowie Gebäudeexklusivität und Rechtsunsicherheiten über das Netzeigentum nach Vertragsende stellen erhebliche Marktzutrittsschranken für sonstige Wettbewerber wie kleine Kabelnetzbetreiber oder Telekommunikationsanbieter dar.

Darüber hinaus wird der sog. Einspeisemarkt, d.h. das wettbewerbliche Verhältnis der Kabelnetzbetreiber zu den TV-Sendergruppen, infolge der Reichweitenausdehnung durch den Zusammenschluss negativ berührt.

Um die Untersagung des Vorhabens zu vermeiden, ist Liberty mit einem - mehrmals erweiterten - Zusagenangebot an das Bundeskartellamt herangetreten. Nach Auffassung des Bundeskartellamtes stärken die Zusagen die Wettbewerbsmöglichkeiten dritter Anbieter und kompensieren die negativen Auswirkungen des Zusammenschlusses.

In den Netzgebieten von Unitymedia und Kabel BW wird den Wohnungsbaugesellschaften ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt. Sie erhalten damit die Gelegenheit, den Wettbewerb um einen günstigeren Netzbetreiber in den Wohnanlagen vorzeitig zu eröffnen. Das Sonderkündigungsrecht betrifft Gestattungsverträge mit mehr als 800 Wohneinheiten und Restlaufzeiten von mehr als drei Jahren. Damit ist ein großer Anteil der besonders attraktiven Gestattungsverträge erfasst.

Mit der Aufgabe von Exklusivitäts- und Eigentumsklauseln wird Rechtsicherheit hergestellt. Schließlich wird die Aufgabe der Verschlüsselung digitaler FreeTV-Programme Wettbewerbern die Bewerbung um Gestattungsverträge erleichtern und sich dadurch auch positiv auf dem Einspeisemarkt bemerkbar machen. Nach intensiven Verhandlungen über die Ausgestaltung der Zusagen konnte der Zusammenschluss mit den genannten Verpflichtungen freigegeben werden.

Aufgrund der Gesamtumsätze der beteiligten Konzerne unterlag das Vorhaben zunächst der Europäischen Fusionskontrolle. Auf Antrag des Bundeskartellamtes im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wurde der Fall von der EU-Kommission zur Prüfung nach Deutschland verwiesen. (Bundeskartellamt: ra)


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