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Kartelle mit Preis- und Kundenabsprachen


Bundeskartellamt schließt Kartellverfahren gegen Hersteller von Betonrohren ab und verhängt erste Bußgelder im Verfahren Betonpflastersteine
Absprachen bei Betonrohren und Pflastersteinen haben den Wettbewerb über viele Jahre eingeschränkt


(12.03.12) - Das Bundeskartellamt hat das Kartellverfahren gegen Hersteller von Betonrohren und -schächten für den Kanalbau abgeschlossen. Nachdem im August 2011 bereits Bußgelder in einer Gesamthöhe von über 11 Mio. Euro gegen die Berding Beton GmbH aus Steinfeld und die Betonwerk Bieren GmbH mit Sitz in Bad Oeynhausen verhängt worden waren, hat das Amt jetzt weitere Bußgelder gegen acht Unternehmen und Verantwortliche in einer Gesamthöhe von etwas über einer Million Euro verhängt.

Gleichzeitig hat das Amt erste Bußgelder gegen Unternehmen und verantwortliche Personen in dem Verfahren gegen Hersteller von Standard-Betonpflastersteinen in einer Gesamthöhe von über 1,9 Mio. Euro verhängt.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die Absprachen bei Betonrohren und Pflastersteinen haben den Wettbewerb über viele Jahre eingeschränkt. Auch gegen Kartelle in mittelständischen und regional geprägten Märkten geht das Bundeskartellamt deshalb konsequent vor. Wir beabsichtigen, die noch anhängigen Verfahren im Bereich Pflastersteine ebenfalls mit Nachdruck anzugehen."

Bußgeldbescheide ergingen gegen die folgenden Hersteller von Betonrohren: Berding Beton GmbH, Steinfeld; Beton Tille GmbH, Horn-Bad Meinberg; Betonwerk Kuschmierz GmbH & Co. KG, Oststeinbek; BWV Betonwaren- und Verbundsteinwerk Lehnen GmbH & Co. KG, Lachendorf; "Kleihues" Betonbauteile GmbH & Co. KG, Emsbüren; Schröder Bauzentrum GmbH, Heide & Co. KG, Heide; Rolf Pöthmann Handelsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Vienenburg und Wilhelm Siemsen GmbH & Co. KG, Eckernförde. Die Ermittlungsverfahren gegen fünf weitere Hersteller wurden eingestellt.

Bei den festgestellten Kartellabsprachen handelt es sich im Wesentlichen um Preis- und Kundenabsprachen, die insoweit meist bilateral vereinbart waren. Sie wurden in unterschiedlichen Zeiträumen zwischen Februar 2006 und Februar 2010 praktiziert und betreffen verschiedene Regionen im Gebiet der Bundesländer Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Hamburg.

Bußgelder wegen Absprachen bei Standard-Betonpflastersteinen bzw. Bahnsteigkanten wurden jetzt gegen vier Hersteller verhängt. Bei den Unternehmen handelt es sich um die Lithonplus GmbH & Co. KG, Lingenfeld; die Railbeton Haas KG, Chemnitz; die Schröder Bauzentrum GmbH, Heide & Co. KG und die Wilhelm Siemsen GmbH & Co. KG. Das Verfahren wurde durch einen Kronzeugenantrag der Berding Beton GmbH ausgelöst. Dem Unternehmen wurde in Anwendung der Bonusregelung des Bundeskartellamtes ein Bußgelderlass gewährt. Gegen eine Vielzahl weiterer Hersteller von Betonpflastersteinen wird noch weiter ermittelt.

Die Unternehmen haben sich laut Erkenntnis des Bundeskartellamtes im Wesentlichen über Produktpreise abgesprochen und Liefergebiete untereinander aufgeteilt. Die Kartellabsprachen wurden in verschiedenen Zeiträumen zwischen Januar 2006 und Februar 2010 praktiziert und betrafen verschiedene Regionen im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, schwerpunktmäßig die nördlichen und östlichen Bundesländer.

Die Bußgeldhöhe bemisst sich grundsätzlich nach der Schwere und der Dauer eines Kartellverstoßes. Darüber hinaus berücksichtigt das Bundeskartellamt bei der Bußgeldberechnung stets die individuelle Leistungsfähigkeit der Unternehmen und kann bei der Zahlungsverpflichtung der Kartellanten auch von Instrumenten wie Stundung und Ratenzahlung Gebrauch machen. In den heute entschiedenen Verfahren haben die meisten Unternehmen bei der Aufklärung des Kartells mit dem Bundeskartell­amt kooperiert, was entsprechend der Bonusregelung des Amtes zu einer Ermäßigung der Bußgelder geführt hat.

Die Bußgelder sind mit wenigen Ausnahmen noch nicht rechtskräftig. Gegen die Bescheide kann Einspruch eingelegt werden, über den das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheidet. Allerdings wurde mit der großen Mehrzahl der Unternehmen und Verantwortlichen eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung ("Settlement") erreicht. (Bundeskartellamt: ra)


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