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Trotz Verengung der Marktstruktur


Bundeskartellamt gibt Fusion der Häfen Köln und Neuss-Düsseldorf frei
Eine Marktbeherrschung durch das neue Gemeinschaftsunternehmen sei nicht zu befürchten


(10.02.12) - Nach eingehender Prüfung hat das Bundeskartellamt die Fusion der Hafen- und Eisenbahnverkehrsunternehmen Köln und Neuss-Düsseldorf genehmigt. Der Zusammenschluss zweier wesentlicher Rhein-Binnenhäfen zwischen Wesel und Bonn (Wesel-Bonn-Range) führt zu einer Verengung der Marktstruktur. Eine Marktbeherrschung durch das neue Gemeinschaftsunternehmen ist jedoch nicht zu befürchten. Marktführend bleibt hier die Duisburger Hafen AG.

Die Häfen und Güterverkehr Köln AG und die Neuss-Düsseldorfer Häfen GmbH & Co. KG Neuss wollen ihre jeweiligen Sparten Hafenbetrieb und Eisenbahnverkehrsunternehmen künftig in einer gemeinsamen Gesellschaft – der RheinCargo GmbH & Co. KG – zusammenführen. Von dem Zusammenschluss sind in erster Linie der Markt für den Betrieb von Binnenhäfen sowie der Markt für Hafendienstleistungen (Güterumschlag) betroffen. Diese Märkte sind regional nach der jeweils von diesen Häfen bedienten einheitlichen Industrieregion, hier Rhein-Ruhr (Wesel-Bonn-Range), abzugrenzen.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Eine Untersagung war hier im Ergebnis nicht gerechtfertigt. Die Duisburger Hafen AG bleibt die Nummer Eins. Außerdem werden die hier relevanten Hafendienstleistungen nur zu einem Teil von den Hafengesellschaften selbst erbracht. In diesem Markt kommt großen Terminalbetreibern und Umschlagsunternehmen ebenfalls eine wichtige Rolle zu." (Bundeskartellamt: ra)


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Meldungen: Bundesnetzagentur

Kartellrecht und Kartellvergehen

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    Die Bundesnetzagentur hat zum Schutz der Verbraucher vor massenhaften, belästigenden Telefonanrufen die Abschaltung von neun Rufnummern eines Callcenters angeordnet. Mehr als 300 Verbraucher hatten sich bei der Bundesnetzagentur über derartige Anrufe beklagt. Das Callcenter hat mit den als belästigend einzustufenden Anrufversuchen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstoßen. "Mit der Abschaltung der Rufnummern setzen wir ein klares Zeichen. Eine unzumutbare Belästigung von Verbrauchern durch unerwünschte Telefonanrufe werden wir nicht akzeptieren", betonte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

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    Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, die Telekom Deutschland GmbH (Telekom) auch zukünftig zu verpflichten, Call-by-Call und Preselection an ihren Anschlüssen zuzulassen. Dies sieht ein jetzt veröffentlichter Entscheidungsentwurf vor, in dem die Rahmenbedingungen für die Regulierung der Festnetz-Endkundenanschlüsse festgelegt werden sollen. Auf diesem Markt verfügt die Telekom nach dem Ergebnis einer von der Bundesnetzagentur turnusmäßig vorgenommenen Marktuntersuchung nach wie vor über eine beträchtliche Marktmacht.

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