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2023 rund 800 Fusionen geprüft


Bundeskartellamt legt Jahresbericht 2023/24 vor: Bei Verfahren gegen die großen Tech-Konzerne zählt das Bundeskartellamt zu den weltweit führenden Behörden
Andreas Mundt: Die Macht der großen Tech-Konzerne ist nach wie vor das Thema Nummer eins für uns Wettbewerbsbehörden weltweit



Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, hat am 26. Juni 2024 den "Jahresbericht 2023/24" der Behörde vorgestellt. Andreas Mundt: "Wettbewerb ist und bleibt der Motor unserer freiheitlichen Wirtschaftsordnung. Wachstum und Wohlstand, aber vor allem auch Innovation sind davon abhängig, dass wir die Märkte offenhalten. Transformation und eine positive Entwicklung in zentralen Zukunftsfragen wie etwa Nachhaltigkeit oder KI kann nur gelingen, wenn die Unternehmen im fairen Wettbewerb miteinander um die besten Ideen ringen müssen. Gute Qualität zu angemessenen Preisen für Verbraucherinnen und Verbraucher kann es nur in einem funktionierenden wettbewerblichen Umfeld geben."

Digitalwirtschaft und KI
Bei Verfahren gegen die großen Tech-Konzerne zählt das Bundeskartellamt zu den weltweit führenden Behörden. Im April 2024 hat der Bundesgerichtshof die Feststellung der überragenden marktübergreifenden Bedeutung Amazons durch das Bundeskartellamt vollauf bestätigt. Für alle laufenden Verfahren bedeutet das viel Rückenwind.

Andreas Mundt sagte: "Die Macht der großen Tech-Konzerne ist nach wie vor das Thema Nummer eins für uns Wettbewerbsbehörden weltweit. Alleine beim Bundeskartellamt laufen derzeit insgesamt sieben Verfahren gegen Amazon, Google, Meta, Apple und Microsoft. In Europa gilt seit diesem Jahr der Digital Markets Act und die US-amerikanischen Behörden haben wichtige Verfahren eingeleitet. Parallel wappnen wir uns für die wettbewerblichen Auswirkungen der Künstlichen Intelligenz. Es besteht die große Gefahr, dass hier eine noch weitergehende Konzentration der digitalen Märkte und ein Machtzuwachs auf unterschiedlichen Stufen der Wertschöpfung, von den Chips bis zum Front-End, Einzug hält."

Kartellverfolgung
2023 hat das Bundeskartellamt rund 2,8 Mio. Euro Bußgelder im Bereich von Industriebauleistungen verhängt und 77,4 Mio. aus vorherigen Verfahren vereinnahmt.

Andreas Mundt: "Die Kartellverfolgung läuft inzwischen wieder in den gewohnt effizienten Bahnen. Wir haben in 2023 elf und im laufenden Jahr zwei weitere Durchsuchungsaktionen durchgeführt. Uns erreichen viele Hinweise auf mögliche Verstöße. Neben den nach wie vor wichtigen Kronzeugen erlaubt moderne IT zudem, Märkte systematisch zu beobachten und Auffälligkeiten aufzudecken. Die bei uns eingerichtete externe Meldestelle für anonyme Hinweisgeber spielt ebenfalls eine zunehmende Rolle."

Fusionskontrolle
Das Bundeskartellamt hat 2023 rund 800 Fusionen geprüft. Sieben Zusammenschlüsse wurden in der sogenannten zweiten Phase vertieft geprüft. Die Übernahme von Teilen des Molkereigeschäfts von Royal Friesland Campina durch die Unternehmensgruppe Theo Müller wurde erst nach Zusagen der Beteiligten zur Veräußerung von Unternehmensteilen freigegeben. Auch einer Übernahme in der Entsorgungsbranche (Veolia/Friedrich Hofmann) wurde nur unter Bedingungen zugestimmt. Ein Vorhaben im Bereich der Herstellung und des Vertriebs von Sonnen- und Sichtschutzprodukten wurde aufgrund der Bedenken des Bundeskartellamtes aufgegeben (Hunter Douglas/erfal). Vier der vertieft geprüften Vorhaben wurden freigegeben.

Verbraucherschutz
Seit Mitte 2017 verfügt das Bundeskartellamt neben der Zuständigkeit für den Wettbewerbsschutz auch über begrenzte Befugnisse im wirtschaftlichen Verbraucherschutz, die möglichen Defiziten bei der Durchsetzung der Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern vor allem in der digitalen Wirtschaft begegnen sollen.

Im Juni 2024 hat das Bundeskartellamt Probleme im Bereich des Scorings beim Online-Shoppings offengelegt. Bonitätsprüfungen sind beim Online-Shopping an der Tagesordnung. Sie laufen vielfach im Hintergrund ab, ohne dass die Verbraucherinnen und Verbraucher davon etwas wissen. Das Bundeskartellamt hat Defizite insbesondere bei der Transparenz und Information über die verwendeten persönlichen Daten ausgemacht. Die Untersuchung war die bislang sechste verbraucherrechtliche Sektoruntersuchung des Bundeskartellamtes.

Andreas Mundt: "Wir halten eine weitere Stärkung des Bundeskartellamtes in diesem Bereich für absolut sinnvoll. Der Koalitionsvertrag geht auch in diese Richtung. Wir haben in den vergangenen Jahren in so unterschiedlichen Bereichen wie Vergleichsportale, Nutzerbewertungen im Netz, Smart-TV, Mobile Apps, Messenger- und Video-Dienste oder zuletzt beim Bonitätsscoring verbraucherrechtliche Defizite ausgemacht. Bislang können wir aber nur aufklären und mahnen – sind aber rechtlich nicht in der Lage, diese Defizite auch zu beheben."

Energie – Fernwärme – Preisbremsen
Das Bundeskartellamt führt aktuell sechs Pilotverfahren gegen Fernwärmeversorger. Die Behörde überprüft dabei, ob die sogenannten Preisanpassungsklauseln zulässig verwendet wurden.

Andreas Mundt: "Bei der Fernwärme haben wir es mit einem klassischen Monopolmarkt zu tun. Die Verbraucherinnen und Verbraucher können auf Preissteigerungen nicht mit einem Wechsel des Anbieters reagieren, sie sind "gefangene" Kunden. Um so wichtiger ist es, dass Gesetzgeber und Aufsichtsbehörden hier klare, transparente Regeln und Strukturen für die Preissetzung vorgeben. Erweiterte Befugnisse und Ressourcen für die Kartellbehörden könnten hier einen wichtigen Beitrag leisten, dass es bei dieser künftig noch bedeutender werdenden Energieversorgung transparent und fair zugeht."

Anfang 2023 hat das Bundeskartellamt die Missbrauchsaufsicht über die Energiepreisbremsen für Strom, Gas und Fernwärme übernommen. Im Rahmen der Preisbremsen-Gesetze war den Versorgern eine Preisgestaltung gegenüber den Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie Industriekunden verboten, die zur Erlangung ungerechtfertigter staatlicher Entlastungsbeträge geführt hätte.

Das Bundeskartellamt hat in diesem Bereich bislang 70 Prüfverfahren eingeleitet. Die Prüfungen umfassen staatliche Entlastungsbeträge von rund 3,9 Mrd. Euro und damit rund 14 Prozent der insgesamt von den Unternehmen abgerufenen 26,5 Mrd. Euro. Eine abschließende Beurteilung wird erst nach den sogenannten Endabrechnungen der Unternehmen im Jahre 2025 möglich sein.

Wettbewerbsregister
Seit nunmehr über zwei Jahren ist das Wettbewerbsregister in vollem Betrieb. Das voll-elektronische Register stellt allen öffentlichen Auftraggebern, Sektorenauftraggebern und Konzessionsgebern in Deutschland Informationen darüber zur Verfügung, ob ein Unternehmen wegen begangener Wirtschaftsdelikte von einem öffentlichen Vergabeverfahren auszuschließen ist oder ausgeschlossen werden kann.

Das Wettbewerbsregister ist eines der ersten volldigitalen Register der öffentlichen Verwaltung. Über Schnittstellen erfolgen die stetige Mitteilung von relevanten Rechtsverstößen durch zuständige Behörden, wie Staatsanwaltschaften, Zoll, Finanzämter oder Kartellbehörden, als auch täglich rund 1.000 Abfragen durch öffentliche Auftraggeber.

Der Jahresbericht 2023/24 ist auf der Internetseite des Bundeskartellamtes abrufbar. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 09.07.24
Newsletterlauf: 22.08.24


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Meldungen: Bundesnetzagentur

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Anreizregulierung ohne negativen Effekt

    Am 23. Oktober 2014 fand in Bonn der vierte Workshop zur Evaluierung der Anreizregulierung statt. Auf Basis der Erkenntnisse aus dem Evaluierungsprozess zeichnen sich die zentralen Bausteine eines zukünftigen Regulierungssystems ab. Vier Anpassungsoptionen wurden durch die Bundesnetzagentur vorgestellt und mit der Branche diskutiert.

  • Androhung von Zwangsgeld

    Die Bundesnetzagentur hat einen Telekommunikationsdiensteanbieter unter Androhung von Zwangsgeld dazu verpflichtet, künftig seinen gesetzlichen Pflichten bei der Bekämpfung von Fax-Spam nachzukommen: Er muss nach einer Umsetzungsfrist betroffene Kunden anlässlich der Einrichtung von Rufnummern schriftlich darüber informieren, dass Faxwerbung ohne Einwilligung des Empfängers verboten ist. Hierdurch wird sichergestellt, dass der Netzbetreiber trotz internetbasierter Rufnummernvergabe zumindest einmal mit seinen Kunden in Schriftform Kontakt aufnimmt und diese zu rechtmäßiger Rufnummernnutzung anhält.

  • Rechnungen in Höhe von 90 Euro erhalten

    Die Bundesnetzagentur geht umfassend gegen SMS-Fallen vor. Sie hat die Abschaltung von weiteren 60 Rufnummern angeordnet, die im Zusammenhang mit einem Geschäftsmodell der Telecom Billing Ltd., Sofia/ Bulgarien, rechtswidrig genutzt wurden. Aus diesem Anlass rät die Bundesnetzagentur Verbrauchern zu einem überlegten Umgang mit SMS-Nachrichten von nicht bekannten Absendern.

  • Unzumutbare Belästigung von Verbrauchern

    Die Bundesnetzagentur hat zum Schutz der Verbraucher vor massenhaften, belästigenden Telefonanrufen die Abschaltung von neun Rufnummern eines Callcenters angeordnet. Mehr als 300 Verbraucher hatten sich bei der Bundesnetzagentur über derartige Anrufe beklagt. Das Callcenter hat mit den als belästigend einzustufenden Anrufversuchen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstoßen. "Mit der Abschaltung der Rufnummern setzen wir ein klares Zeichen. Eine unzumutbare Belästigung von Verbrauchern durch unerwünschte Telefonanrufe werden wir nicht akzeptieren", betonte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

  • Nach wie vor beträchtliche Marktmacht

    Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, die Telekom Deutschland GmbH (Telekom) auch zukünftig zu verpflichten, Call-by-Call und Preselection an ihren Anschlüssen zuzulassen. Dies sieht ein jetzt veröffentlichter Entscheidungsentwurf vor, in dem die Rahmenbedingungen für die Regulierung der Festnetz-Endkundenanschlüsse festgelegt werden sollen. Auf diesem Markt verfügt die Telekom nach dem Ergebnis einer von der Bundesnetzagentur turnusmäßig vorgenommenen Marktuntersuchung nach wie vor über eine beträchtliche Marktmacht.

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