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Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit


Grundrechte: Rat stärkt Mandat der Agentur für Grundrechte
In der Verordnung wird in die Zuständigkeit der Agentur der Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen aufgenommen, um ihr Mandat an den Vertrag von Lissabon anzupassen



Der Rat der EU hat eine Änderung der Verordnung zur Errichtung der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte gebilligt. Mit diesem Text soll das Mandat der Agentur erweitert und ihre Arbeitsweise durch effizientere Verfahren verbessert werden.

In der Verordnung wird in die Zuständigkeit der Agentur der Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen aufgenommen, um ihr Mandat an den Vertrag von Lissabon anzupassen. Hinsichtlich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, die nicht in den Aufgabenbereich der Agentur fällt, wird jedoch die derzeitige Situation beibehalten. Schließlich wird der derzeitige Mehrjahresrahmen zur Festlegung des Arbeitsprogramms der Agentur durch eine stärker operativ ausgerichtete jährliche und mehrjährige Programmplanung ersetzt.

Hintergrundinformationen
Das Mandat der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte ist in einer Verordnung des Rates von 2007 festgelegt. Im Juni 2020 legte die Kommission einen Vorschlag vor, um das Mandat der Agentur an den Vertrag von Lissabon anzupassen und die Verordnung mit dem Gemeinsamen Konzept für die dezentralen Agenturen in Einklang zu bringen.

Bei dem Text handelt es sich um eine Verordnung des Rates, die sich auf Artikel 352 AEUV stützt und eine einstimmige Annahme durch den Rat erfordert, sobald das Europäische Parlament dem Text zugestimmt hat. (Rat der EU: ra)

eingetragen: 05.05.22
Newsletterlauf: 12.07.22


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