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Ausschließliche und EU-weite Zuständigkeit


EU-Staatsanwaltschaft soll Betrug zulasten von EU-Mitteln bekämpfen
EU-Staatsanwalt soll europäische und nationale Bemühungen der Strafverfolgung bündeln



Bisher konnten nur die nationalen Behörden strafrechtliche Verfolgungen bei Betrug zum Nachteil von EU-Geldern einleiten. Die Europäische Staatsanwaltschaft wird für die Ermittlung und Verfolgung bei Straftaten zulasten des EU-Haushalts zuständig sein. Gegenwärtig können nur die nationalen Behörden bei Betrug zum Nachteil von EU-Geldern, wie z. B. vorsätzlicher Missbrauch von EU-Strukturfonds oder grenzüberschreitender Mehrwertsteuerbetrug, Ermittlungen und strafrechtliche Verfolgungen einleiten. Ihre Zuständigkeit endet jedoch an den Staatsgrenzen.

Die Europäische Staatsanwaltschaft (EPPO, European Public Prosecutor's Office) wird einen raschen Informationsaustausch, koordinierte polizeiliche Ermittlungen, schnelles Einfrieren und rasche Beschlagnahme von Erträgen aus Straftaten sowie die Verhaftung von Verdächtigen über Grenzen hinweg ermöglichen. Sie wird eng mit der EU-Justizbehörde Eurojust und dem EU-Betrugsbekämpfungsamt OLAF zusammenarbeiten und sie ergänzen, um eine erfolgreichere Strafverfolgung und eine bessere Wiedereinziehung betrügerisch entwendeter Steuergelder zu gewährleisten.

Berichterstatterin Barbara Matera (EVP, IT), sagte: "Dank der europäischen Staatsanwaltschaft, die die Arbeit der nationalen Staatsanwälte in einem europäischen Gremium vereinheitlichen wird, werden die Mängel bisher unkoordinierter nationaler Ermittlungen bei Missbrauch von EU-Mitteln behoben. Hoffentlich können die Befugnisse der EU-Staatsanwaltschaft in naher Zukunft auch grenzüberschreitende Verbrechen wie Terrorismus und Menschenhandel umfassen."

Ihr Bericht wurde mit 456 Stimmen angenommen, bei 115 Gegenstimmen und 60 Enthaltungen.

Die nächsten Schritte
Nach der Zustimmung des Parlaments zur Einsetzung der EPPO kann der Rat die Verordnung nun förmlich annehmen. Die Europäische Staatsanwaltschaft wird voraussichtlich zwischen 2020 und 2021 einsatzbereit sein.

Hintergrundinformationen
Die EPPO wird im Rahmen einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen 20 Mitgliedstaaten eingerichtet. Die acht Länder, die derzeit nicht teilnehmen – Schweden, die Niederlande, Malta, Ungarn, Polen, das Vereinigte Königreich, Irland und Dänemark – können der Zusammenarbeit jederzeit beitreten, wenn sie dies wünschen.

Die EPPO-Zentralstelle wird ihren Sitz in Luxemburg haben, mit einem Chefankläger und Staatsanwälten aus allen teilnehmenden Ländern, die die täglichen strafrechtlichen Ermittlungen leiten werden, die von delegierten Staatsanwälten in allen teilnehmenden Mitgliedstaaten durchgeführt werden.

Am 5. Juli billigte das Parlament die gemeinsamen Definitionen der Betrugsdelikte, die in die Zuständigkeit der EPPO fallen. Die Liste der Verbrechen könnte in Zukunft beispielsweise um Terrorismus erweitert werden.
(Europäisches Parlament: ra)

eingetragen: 24.10.17
Home & Newsletterlauf: 23.11.17



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