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EU-Prüfer nehmen Fahrgastrechte ins Visier


Die Europäische Union ist weltweit das einzige Gebiet, das über ein Regelwerk verfügt, welches Fahrgästen bei der Nutzung der Hauptverkehrsträger ein Mindestmaß an Schutz gewährt
Nach Auffassung der Europäischen Kommission stellen die Rechtsvorschriften über Fahrgastrechte einen ihrer größten Erfolge bei der Stärkung der Position der Verbraucher dar



Der Europäische Rechnungshof plant, eine Prüfung zu den Fahrgastrechten in der EU durchzuführen. Die Prüfer werden untersuchen, ob Umfang und Reichweite der EU-Verordnungen einen wirksamen Schutz der Fahrgastrechte gewährleisten, ob die Fahrgastrechte wirksam durchgesetzt werden und wie die Europäische Kommission die Umsetzung überwacht und auf Probleme reagiert hat.

Die Europäische Union ist weltweit das einzige Gebiet, das über ein Regelwerk verfügt, welches Fahrgästen bei der Nutzung der Hauptverkehrsträger (Luft-, Schienen-, Schiffs- und Busverkehr) ein Mindestmaß an Schutz gewährt. Fahrgastrechte gehören zu den wichtigsten EU-Politiken, die unmittelbar den Bürgern zugute kommen. Nach Auffassung der Europäischen Kommission stellen die Rechtsvorschriften über Fahrgastrechte einen ihrer größten Erfolge bei der Stärkung der Position der Verbraucher dar.

"Die EU-Gesetzgebung verleiht den Fahrgästen bestimmte Rechte", so George Pufan, das für die Prüfung zuständige Mitglied des Europäischen Rechnungshofs. "Seit der Annahme der derzeitigen Rechtsvorschriften sind jedoch einige Probleme zutage getreten: Unstimmigkeiten, Grauzonen und Lücken in der Gesetzgebung, ein mangelndes Bewusstsein der Fahrgäste im Hinblick auf ihre Rechte und eine unterschiedliche Auslegung und Durchsetzung dieser Rechte."

Als Politik ist der Themenbereich Fahrgastrechte nur mit begrenzten EU-Ausgaben verbunden. Eine angemessene Umsetzung dieser Rechte kann jedoch sowohl für die Verkehrsunternehmen als auch für die Fahrgäste mit beträchtlichen Kosten verbunden sein. Der Prüfungsbericht wird voraussichtlich Ende 2018 veröffentlicht. (Europäischer Rechnungshof: ra)

eingetragen: 23.11.17
Newsletterlauf: 21.12.17


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