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Quecksilberverschmutzung bekämpfen


Quecksilberbelastung: Europäischer Rat bestätigt Einigung mit dem Parlament für mehr Schutz
Umwelt-Compliance: Ab Januar 2019 darf Quecksilber in Dentalamalgam nur noch in verkapselter Form verwendet werden



Am 16. Dezember billigte der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) im Namen des Rates eine Einigung mit dem Europäischen Parlament über den Entwurf einer Verordnung über Quecksilber. Mit den neuen Vorschriften soll der Schutz vor Belastungen mit diesem hochtoxischen Stoff verbessert werden. In einer Trilog-Sitzung, die am 6. Dezember 2016 stattfand, haben sich der Vorsitz des Rates und das Europäische Parlament auf den Wortlaut geeinigt.

Quecksilber stellt weltweit eine erhebliche Gefahr für die menschliche Gesundheit dar, nicht zuletzt durch Rückstände seiner Verbindung Methylquecksilber in Fischen und Meeresfrüchten. Ist Quecksilber einmal in die Luft oder das Wasser gelangt, kann es sich über große Entfernungen verbreiten. Deshalb muss Quecksilberverschmutzung auf internationaler Ebene bekämpft werden.

Das Übereinkommen von Minamata
Mit den nun vereinbarten Änderungen wird sichergestellt, dass die EU-Rechtsvorschriften den im Übereinkommen von Minamata festgelegten internationalen Vorschriften entsprechen. Damit wird eine zügige Ratifizierungdurch die EU ermöglicht und der Weg für das Inkrafttreten freigemacht.

"Quecksilberverschmutzung gibt es überall auf der Welt – selbst in unberührten, weit von den Verursachern entfernten Gebieten. Daran zeigt sich, wie gefährlich und weitläufig die Verschmutzung ist. Heute haben wir gezeigt, dass wir uns weiterhin dafür einsetzen, Quecksilberverschmutzungen einzudämmen. Unsere Einigung wird eine zügige Ratifizierung des Minamata-Übereinkommens durch die EU ermöglichen", sagte László Sólymos, slowakischer Umweltminister und Präsident des Rates.

Dentalamalgam
Ab Januar 2019 darf Quecksilber in Dentalamalgam nur noch in verkapselter Form verwendet werden. Darüber hinaus wird die Verwendung in der Zahnbehandlung bei Milchzähnen, Kindern unter 15 Jahren sowie schwangeren oder stillenden Frauen ab dem 1. Juli 2018 bis auf wenige Ausnahmen verboten.

Zudem müssen Zahnärzte bestimmte Geräte benutzen, um Wasserverschmutzung durch Quecksilber zu verhindern.

Die Kommission wird bis zum 30. Juni 2020 über die Durchführbarkeit einer schrittweisen Abschaffung von Quecksilber in Dentalamalgam zu einem späteren Zeitpunkt (möglichst bis 2030) Bericht erstatten. Bis dahin sind die Mitgliedstaaten gehalten, nationale Aktionspläne zur schrittweisen Reduzierung der Verwendung von Quecksilber in Dentalamalgam auszuarbeiten.

Verwendung in Produkten und in der Industrie
Die Herstellung sowie die Ein- und Ausfuhr von quecksilberhaltigen Produkten wie Batterien und Leuchtstofflampen werden mit wenigen Ausnahmen verboten. Das gleiche gilt für die Verwendung von Quecksilber in industriellen Verfahren. Für die schrittweise Abschaffung der Verwendung in bestimmten Produkten und Prozessen wurden neue Fristen festgelegt.

Ein- und Ausfuhrverbote
Mit den neuen Vorschriften werden die bereits bestehenden Ausfuhrverbote für Quecksilber sowie bestimmte Quecksilberverbindungen und -gemische verstärkt. Zugleich wird die Einfuhr von Quecksilber auf einige wenige Ausnahmen beschränkt.

Zeitplan und nächste Schritte
Die Kommission hat ihren Vorschlag für eine Verordnung im Februar 2016 vorgelegt. Am 6. Dezember 2016 haben der Vorsitz des Rates und das Europäische Parlament Einigung über einen Kompromisstext erzielt. Am 16. Dezember 2016 hat der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) den Text im Namen des Rates gebilligt.

Nach der formellen Billigung durch den Rat wird die neue Verordnung dem Europäischen Parlament zur Abstimmung in erster Lesung und dem Rat zur endgültigen Annahme vorgelegt. (Europäischer Rat: ra)

eingetragen: 02.01.17
Home & Newsletterlauf: 18.01.17



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