Flugpreise müssen vollständig angegeben werden


EuGH entscheidet zugunsten des vzbv in einem Rechtsstreit gegen Air Berlin
Der Bundesgerichtshof hatte die Frage zur Entscheidung dem EuGH vorgelegt

(29.01.15) - Bei jeder Angabe von Flugpreisen sind die Endpreise anzugeben. Das hat der EuGH klargestellt. Art. 23 VO 1008/2008 besagt, dass die Endpreise einschließlich Steuern, Gebühren, Zuschlägen auszuweisen sind. So kann der Verbraucher die tatsächlichen Flugpreise schnell finden und die Preise vergleichen.

Der Beschluss erging in einem Rechtsstreit des vzbv gegen Air Berlin. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte in der Preisdarstellung des Unternehmens einen Verstoß gegen die europäische Luftverkehrsdienste-Verordnung gesehen.

Air Berlin hatte in einer Tabelle im Internet mit mehreren Flugpreisen nur für einen Flug den endgültigen Flugpreis, einschließlich Steuern und Gebühren angegeben. Um zu erfahren, was weitere Flüge einschließlich Steuern, Gebühren und Zuschlägen kosten, musste der Verbraucher die einzelnen Flüge anklicken.

Der Bundesgerichtshof hatte die Frage zur Entscheidung dem EuGH vorgelegt. Dieser musste prüfen, ob die Darstellung mit der EU-Verordnung vereinbar ist. Diese Frage wurde zugunsten des vzbv entschieden.

"Ein gutes Urteil für die Verbraucher: Preisangaben müssen transparent und auf einen Blick vergleichbar sein", sagte Klaus Müller, Vorstand des vzbv. (vzbv: ra)

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Meldungen: EU und Europa

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    Der Ausschuss der Ständigen Vertreter hat ein Mandat für Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament über einen Beschlussvorschlag angenommen, mit dem die Meldung der Kompensationspflichten im Rahmen des Systems zur Verrechnung und Reduzierung von Kohlenstoffdioxid für die internationale Luftfahrt (Carbon Offsetting and Reduction Scheme for International Aviation, CORSIA) geregelt werden soll. Diese Initiative ist Teil des grünen Wandels und zielt darauf ab, die Treibhausgasemissionen des internationalen Luftverkehrs zu begrenzen. CORSIA ist ein globaler Mechanismus zur Verringerung der CO2-Emissionen aus dem internationalen Luftverkehr, den die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) 2018 ins Leben gerufen hat.

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