Zukunft des Einzelhandels
Konsultation: Wie können Groß- und Einzelhandel widerstandsfähiger, digitaler und umweltfreundlicher werden?
Maßnahmen und Verpflichtungen, um den ökologischen Wandel und die Digitalisierung des Einzelhandelsökosystems voranzutreiben
Die Europäische Kommission bittet noch bis Ende September um Meinungen zur Zukunft des Einzelhandels. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie der Sektor auf faire Art und Weise einen digitalen, ökologischen und kompetenzbasierten Wandel vollziehen und so seine Widerstandsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit steigern kann. Als Grundlage für diese Konsultation hat die Kommission ein Dokument veröffentlicht, in dem die wichtigsten Herausforderungen und Chancen des Übergangs analysiert werden. Unternehmen und Wirtschaftsverbände aus dem gesamten industriellen Ökosystem sowie Behörden, Sozialpartner, Verbraucherinnen und Verbraucher und Verbraucher sowie Forschende können bis 26. September 2023 auf den EU-Survey-Fragebogen antworten.
Neben der Befragung organisiert die Kommission auch Workshops mit den Interessengruppen, um ein tieferes Verständnis der Herausforderungen des Sektors zu erreichen. Die Ergebnisse der Umfrage und der Workshops werden in einen Pfad für den Übergang einfließen. Dieser soll bis Anfang 2024 fertiggestellt sein und konkrete Maßnahmen und Verpflichtungen enthalten, um den ökologischen Wandel und die Digitalisierung des Einzelhandelsökosystems voranzutreiben.
Hintergrund
Mit 30 Millionen Beschäftigten in 5,5 Millionen Unternehmen und einer Wertschöpfung von fast 1,5 Milliarden Euro ist das Einzelhandelsökosystem, das den Einzelhandel und den Großhandel umfasst, das größte aller industriellen Ökosysteme in der EU. Aufgrund seiner Verbindungen zu den meisten industriellen Ökosystemen kann sich seine Wettbewerbsfähigkeit positiv auf die gesamte EU-Wirtschaft auswirken. (EU-Kommission: ra)
eingetragen: 31.07.23
Newsletterlauf: 14.09.23
Meldungen: Europäische Kommission
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Überarbeitung einschlägiger Vorschriften
Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.
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Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur
Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.
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Einhaltung von Verpflichtungszusagen
Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.
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Marktbeherrschende Stellung
Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.
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Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo
Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.