Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr


EU-Kommission will Steuerregeln für KMU vereinfachen und Zahlungsverzögerungen bekämpfen
Insbesondere mit der neuen Verordnung über Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr soll die Praxis der Zahlungsverzögerung bekämpft werden



Die EU-Kommission will kleine und mittlere Unternehmen (KMU) entlasten und hat Vorschläge für eine Verordnung über Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr und für eine Richtlinie zur Steuervereinfachung vorgelegt. KMU machen 99 Prozent der europäischen Unternehmen aus und sind daher eine entscheidende treibende Kraft für den ökologischen und den digitalen Wandel in Europa.

"Mit ihren KMU-Instrumenten und mehr als 200 Milliarden Euro an EU-Mitteln, die bis 2027 für KMU bereitgestellt werden, hat die Kommission kleine Unternehmen in allen industriellen Ökosystemen unterstützt, vom Tourismus bis zur Luft- und Raumfahrt", sagte EU-Binnenmarkt-Kommissar Thierry Breton. "Wir stellen ein umfassendes Paket von Maßnahmen zur Unterstützung von KMU vor. Wir vereinfachen die Steuervorschriften, verringern den Verwaltungsaufwand und fördern die Qualifikation. Unsere ehrgeizige Überarbeitung der Regeln für den Zahlungsverzug wird ein faireres Geschäftsumfeld für KMU im gesamten Binnenmarkt schaffen. Dies wird kleine Unternehmen widerstandsfähiger machen und ihnen helfen, schwierige Zeiten zu überstehen."

In der Mitteilung sind neben der Verordnung über Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr und der Richtlinie zur Steuervereinfachung für KMU weitere Initiativen enthalten, um den Zugang von KMU zu Finanzmitteln weiter zu vereinfachen, die Rahmenbedingungen für Unternehmen zu verbessern und KMU dabei zu unterstützen, zu Mid Caps heranzuwachsen und ihr volles wirtschaftliches Potenzial auszuschöpfen.

Verordnung über Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr
Insbesondere mit der neuen Verordnung über Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr soll die Praxis der Zahlungsverzögerung bekämpft werden. Das ist eine unlautere Praxis, die den Cashflow von KMU beeinträchtigt und die Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit von Lieferketten schwächt. Mit den neuen Vorschriften wird die Zahlungsverzugsrichtlinie aus dem Jahr 2011 aufgehoben. Es wird eine strengere Obergrenze für Zahlungen von 30 Tagen eingeführt, wodurch bestehende Unklarheiten und Ausnahmen beseitigt werden. Durch den vorgeschlagenen Text wird auch sichergestellt, dass die Zahlung der angefallenen Zinsen und Entschädigungsgebühren automatisch erfolgt. Außerdem werden neue Durchsetzungs- und Abhilfemaßnahmen eingeführt, um Unternehmen vor schlechten bzw. säumigen Zahlern zu schützen.

Steuersystem
Das hauptsitzbasierte Steuersystem für KMU wird KMU, die grenzüberschreitend aktiv sind und Betriebsstätten unterhalten, die Option eröffnen, mit nur einer einzigen Steuerbehörde – nämlich der für den Hauptsitz zuständigen – zu arbeiten, anstatt den Anforderungen mehrerer Steuersysteme entsprechen zu müssen. Dieser Vorschlag wird die Rechtssicherheit im Steuerbereich verbessern, für mehr Gerechtigkeit sorgen sowie die Befolgungskosten und Marktverzerrungen, die Geschäftsentscheidungen beeinflussen, verringern. Zugleich wird das Risiko von Doppel- und Überbesteuerung und Besteuerungsstreitigkeiten auf ein Minimum reduziert. Der erwartete Rückgang der Befolgungskosten dürfte insbesondere Investitionen und die grenzüberschreitende Expansion in der EU fördern. KMU, die in verschiedenen Mitgliedstaaten aktiv sind, werden die Niederlassungsfreiheit und den freien Kapitalverkehr in vollem Umfang nutzen können, ohne durch unnötige steuerspezifische Hemmnisse beeinträchtigt zu werden..

Darüber hinaus werden in der Mitteilung der Kommission zur Entlastung für KMU mehrere nichtlegislative Maßnahmen vorgeschlagen, um KMU zu unterstützen und sicherzustellen, dass ihr wirtschaftliches Potenzial in vollem Umfang ausgeschöpft wird:

Verbesserung des derzeitigen Regelungsumfelds für KMU, indem auf dem erfolgreichen ersten vollen Anwendungsjahr des One-in-one-out-Grundsatzes (7,3 Mrd. Euro Nettokosteneinsparungen) aufgebaut, die Anwendung des KMU-Tests verbessert wird und die Bedürfnisse der KMU bei künftigen EU-Rechtsvorschriften konsequent bedacht werden, beispielsweise in Form von längeren Übergangsfristen für KMU. Die Kommission wird einen KMU-Beauftragten der EU ernennen, der die Kommission in KMU-Fragen anleitet und berät und die Interessen von KMU nach außen vertritt. Der KMU-Beauftragte der EU wird der Präsidentin direkt Bericht erstatten (und gleichzeitig dem für Binnenmarkt zuständigen Kommissionsmitglied über die von dessen Dienststellen unterstützten KMU-bezogenen Tätigkeiten berichten) und an Anhörungen des Ausschusses für Regulierungskontrolle mit den Generaldirektionen zu Initiativen mit potenziell weitreichenden Folgen für KMU teilnehmen. Die Kommission wird auch die Nutzung von Reallaboren fördern, um KMU beim Experimentieren und Innovieren zu unterstützen.

Vereinfachung der Verwaltungsverfahren und Berichtspflichten für KMU durch die Einführung des technischen Systems der einmaligen Erfassung (Teil des zentralen digitalen Zugangstors) bis Ende 2023, damit KMU Verwaltungsverfahren im gesamten Binnenmarkt abwickeln können, ohne erneut Dokumente einreichen zu müssen. Die Kommission wird umständliche Verfahren vereinfachen und digitalisieren, wie Erklärungen und Bescheinigungen für die Entsendung von Arbeitnehmern (z. B. die sogenannte A1-Bescheinigung über den Sozialschutz). Darüber hinaus wird die Kommission auf den ersten noch vor dem Sommer unternommenen Schritten aufbauen, um die im März 2023 angekündigte Verringerung der Berichtspflichten um 25 Prozent zu erreichen, und in den kommenden Wochen weitere Vorschläge unterbreiten. Hinzu kommen Maßnahmen, um solche Belastungen systematisch zu erfassen und gezielte Rationalisierungspläne für die kommenden Jahre zu entwickeln.

Förderung von Investitionen für KMU, zusätzlich zu den über 200 Mrd. Euro, die KMU im Rahmen der verschiedenen bis 2027 laufenden Förderprogramme zur Verfügung stehen. Dabei soll auf dem Erfolg des Finanzierungsfensters "KMU" des InvestEU-Programms aufgebaut werden, indem Mitgliedstaaten zu Transfers zu nationalen Komponenten dieses Fensters ermutigt werden und sichergestellt wird, dass ein Teil der vorgeschlagenen EU-Garantie in Höhe von 7,5 Mrd. Euro im Rahmen eines neuen spezifischen Fensters der Plattform "Strategische Technologien für Europa" (STEP) von InvestEU auch KMU zur Verfügung steht. Eine einfache und standardisierte Verfahrensweise wird KMU bei der Berichterstattung über Nachhaltigkeitsthemen unterstützen, was den Zugang zu nachhaltiger Finanzierung erleichtert.

Kontinuierliche Qualifizierung und Förderung der Arbeitskräfte in KMU durch weitere Unterstützung von Schulungsmaßnahmen, die durch groß angelegte Kompetenzpartnerschaften im Rahmen des Kompetenzpakts der EU und weiterer Unterstützungsinitiativen durchgeführt werden, um Kompetenzen mit dem Bedarf der KMU auf dem europäischen Arbeitsmarkt in Einklang zu bringen.

Förderung des Wachstums von KMU, indem bis 2023 die derzeitigen Schwellenwerte der KMU-Definition überprüft werden, eine harmonisierte Definition erarbeitet wird sowie möglicherweise bestimmte Verpflichtungen für kleine Mid Caps angepasst werden, damit diese ihr volles wirtschaftliches Potenzial ausschöpfen. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 06.10.23
Newsletterlauf: 01.12.23


Meldungen: Europäische Kommission

  • Verluste von Kunststoffpellets verringern

    Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über den Vorschlag der Kommission, die Verschmutzung durch Mikroplastik durch Kunststoffpellets in der gesamten Wertschöpfungskette, auch während des Transports, insbesondere auf See, zu regulieren und zu verhindern. Die neue Verordnung wird die Umwelt schützen und gleichzeitig sicherstellen, dass die europäischen Industrien weiterhin nachhaltig operieren und expandieren können.

  • Schutz vor möglichen Risiken in Spielzeug

    Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die neuen Vorschriften für die Sicherheit von Spielzeug im Anschluss an den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vom 28. Juli 2023. Die neue Verordnung wird die Verwendung schädlicher Chemikalien wie PFAS, endokrine Disruptoren und Bisphenole in Spielzeug verbieten. Alle Spielzeuge werden über einen digitalen Produktpass verfügen, um zu verhindern, dass unsicheres Spielzeug, das online und offline verkauft wird, in die EU gelangt.

  • Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz)

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 25 Mitgliedstaaten sowie Island und Norwegen haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Online-Händlern, die Gebrauchtwaren wie Kleidung, elektronische Geräte oder Spielzeug verkaufen, veröffentlicht. "Sweeps" werden von der Europäischen Kommission koordiniert und von den nationalen Durchsetzungsbehörden zeitgleich durchgeführt. Mit dem aktuellen Sweep sollte überprüft werden, ob die Praktiken dieser Händler mit dem EU-Verbraucherrecht im Einklang stehen. Die Verbraucherschutzbehörden überprüften 356 Online-Händler und stellten fest, dass 185 (52 Prozent) von ihnen möglicherweise gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen.

  • Ziele Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz

    Die Europäische Kommission hat ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Vorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit angenommen, das zusätzliche Investitionen freisetzen soll. Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorn bei der Schaffung günstigerer Rahmenbedingungen für Unternehmen in der EU, damit diese wachsen, innovativ sein und hochwertige Arbeitsplätze schaffen können.

  • Stärkung der Arzneimittel-Lieferketten

    Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, mit der die Verfügbarkeit kritischer Arzneimittel in der EU verbessert werden soll. Ziel des Vorschlags ist es, die menschliche Gesundheit zu schützen, indem Anreize für eine Diversifizierung der Lieferkette geschaffen werden und die Herstellung von Arzneimitteln in der EU gefördert wird. Dadurch wird die Arzneimittelbranche in der EU unterstützt, die einen großen Anteil an unserer Wirtschaftsleistung hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen