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Widerrufsrecht & Vertragsverlängerung


Dating-Portal Parship verpflichtet sich zu EU-Verbraucherschutz
Die Kommission und die EU-Verbraucherschutzbehörden hatten zuvor auf unklare Informationen über das Widerrufsrecht und die Vertragsverlängerung hingewiesen



Nutzer des Dating-Portals Parship sollen künftig klarer über die Nutzungsgebühren und die automatische Vertragsverlängerung informiert werden. Dazu hat sich das Unternehmen nach Gesprächen mit der EU-Kommission und EU-Verbraucherschutzbehörden verpflichtet. "Ich freue mich, dass Parship seine Praktiken mit dem europäischen Verbraucherrecht in Einklang bringt. Alle Online-Dating-Dienste sollten diesem Beispiel folgen, um sicherzustellen, dass die europäischen Verbraucher Vertrauen in die online verfügbaren Angebote haben", so EU-Justizkommissar Didier Reynders.

Das Dating-Portal Parship hat die vorvertraglichen Informationen auf seinen Websites mit den Anforderungen des EU-Verbraucherrechts in Einklang gebracht. Die Kommission und die EU-Verbraucherschutzbehörden hatten zuvor auf unklare Informationen über das Widerrufsrecht und die Vertragsverlängerung hingewiesen.

Die nationalen Verbraucherschutzbehörden werden nun weitere Schritte unternehmen, um die gesamte Branche an dieselben Standards zu binden und gleiche Wettbewerbsbedingungen in der Branche zu gewährleisten.

Das Netzwerk startete diese Aktion im Januar 2020 im Anschluss an eine koordinierte Überprüfung von Websites im Jahr 2019, bei der 50 Websites in 13 EU-Ländern überprüft und eine Reihe von Problemen im Zusammenhang mit unklaren Informationen über das Widerrufsrecht und die Vertragsverlängerung festgestellt wurden. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 30.04.21
Newsletterlauf: 06.08.21


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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