Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Wettbewerbsfähigkeit des Maschinensektors


Neue Vorschriften zur Gewährleistung der Sicherheit von Maschinen und Robotern
Hersteller müssen sicherstellen, dass Maschinenprodukte die grundlegenden Gesundheitsschutz- und Sicherheitsanforderungen der Verordnung in vollem Umfang erfüllen



Die Kommission begrüßt die politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union über eine neue Maschinenverordnung. Mit der neuen Verordnung wird die bestehende Maschinenrichtlinie überarbeitet und die Vorschriften werden angepasst, um neu auftretenden Risiken und Herausforderungen, die neue Technologien für Maschinenprodukte mit sich bringen, Rechnung zu tragen und sicherzustellen, dass diese sicher betrieben werden können.

Die Verordnung deckt sowohl von Verbrauchern genutzte Maschinenprodukte als auch Industriemaschinen ab, die von schweren Baumaschinen bis hin zu vollständigen industriellen Produktionslinien reichen, sowie hoch digitalisierte Produkte wie Roboter oder 3D-Drucker. Die neuen Vorschriften werden das Vertrauen der Menschen in die nächste Maschinengeneration stärken, Innovationen fördern und die Wettbewerbsfähigkeit des Maschinensektors sowohl im Binnenmarkt als auch weltweit stärken.

Mit der neuen Maschinenverordnung werden folgende Ziele verfolgt:

>> Gewährleistung der Sicherheit von Maschinen und Stärkung des Vertrauens der Nutzer in neue Technologien: Die Hersteller müssen sicherstellen, dass Maschinenprodukte die grundlegenden Gesundheitsschutz- und Sicherheitsanforderungen der Verordnung in vollem Umfang erfüllen. Sechs Maschinenkategorien werden einer obligatorischen Zertifizierung durch Dritte unterliegen, dazu kommt ein zukunftssicheres Verfahren zur Aktualisierung der Anzahl. Mit den Vorschriften werden neue Sicherheitsanforderungen für autonome Maschinen, die Zusammenarbeit zwischen Mensch und Maschine und erstmals die sichere Nutzung von Systemen der künstlichen Intelligenz in Maschinen eingeführt. Um die Einhaltung der rechtlichen Anforderungen nachzuweisen, können sich die Hersteller weiterhin auf harmonisierte Normen stützen, die ständig an den technischen Fortschritt angepasst werden, Innovationen fördern und die Wettbewerbsfähigkeit der Branche stärken.

>> Verringerung des Verwaltungsaufwands und der Kosten für die Hersteller: Mit den Vorschriften werden administrative Vereinfachungen eingeführt, wie z. B. die Ermöglichung digitaler Formate für die Betriebsanleitung. Dies wird der Branche helfen, bis zu 16,6 Mrd. EUR pro Jahr einzusparen. Mit den neuen Vorschriften wird auch der Weg für die Anpassung der Gebühren für die Konformitätsbewertung an die Bedürfnisse von KMU, die 98 Prozent des Maschinensektors ausmachen, festgelegt. Darüber hinaus verbessern die neuen Vorschriften die Kohärenz mit den Verordnungen über künstliche Intelligenz und Cyberresilienz.

>> Förderung der Rechtssicherheit: Die neue Verordnung enthält klare und verhältnismäßige Vorschriften, die in der gesamten EU einheitlich angewandt werden, und sie erhöht die Rechtssicherheit für Hersteller. Es werden außerdem Fragen im Zusammenhang mit dem Anwendungsbereich, den Begriffsbestimmungen, den grundlegenden Anforderungen und den Konformitätsbewertungsverfahren geklärt. Im endgültigen Text wird der Begriff der wesentlichen Modifikation von Produkten weiter präzisiert.

>> Wirksamere Marktüberwachung: Mit den neuen Vorschriften werden die Schutzmaßnahmen gegen nichtkonforme Maschinenprodukte an diejenigen angeglichen, die im umfassenderen EU-Rechtsrahmen für Produkte verwendet werden.

Hintergrund
Maschinen sind für unseren Alltag unentbehrlich und für das reibungslose Funktionieren unserer Industrie und das Wohlergehen der Bürgerinnen und Bürger in der EU erforderlich. Das Aufkommen neuer digitaler Technologien bringt jedoch neue Herausforderungen für die Sicherheit der Produkte – einschließlich der Gewährleistung ihrer sicheren Konnektivität – sowie für die Autonomie, die Datenabhängigkeit und in Bezug auf die Undurchsichtigkeit, also die mangelnde Transparenz, mit sich.

Die EU-Industrie ist bei der Herstellung von Maschinen weltweit führend. Der Maschinensektor erwirtschaftet einen Jahresumsatz von über 740 Mrd. EUR, was 9,4 Prozent des Gesamtumsatzes des verarbeitenden Gewerbes in der EU entspricht. In der EU sind in diesem Sektor 2,8 Millionen Menschen beschäftigt, d. h. 9,9 Prozent aller Beschäftigten im verarbeitenden Gewerbe, und er umfasst über 80.000 Unternehmen, was 4,1 Prozent aller Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes entspricht. Die EU hat mit Ausfuhren mit einem Wert von mehr als 276 Mrd. EUR in Nicht-EU-Länder im Jahr 2019 stets eine positive Handelsbilanz in diesem Sektor verzeichnet.

Seit 1989 fördert die mehrfach überarbeitete EU-Maschinenrichtlinie den freien Verkehr von Maschinen im Binnenmarkt und gewährleistet ein hohes Schutzniveau für Arbeitskräfte und Bürgerinnen und Bürger in der EU. Im Rahmen eines sogenannten REFIT-Verfahrens (Programm zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung) im Jahr 2018 wurden jedoch viele Bereiche ermittelt, in denen Verbesserungsbedarf besteht und eine Überarbeitung erforderlich ist. Darüber hinaus veröffentlichte die Kommission 2020 einen Bericht über die Auswirkungen künstlicher Intelligenz, des Internets der Dinge und der Robotik in Hinblick auf Sicherheit- und Haftung, der einem Weißbuch zur künstlichen Intelligenz beigefügt war, in dem sie zu dem Schluss kam, dass einige Lücken im bestehenden Rechtsrahmen geschlossen werden müssten.

Die Kommission legte im April 2021 die neue Maschinenverordnung zur Überarbeitung der Richtlinie als Teil des umfassenderen KI-Pakets vor. Dies umfasste auch einen Vorschlag für eine Verordnung zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz (KI-Gesetz), eine Mitteilung zur Förderung eines europäischen Konzepts für künstliche Intelligenz und eine Überprüfung des Koordinierten Plans für künstliche Intelligenz.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 22.01.23
Newsletterlauf: 07.03.23



Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen