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Wettbewerb auf den Intraday-Märkten


Kartellrecht: Kommission leitet Prüfverfahren zu mutmaßlich wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen der Strombörse EPEX Spot
Die Kommission befürchtet, dass EPEX Spot den Wettbewerb auf den Intraday-Märkten eingeschränkt haben könnte



Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um festzustellen, ob die Strombörse EPEX Spot SE ("EPEX Spot") ihre marktbeherrschende Stellung ausgenutzt hat, um die Tätigkeiten von Wettbewerbern auf dem Markt für Dienstleistungen zur Erleichterung des Intraday-Stromhandels in mindestens sechs Mitgliedstaaten (Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, den Niederlanden und Österreich) zu behindern.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission Margrethe Vestager erklärte dazu: "Ohne Strombörsen könnten die Strommärkte nicht effizient funktionieren. Die Bedeutung des Stromhandels für ein wirksames und sicheres Management der Stromnetze nimmt stetig zu. Er trägt zum Nutzen der europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher dazu bei, dass Strom vom Ort seiner Erzeugung an den Ort fließt, an dem er am dringendsten benötigt wird. Die Wahrung eines gesunden Wettbewerbs zwischen Strombörsen sowie zwischen Händlern leistet einen Beitrag zu präzisen Preisen und Investitionssignalen für neue Energiequellen, die für die kosteneffiziente Integration von erneuerbaren Energien in den Strommix von zentraler Bedeutung sind."

Die Intraday-Märkte sind die Märkte, auf denen Anbieter und Abnehmer in den letzten Stunden vor der Netzeinspeisung mit Strom handeln können. Sie spielen eine wesentliche Rolle – sowohl für die Sicherheit des Netzes als auch für die effiziente Nutzung umweltfreundlicher Energiequellen wie Sonne oder Wind, deren Leistung erst unmittelbar vor der Erzeugung präzise vorhergesagt werden kann.

Die Kommission befürchtet, dass EPEX Spot den Wettbewerb auf den Intraday-Märkten eingeschränkt haben könnte. Im Mittelpunkt der Untersuchung werden insbesondere Bedenken der Kommission stehen, dass EPEX Spot möglicherweise Maßnahmen ergriffen hat, um seine Wettbewerber durch Einschränkung des vollen Zugangs ihrer Kunden zur Liquidität des Intraday-Marktes vom Markt auszuschließen.

Sollte sich dies bestätigen, könnte es sich um eine Abschottungspraktik handeln, die gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt, insbesondere gegen das nach Artikel 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) geltende Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung. So könnte die Verhaltensweise die Preise für Handelsdienstleistungen verfälschen und letztlich höhere Strompreise für die Verbraucher sowie eine Verlangsamung der Ökologisierung der Stromversorgung bewirken, da die kosteneffiziente Integration von erneuerbaren Energien in den Strommix verhindert würde.

Die Kommission wird diese eingehende Untersuchung vorrangig behandeln. Das Verfahren wird ergebnisoffen geführt.

Hintergrund
Strom kann in unterschiedlichen Zeitfenstern gehandelt werden, die von mehreren Jahren vor seiner Erzeugung bis zu einigen Stunden oder Minuten vor seiner Einspeisung in das Netz reichen. Die Spotmärkte und insbesondere die Intraday-Märkte spielen eine wichtige Rolle, wenn es darum geht sicherzustellen, dass die Marktteilnehmer kurz vor der Stromlieferung mit Strom handeln und ihre Positionen ausgleichen können. Besonders wichtig sind sie für die nahtlose Integration erneuerbarer Energiequellen wie Sonne und Wind, deren Leistung bis wenige Stunden vor der Netzeinspeisung schwer vorherzusagen ist. Strombörsen wie EPEX Spot sind Intermediäre, die Transaktionen zwischen Stromanbietern und -abnehmern auf diesen Märkten vermitteln.

EPEX Spot ist in mehreren EU-Mitgliedstaaten die größte Strombörse. Der Stromhandelsmarkt weist ein jährliches Volumen im zweistelligen Milliarden-Euro-Bereich auf. Ohne Strombörsen könnten die Strommärkte nicht effizient funktionieren. Die Wahrung eines gesunden Wettbewerbs zwischen Strombörsen sowie zwischen Händlern trägt zu einem optimalen Funktionieren der Strommärkte bei. Angesichts der zentralen Rolle, die der Stromhandel für den Elektrizitätsbinnenmarkt spielt, hat die Kommission in den vergangenen Jahren – sowohl hinsichtlich der Durchsetzung des Kartellrechts als auch mit dem Erlass der Elektrizitätsverordnung – Schritte unternommen, um diesbezügliche Hemmnisse zwischen den Mitgliedstaaten zu beseitigen und den Wettbewerb zwischen den Strombörsen zu fördern. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 22.04.21
Newsletterlauf: 30.06.21


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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