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Wertschöpfungskette für audiovisuelle Inhalte


Fusionskontrolle: Europäische Kommission genehmigt Übernahme von MGM durch Amazon
Auf der Grundlage ihrer Marktuntersuchung kam die Kommission zu dem Schluss, dass der Zusammenschluss in der angemeldeten Form den Wettbewerb auf den betroffenen Märkten nicht ernsthaft beeinträchtigen würde



Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme der MGM Holdings Inc. ("MGM") durch Amazon.com Inc. ("Amazon") nach der EU-Fusionskontrollverordnung vorbehaltlos genehmigt. Sie gelangte zu dem Schluss, dass die Übernahme keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") aufwirft.

Amazon ist ein in vielen Branchen (Einzelhandel, Unterhaltungselektronik, Technologiedienstleistungen, aber auch (Mit-)Produktion und Bereitstellung von audiovisuellen Inhalten (AV-Inhalten) über Premium-Videodienste) tätiger Mischkonzern. MGM ist ein Unternehmen der Unterhaltungsindustrie und auf die Erstellung und den Vertrieb audiovisueller Inhalte spezialisiert.

Die Untersuchung der Kommission
Auf der Grundlage ihrer Marktuntersuchung kam die Kommission zu dem Schluss, dass der Zusammenschluss in der angemeldeten Form den Wettbewerb auf den betroffenen Märkten nicht ernsthaft beeinträchtigen würde. Diese Feststellung betraf die Märkte für 1) die Produktion und Bereitstellung audiovisueller Inhalte, 2) das Angebot von Fernsehprogrammen auf Vorleistungsebene, 3) das Angebot von audiovisuellen Dienstleistungen auf Endkundenebene, 4) die Produktion und Lizenzierung von Filmen für Lichtspielhäuser und 5) die Bereitstellung von Marktplattformen nicht wesentlich einschränken würde. Die Kommission hält es für wahrscheinlich, dass dies Märkte nationalen Zuschnitts sind.

Bei ihrer Untersuchung prüfte die Kommission Folgendes:

Horizontale Überschneidungen zwischen Amazon und MGM in der Wertschöpfungskette für audiovisuelle Inhalte. Die Kommission stellte fest, dass die Überschneidungen zwischen Amazon und MGM begrenzt sind. Die beteiligten Unternehmen sind in erster Linie in verschiedenen Teilen der Wertschöpfungskette für audiovisuelle Inhalte tätig, und dort, wo beide Parteien tätig sind, sind ihre gemeinsamen Marktanteile gering.

Vertikale Überschneidungen zwischen Amazon und MGM in der Wertschöpfungskette für audiovisuelle Inhalte. Die Kommission stellte fest, dass die vorgelagerten Tätigkeiten von MGM als Hersteller und Lizenzgeber audiovisueller Inhalte im Vergleich zu anderen US-Marktakteuren begrenzt sind, die Inhalte von MGM nicht als unverzichtbar angesehen werden können und dass es eine große Vielfalt alternativer Inhalte gibt. Selbst auf den nationalen Märkten, auf denen Amazon eine beträchtliche Marktpräsenz unter den Videostreaming-Plattformen hat, ist das Unternehmen einem starken Wettbewerb durch andere Anbieter ausgesetzt.

Die vertikale Verbindung zwischen den Tätigkeiten von Amazon und MGM auf dem vorgelagerten Markt für die Produktion und Lizenzierung von Kinofilmen und dem nachgelagerten Markt für die Vorführung von Filmen. Die Kommission stellte fest, dass die MGM-Filme im EWR nur einen begrenzten Anteil an den Einnahmen der Lichtspielhäuser ausmachen und dass MGM insgesamt nicht zu den führenden Produktionsstudios gehört, obwohl es über die Rechte an erfolgreichen Franchise-Produkten wie der James-Bond-Filmserie verfügt.

Die Konglomeratsverbindungen zwischen MGM-Inhalten und der bestehenden audiovisuellen Produktpalette von Amazon für den Einzelhandel und den Online-Vertrieb. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die Aufnahme des Inhalts von MGM in das Video-Angebot von Amazon Prime keine erheblichen Auswirkungen auf die Stellung von Amazon als Marktplatz hätte.
Da die geplante Übernahme somit auf keinem der untersuchten Märkte im EWR wettbewerbsrechtliche Bedenken aufwirft, genehmigte die Kommission den Zusammenschluss ohne Auflagen.

Unternehmen und Produkte
Amazon ist ein multinationales Unternehmen mit Sitz in den USA, das eine Reihe von Geschäftsbereichen wie Einzelhandel, Unterhaltung, Unterhaltungselektronik und Technologiedienstleistungen betreibt. Amazon produziert über Amazon Studios alleine oder als Koproduzent eigene audiovisuelle Inhalte, die zusammen mit Inhalten Dritter auf dem Heimunterhaltungsangebot von Amazon Prime für Verbraucher im EWR und weltweit verfügbar sind.

MGM ist ein US-amerikanisches Unternehmen, das audiovisuelle Inhalte im EWR und weltweit produziert und vertreibt. MGM unterhält auch ein eigenes Fernsehprogramm (MGM+), das in einigen EWR-Staaten über die Vertriebshändler Prime Video, Zattoo und Mediaset angeboten wird.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 18.03.22
Newsletterlauf: 19.05.22


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    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

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