Wasserintelligentes und -resilientes Europa
EU-Kommission beschließt Registrierung zweier neuer Europäischer Bürgerinitiativen zur Wasserresilienz und zum Einsatz von Psychedelika in der Gesundheitspflege
Beide Europäischen Bürgerinitiativen erfüllen die in den einschlägigen Rechtsvorschriften festgelegten formalen Voraussetzungen
Die Europäische Kommission hat beschlossen, zwei Europäische Bürgerinitiativen zu registrieren: "EBI für ein wasserintelligentes und -resilientes Europa" und "PsychedeliCare". Mit der "EBI für ein wasserintelligentes und -resilientes Europa" verfolgen die Organisatorinnen und Organisatoren unter anderem folgende Ziele: Einsatz für einen Wasser-Aktionsplan, Anhebung von Wasserresilienz auf die gleiche Prioritätsstufe wie Dekarbonisierung, Verringerung des Wasserfußabdrucks der Gesellschaft, Beschleunigung des Übergangs zu einer wassereffizienten Industrie und Landwirtschaft, Sicherstellung der richtigen Kompetenzen für eine Wirtschaft mit intelligenter Wassernutzung, Unterstützung von Wiederherstellungs- und Schutzmaßnahmen und Gewährleistung des Rechts auf sauberes und sicheres Wasser und Sanitäreinrichtungen.
Die Organisatorinnen und Organisatoren der Initiative "PsychedeliCare" fordern die Kommission dazu auf, die Erarbeitung eines Expertenkonsens über psychedelische Behandlungsstandards und die Einführung substanz-unterstützter Psychotherapie sowie den Aufbau von Kapazitäten für multidisziplinäre Schulungsprogramme zu unterstützen. Darüber hinaus fordern sie eine Förderung der Forschung zu therapeutischen Anwendungen von Psychedelika und die Entwicklung von Forschungsnetzwerken. Außerdem sollen auf internationaler Ebene gemeinsame Standpunkte vertreten werden, um sich für Regelungen für psychedelische Verbindungen einzusetzen.
Beide Europäischen Bürgerinitiativen erfüllen die in den einschlägigen Rechtsvorschriften festgelegten formalen Voraussetzungen. Die Kommission ist daher der Auffassung, dass sie rechtlich zulässig sind. Eine inhaltliche Prüfung der Vorschläge hat die Kommission zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorgenommen.
Der Beschluss, eine Initiative zu registrieren, beruht auf einer rechtlichen Prüfung ihrer Zulässigkeit gemäß der Verordnung über die Europäische Bürgerinitiative. Er greift weder den rechtlichen und politischen Schlussfolgerungen der Kommission zu diesen Initiativen noch den Maßnahmen vor, die sie gegebenenfalls ergreifen würde, falls eine dieser Initiativen die erforderliche Unterstützung von mindestens einer Million EU-Bürgerinnen und -Bürgern erhält.
Der Inhalt der Initiative spiegelt nur die Ansichten der Organisatorinnen und Organisatoren wider und ist nicht als Ausdruck der Ansichten der Kommission zu betrachten.
Nächste Schritte
Nach der jetzt erfolgten Registrierung haben die Organisatorinnen und Organisatoren sechs Monate Zeit, mit der Sammlung von Unterschriften zu beginnen. Erhält eine Europäische Bürgerinitiative innerhalb eines Jahres mindestens eine Million Unterstützungsbekundungen aus mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten und wird in jedem dieser Mitgliedstaaten eine gewisse Mindestzahl erreicht, so muss die Kommission darauf reagieren. Sie entscheidet dann, ob sie der Initiative nachkommen will oder nicht, muss ihre Entscheidung aber in jedem Fall begründen.
Hintergrund
Die mit dem Vertrag von Lissabon eingeführte Europäische Bürgerinitiative gibt den Bürgerinnen und Bürgern ein Instrument an die Hand, um ein bestimmtes Thema auf die politische Tagesordnung der Kommission setzen zu lassen. Sie wurde im April 2012 offiziell eingeführt. Ist eine Europäische Bürgerinitiative formal registriert, können eine Million Bürgerinnen und Bürger aus mindestens sieben EU-Mitgliedstaaten die Europäische Kommission auffordern, im Rahmen ihrer Befugnisse Rechtsakte vorzulegen. Zulässig ist eine Initiative, wenn die geplante Maßnahme 1) nicht offenkundig außerhalb des Rahmens liegt, in dem die Kommission befugt ist, einen Vorschlag für einen Rechtsakt vorzulegen, 2) nicht offenkundig missbräuchlich, unseriös oder schikanös ist und 3) nicht offenkundig gegen die Werte der Union verstößt.
Seit Einführung der Europäische Bürgerinitiative hat die Kommission 118 Initiativen registriert. (EU-Kommission: ra)
eingetragen: 12.09.24
Newsletterlauf: 09.12.24
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