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Vorgaben für sehr große Onlineplattformen


Gesetz über digitale Dienste: Meta und Snap sollen darlegen, wie sie Minderjährige schützen
Nach ihrer Einstufung als sehr große Online-Plattformen sind die Plattformen von Meta und Snapchat verpflichtet, alle Bestimmungen des DSA einzuhalten



Die Europäische Kommission hat förmliche Auskunftsersuchen im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste (DSA) an Meta und Snap gerichtet. Die Unternehmen sollen darüber informieren, wie sie ihren Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Jugendschutz nachkommen. Dazu gehören auch die Verpflichtungen im Zusammenhang mit Risikobewertungen und Risikominderungsmaßnahmen zum Schutz von Minderjährigen im Internet, insbesondere im Hinblick auf die Risiken für die psychische und physische Gesundheit, sowie über die Nutzung ihrer Dienste durch Minderjährige.

Gemäß Artikel 74 Absatz 2 DSA kann die Kommission Geldbußen für unrichtige, unvollständige oder entstellte Angaben in der Antwort auf ein Auskunftsersuchen verhängen. Im Falle einer Nichtbeantwortung kann die Kommission beschließen, die Informationen durch Entscheidung anzufordern. In diesem Fall könnte die nicht fristgerechte Beantwortung zur Verhängung von Zwangsgeldern führen.

Nach ihrer Einstufung als sehr große Online-Plattformen sind die Plattformen von Meta und Snapchat verpflichtet, alle Bestimmungen des DSA einzuhalten. Dazu gehört die Bewertung und Abschwächung von Risiken im Zusammenhang mit der Verbreitung illegaler und schädlicher Inhalte, etwaiger negativer Auswirkungen auf die Ausübung der Grundrechte, einschließlich der Rechte von Kindern, und auf den Jugendschutz. Meta hat bereits am 19. Oktober 2023 ein Auskunftsersuchen über die Verbreitung von terroristischen und gewalttätigen Inhalten und Hassreden sowie über die angebliche Verbreitung von Desinformationen erhalten. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 29.11.23
Newsletterlauf: 27.02.24


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