Vorgaben für sehr große Online-Plattformen
Gesetz über digitale Dienste: TikTok und YouTube sollen darlegen, wie sie Minderjährige schützen
Nach ihrer Einstufung als sehr große Online-Plattformen sind TikTok und YouTube verpflichtet, alle Bestimmungen des DSA einzuhalten
Die Europäische Kommission hat förmliche Auskunftsersuchen an TikTok und YouTube im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste (DSA) gerichtet. Die beiden Unternehmen sollen über die von ihnen ergriffene Maßnahmen informieren, um ihren Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Jugendschutz gemäß dem DSA nachzukommen. Dazu gehören auch die Verpflichtungen in Bezug auf Risikobewertungen und Maßnahmen zum Schutz von Minderjährigen im Internet, insbesondere im Hinblick auf die Risiken für die psychische und physische Gesundheit, sowie auf die Nutzung ihrer Dienste durch Minderjährige.
TikTok und YouTube mussten der Kommission die angeforderten Informationen bis zum 30. November 2023 übermitteln. Auf der Grundlage der Bewertung der Antworten wird die Kommission die nächsten Schritte festlegen. Dies könnte die förmliche Einleitung eines Verfahrens nach Artikel 66 DSGVO zur Folge haben. Gemäß Artikel 74 Absatz 2 der DSGVO kann die Kommission Geldbußen für unrichtige, unvollständige oder irreführende Angaben in der Antwort auf ein Auskunftsersuchen verhängen. Im Falle einer Nichtbeantwortung kann die Kommission beschließen, die Informationen durch Entscheidung anzufordern. In diesem Fall könnte die nicht fristgerechte Beantwortung zur Verhängung von Zwangsgeldern führen.
Vorgaben für sehr große Onlineplattformen
Nach ihrer Einstufung als sehr große Online-Plattformen sind TikTok und YouTube verpflichtet, alle Bestimmungen des DSA einzuhalten. Dazu gehört die Bewertung und Abschwächung von Risiken im Zusammenhang mit der Verbreitung illegaler und schädlicher Inhalte, etwaiger negativer Auswirkungen auf die Ausübung der Grundrechte, einschließlich der Rechte von Kindern, und auf den Jugendschutz. TikTok hat bereits am 19. Oktober 2023 ein Auskunftsersuchen über die Verbreitung von terroristischen und gewalttätigen Inhalten und Hassreden, die angebliche Verbreitung von Desinformationen und allgemeine Aspekte des Jugendschutzes im Internet erhalten.
eingetragen: 29.11.23
Newsletterlauf: 22.02.24
Meldungen: Europäische Kommission
-
Straßenverkehrssicherheit und Luftqualität
Um die Straßenverkehrssicherheit und die Luftqualität in der gesamten EU zu verbessern, schlägt die Kommission eine umfassende Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Straßenverkehrssicherheit und die Zulassung von Fahrzeugen vor.
-
Geldbußen bis zu 500 Mio. Euro
Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Apple nicht, wie im Gesetz über digitale Märkte vorgeschrieben, seine Einstellungen zur standardmäßigen Weiterleitung aufgehoben hat, und dass Meta gegen die im Gesetz über digitale Märkte vorgeschriebene Verpflichtung verstoßen hat, Verbraucherinnen und Verbraucher einen Dienst wählen zu lassen, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden.
-
Wiederherstellung der Rentabilität
Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.
-
Effizienter Austausch von Fahrzeugdaten
Auf den Straßen der EU sind nach wie vor unsichere Fahrzeuge präsent. Sie verursachen Abstürze, direkt oder indirekt. Einige Fahrzeugmängel werden noch nicht erkannt, entweder weil sie bei der regelmäßigen technischen Inspektion (PTI) nicht geprüft werden oder weil keine Verpflichtung besteht, das Fahrzeug selbst zu prüfen. Darüber hinaus wurden die derzeitigen Testmethoden nicht an den Fortschritt und die Einführung neuer Technologien wie ADAS-Funktionen (Advanced Driver Assistance) und Elektrofahrzeuge angepasst. Auch die Kontrolle der Luftschadstoff- und Lärmemissionen von Fahrzeugen ist nach wie vor unzureichend, da einige der PTI-Tests nicht empfindlich genug sind, um Emissionen über die für die jüngsten Fahrzeuge geltenden gesetzlichen Grenzwerte hinaus zu erkennen, und die derzeitigen Prüfverfahren nicht geeignet sind, zur Verringerung der Luftverschmutzung (Stickstoffoxidemissionen (NOx)und Nanopartikel) und des Lärms beizutragen.
-
Verbesserung der Resilienz
Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an 19 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Spanien, Frankreich, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden) zu richten, weil diese Länder es versäumt haben, ihr die vollständige Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) mitzuteilen.