Vollständige Transparenz gewährleistet
Erklärung der EU-Kommission zum Beschluss des Gerichts über einen Antrag auf Zugang zu Dokumenten
Die Kommission nimmt den Beschluss des Gerichts über einen Antrag auf Zugang zu Dokumenten zur Kenntnis
Das EU-Gericht stellt fest, dass die Kommission in ihrer Entscheidung ausführlicher hätte erklären müssen, dass sie nicht im Besitz von Dokumenten der beantragten Art sei. Es stelle laut EU-Kommission die Registrierungsregelung der Kommission in Bezug auf den Zugang zu Dokumenten nicht in Frage. Mit diesen Vorschriften sollen die Integrität der Aufzeichnungen der Kommission sowie eine werden, indem sichergestellt wird, dass wichtige Dokumente, die von der Kommission verfasst wurden oder bei ihr eingehen, interessierten EU-Bürgerinnen und -Bürgern leicht zugänglich gemacht werden.
Die Kommission wird nun den Beschluss des Gerichts genau prüfen und über die nächsten Schritte entscheiden. Zu diesem Zweck wird die Kommission einen neuen Beschluss mit einer ausführlicheren Erläuterung erlassen.
Transparenz sei für die Kommission und Präsidentin von der Leyen seit jeher von größter Bedeutung. Die Kommission will sich bei der Durchsetzung unserer Verpflichtungen weiterhin strikt an den bestehenden soliden Rechtsrahmen halten. (EU-Kommission: ra)
eingetragen: 15.05.25
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Achtes illustratives Nuklearprogramm
Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.
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