Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Verwirklichung des europäischen Grünen Deals


EU-Kommission gibt grünes Licht für staatliche Beihilfe Deutschlands in Höhe von 350 Mio. EUR zur Unterstützung von Concrete Chemicals bei der Herstellung synthetischer Flugkraftstoffe
Das im Rahmen des Vorhabens hergestellte PtL-Kerosin gilt als erneuerbarer Kraftstoff nicht biogenen Ursprungs, da sein Energiegehalt aus erneuerbaren Quellen stammt



Die Europäische Kommission hat eine mit 350 Mio. EUR ausgestattete deutsche Beihilfemaßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften geprüft und genehmigt, mit der die Concrete Chemicals GmbH bei der Herstellung synthetischer Flugkraftstoffe unterstützt werden soll. Die Maßnahme wird zur Verwirklichung des europäischen Grünen Deals und der Ziele der Initiative ReFuelEU Aviation für einen nachhaltigen Luftverkehr beitragen.

Die deutsche Beihilfemaßnahme
Deutschland hat bei der Kommission eine mit 350 Mio. EUR ausgestattete Maßnahme zur Unterstützung von Concrete Chemicals für eines der ersten Vorhaben in der EU angemeldet, das die Herstellung synthetischer Flugkraftstoffe (Power-to-Liquids-Kerosin – "PtL-Kerosin") in industriellem Maßstab vorsieht. Bei diesem innovativen Vorhaben sollen Strom, erneuerbarer Wasserstoff und in einer Zementanlage abgeschiedenes biogenes Kohlendioxid (CO2) genutzt werden. Außerdem sollen dabei verschiedene Technologien wie Elektrolyseure und komplexe chemische Reaktoren (z. B. umgekehrte Wassergas-Shift-Reaktion und Fischer-Tropsch-Synthese) zum Einsatz kommen.

Das im Rahmen des Vorhabens hergestellte PtL-Kerosin gilt als erneuerbarer Kraftstoff nicht biogenen Ursprungs, da sein Energiegehalt aus erneuerbaren Quellen stammt. Darüber hinaus werden als Nebenprodukt jedes Jahr 6.500 Tonnen erneuerbares Naphtha (PtL-Naphtha) anfallen, das als Ausgangsstoff für die Herstellung verschiedener Kunststoffprodukte verwendet werden kann.

Mit der Beihilfe, die in Form eines direkten Zuschusses gewährt wird, soll die Errichtung und Installation der Anlage in Rüdersdorf, Deutschland, gefördert werden. Die Herstellung von PtL-Kerosin wird voraussichtlich im Jahr 2028 aufgenommen, wobei die Anlage letztlich eine Kapazität von etwa 30.000 Tonnen PtL-Kerosin pro Jahr erreichen soll.

Durch das Vorhaben sollen bei Betrachtung des gesamten Lebenszyklus 90 Prozent der Treibhausgasemissionen von fossilem Kerosin und fossilem Naphtha eingespart werden.

Beihilferechtliche Würdigung der Kommission
Die Kommission hat die Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften geprüft, insbesondere nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf dessen Grundlage die Mitgliedstaaten die Entwicklung gewisser Wirtschaftszweige unter bestimmten Voraussetzungen fördern können, sowie nach den Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen, die es den Mitgliedstaaten erlauben, Maßnahmen zur Verringerung und zum Abbau von CO2-Emissionen zu fördern. Im Rahmen der Prüfung stellte die Kommission Folgendes fest:

>> Die Beihilfe fördert die Entwicklung eines Wirtschaftszweigs – die Herstellung synthetischer Flugkraftstoffe aus erneuerbaren Energiequellen. Gleichzeitig unterstützt sie die Ziele wichtiger politischer EU-Initiativen wie des europäischen Grünen Deals und der Initiative ReFuelEU Aviation.

>> Die Beihilfe hat einen Anreizeffekt, da der Beihilfeempfänger die Investition ohne die öffentliche Förderung nicht tätigen würde.

>> Die Maßnahme ist erforderlich und geeignet, um die Herstellung synthetischer Flugkraftstoffe zu fördern. Außerdem ist sie angemessen, da die Höhe der Beihilfe dem tatsächlichen Finanzierungsbedarf entspricht.

>> Im Rahmen der Maßnahme wird durch ausreichende Vorkehrungen sichergestellt, dass der Wettbewerb nicht übermäßig verfälscht wird. Falls das Vorhaben sehr erfolgreich ist und zusätzliche Nettoeinnahmen generiert, sorgt ein Rückforderungsmechanismus dafür, dass der Beihilfeempfänger einen Teil der erhaltenen Beihilfe an Deutschland zurückzahlt. >> Darüber hinaus wird der Empfänger das im Rahmen des Vorhabens gewonnene technologische Know-how weitergeben.

>> Die positiven Auswirkungen der Beihilfe überwiegen etwaige Verzerrungen von Wettbewerb und Handel in der EU.

Auf dieser Grundlage hat die Kommission die Maßnahme Deutschlands nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

Hintergrund
In den Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen von 2022 wird erläutert, wie die Kommission prüft, ob für diese Zwecke gewährte Beihilfen, die der Anmeldepflicht nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c AEUV unterliegen, mit dem Binnenmarkt vereinbar sind.

In der Mitteilung über den europäischen Grünen Deal von 2019 hat die Kommission das inzwischen im europäischen Klimagesetz verankerte Ziel festgelegt, die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2050 auf null zu senken. Mit dem seit Juli 2021 geltenden Gesetz wurde auch das Zwischenziel eingeführt, die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent zu reduzieren. Durch die Annahme der Legislativvorschläge für das Paket "Fit für 55" hat die EU rechtsverbindliche Klimaziele für alle Schlüsselsektoren der Wirtschaft festgelegt.

Die ReFuelEU-Aviation-Verordnung, die im Oktober 2023 angenommen wurde, fördert die Nutzung nachhaltiger Flugkraftstoffe zur Verringerung der CO2-Emissionen des Luftverkehrs, indem sie dafür sorgt, dass Flugkraftstoffanbieter den Luftfahrzeugbetreibern auf Flughäfen der Union nachhaltige Flugkraftstoffe zur Verfügung stellen, d. h. Kraftstoffe, die bei Betrachtung des gesamten Lebenszyklus geringere CO2-Emissionen aufweisen als fossiles Kerosin.
(EU-Kommission: ra)

eingetragen: 21.12.24
Newsletterlauf: 20.03.25


Meldungen: Europäische Kommission

  • Verluste von Kunststoffpellets verringern

    Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über den Vorschlag der Kommission, die Verschmutzung durch Mikroplastik durch Kunststoffpellets in der gesamten Wertschöpfungskette, auch während des Transports, insbesondere auf See, zu regulieren und zu verhindern. Die neue Verordnung wird die Umwelt schützen und gleichzeitig sicherstellen, dass die europäischen Industrien weiterhin nachhaltig operieren und expandieren können.

  • Schutz vor möglichen Risiken in Spielzeug

    Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die neuen Vorschriften für die Sicherheit von Spielzeug im Anschluss an den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vom 28. Juli 2023. Die neue Verordnung wird die Verwendung schädlicher Chemikalien wie PFAS, endokrine Disruptoren und Bisphenole in Spielzeug verbieten. Alle Spielzeuge werden über einen digitalen Produktpass verfügen, um zu verhindern, dass unsicheres Spielzeug, das online und offline verkauft wird, in die EU gelangt.

  • Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz)

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 25 Mitgliedstaaten sowie Island und Norwegen haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Online-Händlern, die Gebrauchtwaren wie Kleidung, elektronische Geräte oder Spielzeug verkaufen, veröffentlicht. "Sweeps" werden von der Europäischen Kommission koordiniert und von den nationalen Durchsetzungsbehörden zeitgleich durchgeführt. Mit dem aktuellen Sweep sollte überprüft werden, ob die Praktiken dieser Händler mit dem EU-Verbraucherrecht im Einklang stehen. Die Verbraucherschutzbehörden überprüften 356 Online-Händler und stellten fest, dass 185 (52 Prozent) von ihnen möglicherweise gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen.

  • Ziele Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz

    Die Europäische Kommission hat ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Vorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit angenommen, das zusätzliche Investitionen freisetzen soll. Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorn bei der Schaffung günstigerer Rahmenbedingungen für Unternehmen in der EU, damit diese wachsen, innovativ sein und hochwertige Arbeitsplätze schaffen können.

  • Stärkung der Arzneimittel-Lieferketten

    Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, mit der die Verfügbarkeit kritischer Arzneimittel in der EU verbessert werden soll. Ziel des Vorschlags ist es, die menschliche Gesundheit zu schützen, indem Anreize für eine Diversifizierung der Lieferkette geschaffen werden und die Herstellung von Arzneimitteln in der EU gefördert wird. Dadurch wird die Arzneimittelbranche in der EU unterstützt, die einen großen Anteil an unserer Wirtschaftsleistung hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen