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Verstoß gegen das EU-Kartellrecht


Kartellrecht: Europäische Kommission leitet förmliche Untersuchung möglicher Beschränkungen des Handels durch Mondelēz ein
Die Kommission befürchtet, dass Mondelēz den zwischen EU-Mitgliedstaaten erfolgenden sogenannten "Parallelhandel" mit seinen Schokolade-, Keks- und Kaffeeprodukten mittels Vereinbarungen und einseitiger Handelspraktiken beschränkt haben könnte



Die Europäische Kommission hat ein förmliches Kartellverfahren eingeleitet, um festzustellen, ob Mondelēz den Wettbewerb auf einer Reihe nationaler Märkte für Schokolade, Kekse und Kaffee dadurch eingeschränkt hat, dass es den grenzüberschreitenden Handel mit diesen Erzeugnissen in der EU unter Verstoß gegen das EU-Kartellrecht behinderte.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission Margrethe Vestager erklärte dazu: "Schokolade, Kekse und Kaffee sind aus dem Alltag der Bürgerinnen und Bürger Europas nicht wegzudenken. Wir leiten ein förmliches Prüfverfahren ein, um festzustellen, ob Mondelēz, ein wichtiger Hersteller dieser Produkte, den freien Wettbewerb auf den betreffenden Märkten durch die Behinderung von Handelsströmen eingeschränkt und auf diese Weise höhere Preise für die Verbraucher verursacht haben könnte. Handel im Binnenmarkt kann die Preise senken und das Produktangebot in den Mitgliedstaaten vergrößern."

Mondelēz ist einer der größten Hersteller von Schokolade, Keksen und Kaffee in der Europäischen Union. Auf den Märkten für diese Produkte werden Jahr für Jahr Umsätze in zweistelliger Milliardenhöhe erzielt.

Die Kommission befürchtet, dass Mondelēz den zwischen EU-Mitgliedstaaten erfolgenden sogenannten "Parallelhandel" mit seinen Schokolade-, Keks- und Kaffeeprodukten mittels Vereinbarungen und einseitiger Handelspraktiken beschränkt haben könnte.

Händler und Einzelhändler versuchen, Produkte in Mitgliedstaaten einzukaufen, in denen die Preise niedriger sind, um sie dann in anderen Mitgliedstaaten mit höheren Preisen wieder zu verkaufen. Dort sinken dadurch in der Regel die Preise. Beschränkungen des Parallelhandels können dazu führen, dass Hersteller oder Anbieter auf einem nationalen Markt zum Nachteil der Verbraucher höhere Preise verlangen können. Ferner kann die Produktvielfalt abnehmen.

Die Kommission wird insbesondere bestimmte potenziell wettbewerbswidrige Geschäftspraktiken von Mondelēz untersuchen, wie z. B.

>> etwaige Beschränkungen der Verkaufsgebiete innerhalb der EU durch Vereinbarungen, in denen festgelegt wird, in welchem Mitgliedstaat ein Händler die Produkte verkaufen darf, oder in denen die passiven Verkäufe beschränkt werden,

>> die etwaige Beschränkung des Parallelhandels durch Vereinbarungen über Preiserhöhungen oder Mengenbegrenzungen speziell für Kunden, die im Binnenmarkt mit den Produkten handeln,

>> die etwaige Vereinbarung mit Kunden, von Parallelhandel abzusehen bzw. keine Erzeugnisse aus dem Parallelhandel zu beziehen, unter anderem im Gegenzug für Zahlungen oder andere Ausgleichsleistungen,

>> die etwaige Einschränkung der auf Verpackungen verwendeten Sprachen, entweder einseitig oder durch Vereinbarungen mit Händlern, wodurch der Verkauf in bestimmte andere EU-Mitgliedstaaten erschwert wird,

>> die etwaige Weigerung, bestimmte Händler zu beliefern, um die Einfuhren auf bestimmten Märkten zu beschränken.

Sollte sich der Verdacht der Kommission erhärten, würden die Vereinbarungen und Verhaltensweisen wettbewerbswidrige Hemmnisse für den Handel im EU-Binnenmarkt schaffen und gegen Artikel 101 bzw. Artikel 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verstoßen.

Die Kommission wird diese eingehende Untersuchung vorrangig behandeln. Das Verfahren wird ergebnisoffen geführt.

Hintergrund
Im Rahmen dieser von Amts wegen eingeleiteten Untersuchung mutmaßlicher wettbewerbswidriger Praktiken in der EU hat die Kommission im November 2019 unangekündigte Nachprüfungen in den Räumlichkeiten von Mondelēz durchgeführt.

Bürger, die Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament haben bereits wiederholt ihre Besorgnis geäußert, dass sich die Preise für gängige Lebensmittel und Getränke von einem EU-Mitgliedstaat zum anderen – auch zwischen Nachbarländern – stark unterscheiden können. Sie machten ferner geltend, dass Wirtschaftsbeteiligte Hemmnisse für den Handel zwischen Ländern mit niedrigeren Preisen und Ländern mit höheren Preisen (sogenannter Parallelhandel) errichten. Daher haben sie die Kommission aufgefordert, dagegen vorzugehen und für eine stärkere Preiskonvergenz im EU-Binnenmarkt zu sorgen.

Im November 2020 veröffentlichte die Kommission eine Studie über territoriale Angebotsbeschränkungen im Einzelhandel in der EU. Darin heißt es, bestimmte Lieferanten würden eine Reihe von Praktiken anwenden, die den Parallelhandel mit Lebensmitteln zum Nachteil der europäischen Verbraucher einschränken.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 02.02.21
Newsletterlauf: 25.03.21


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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