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Verschmutzung durch Kunststoffe


EU setzt sich in der UN-Umweltversammlung für die Aufnahme von Verhandlungen über ein weltweites Übereinkommen zu Kunststoffen ein
Ein wesentlicher Schritt für die Eindämmung der weltweiten Verschmutzung durch Kunststoffe



EU-Kommissar Sinkevičius vertrat die Europäische Union auf der fünften Tagung der Umweltversammlung der Vereinten Nationen (UNEA-5) vom 28. Februar bis 2. März 2022 in Nairobi, Kenia. Gemeinsam mit Partnern aus allen Kontinenten setzte sich die EU sich für die Aufnahme von Verhandlungen über ein neues rechtsverbindliches weltweites Übereinkommen zu Kunststoffen ein. Ein weiteres Ziel der EU war es, eine Plattform für Chemikalien, Abfall und Umweltverschmutzung mit Vertretern aus Wissenschaft und Politik einzurichten, um die wissenschaftliche Beratung weltweit auf ähnliche Weise zu verstärken, wie dies durch die Zwischenstaatliche Sachverständigengruppe über Klimaänderungen (Inter-Governmental Panel on Climate Change) geschehen ist. Eines der übergeordneten Ziele bestand darin, eine Definition des Konzepts naturbasierter Lösungen zu vereinbaren – ein wichtiger Schritt im Vorfeld der 15. Konferenz der Vertragsparteien (COP 15) im Rahmen des Übereinkommens über die biologische Vielfalt.

Der für Umwelt, Meere und Fischerei zuständige EU-Kommissar Virginijus Sinkevičius erklärte: "Unser Planet ist durch eine dreifache Krise bedroht – Klimawandel, Verlust an biologischer Vielfalt und Umweltverschmutzung. Die EU geht dagegen nicht nur in Europa vor, sondern bildet auch auf internationaler Ebene Allianzen, da wir diese globalen Herausforderungen nur gemeinsam bewältigen können. Ich reise nach Kenia, um mich für zentrale Prioritäten der EU einzusetzen, besonders für die Aufnahme von Verhandlungen über ein neues weltweites Übereinkommen zu Kunststoffen. Wir haben bereits mehr als 140 Partner an unserer Seite, und ich bin zuversichtlich, dass die internationale Gemeinschaft ihre Anstrengungen verstärken wird. Gemeinsam können wir wirklich etwas bewirken, und darauf setze ich auch bei der UN-Umweltversammlung."

Zu den zentralen Verhandlungszielen der EU gehörten:
>> die Einrichtung eines internationalen Verhandlungsausschusses für ein rechtsverbindliches weltweites Übereinkommen zu Kunststoffen. Die EU setzt sich für den Abschluss eines Übereinkommens ein, das einen kreislauforientierten Ansatz für den gesamten Lebenszyklus von Kunststoffen verfolgt und mit dem Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft im Einklang steht. Angesichts des weltweiten Ausmaßes des Problems lässt sich die Verschmutzung durch Kunststoffe nur durch koordinierte globale Maßnahmen wirksam eindämmen.

>> der Aufbau einer Plattform zu Chemikalien, Abfall und Umweltverschmutzung mit Vertretern aus Wissenschaft und Politik, die bei der Behandlung dieser Probleme ähnliche Unterstützung bietet wie IPCC, IPBES und IRP in den Bereichen Klima, Biodiversität und natürliche Ressourcen.

>> Definition und Förderung naturbasierter Lösungen. Naturbasierte Lösungen sind Maßnahmen für den Schutz, die nachhaltige Bewirtschaftung und die Wiederherstellung natürlicher und veränderter Ökosysteme. Sie bringen sowohl ökologische als auch soziale und wirtschaftliche Vorteile mit sich und fördern die Resilienz. Derzeit werden Fortschritte in verschiedenen Verhandlungsverfahren dadurch behindert, dass es keine international vereinbarte Definition für naturbasierte Lösungen gibt, was zu "Greenwashing" und einer fehlerhaften Klassifizierung von Tätigkeiten führen kann. Die EU setzt sich daher für eine gemeinsame Definition ein. Dies dürfte auch die Gespräche auf der 15. Konferenz der Vertragsparteien und in anderen UN-Gremien erleichtern, etwa im Rahmen des UN-Klimaübereinkommens.

Die Konferenz sollte Orientierungshilfen auch für andere weltweite Prozesse bieten, etwa für die Klimaverhandlungen, die Verhandlungen über den globalen Biodiversitätsrahmen für die Zeit nach 2020 (COP 15) und die Verhandlungen über den Rahmen für Chemikalien und Abfälle für die Zeit nach 2020, bei denen ambitionierte Ergebnisse angestrebt werden.

Hintergrund
Die UN-Umweltversammlung ist das weltweit auf höchster Ebene angesiedelte Entscheidungsgremium im Umweltbereich. Sie tagt alle zwei Jahre. Die Umweltversammlung ist Teil des UN-Umweltprogramms. In ihrem Rahmen kommen Vertreterinnen und Vertreter der 193 UN-Mitgliedstaaten sowie von Unternehmen, der Zivilgesellschaft und anderer Interessenträger zusammen, um Strategien für die Bewältigung der dringlichsten weltweiten Umweltprobleme zu vereinbaren. Die EU nimmt an der Versammlung im Einklang mit der Resolution der UN-Generalversammlung A/65/276 neben ihren Mitgliedstaaten teil.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 16.03.22
Newsletterlauf: 03.05.22


Meldungen: Europäische Kommission

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    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

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    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

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    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

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    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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