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Verschärfte Richtlinie enthält neue Bestimmungen


Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden mit dem Ziel der Senkung von Energiekosten und Emissionen verabschiedet
Die Richtlinie stärkt die Unabhängigkeit Europas bei der Energieversorgung im Einklang mit dem REPowerEU-Plan, da der Verbrauch importierter fossiler Brennstoffe zurückgeht

30. Juni 2025

Die Kommission begrüßt die endgültige Verabschiedung der verschärften Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden als weiteren Meilenstein des europäischen Grünen Deals. Die Richtlinie bildet einen Rahmen für die Verringerung der Emissionen und des Energieverbrauchs von Gebäuden in allen Mitgliedstaaten der EU – von Wohnungen und Büros bis hin zu Schulen, Krankenhäusern und anderen öffentlichen Gebäuden. Sie trägt so zu einer besseren Gesundheit und Lebensqualität bei. Die überarbeitete Richtlinie sieht ehrgeizige Ziele zur Verringerung des Gesamtenergieverbrauchs von Gebäuden in der gesamten EU vor, berücksichtigt aber auch nationale Gegebenheiten. So können die Mitgliedstaaten entscheiden, auf welche Gebäude sich ihre Pläne beziehen und welche Maßnahmen sie ergreifen. Die Richtlinie steigert die Nachfrage nach sauberen, in Europa produzierten Technologien und fördert Wachstum, Investitionen und Beschäftigung.

Jeder Mitgliedstaat muss einen eigenen nationalen Zielpfad festlegen, um den durchschnittlichen Primärenergieverbrauch von Wohngebäuden bis 2030 um 16 Prozent und bis 2035 um 20 bis 22 Prozent zu senken. Bei den Nichtwohngebäuden sollen bis 2030 die 16 Prozent der Gebäude mit der schlechtesten Energieeffizienz renoviert werden. Bis 2033 soll dieser Anteil dann auf 26 Prozent steigen. Die Mitgliedstaaten können bestimmte Kategorien von Wohn- und Nichtwohngebäuden von diesen Verpflichtungen ausnehmen, darunter historische Gebäude oder Ferienwohnungen. Die Bürgerinnen und Bürger werden bei ihren Bemühungen um eine Verbesserung der Energieeffizienz ihrer Wohnungen unterstützt. So verpflichtet die Richtlinie zur Einrichtung zentraler Anlaufstellen für die Beratung bei Gebäuderenovierungen, und durch die Bestimmungen über die öffentliche und private Finanzierung werden Renovierungen leichter bezahl- und realisierbar.

Die Richtlinie stärkt die Unabhängigkeit Europas bei der Energieversorgung im Einklang mit dem REPowerEU-Plan, da der Verbrauch importierter fossiler Brennstoffe zurückgeht. Mit der überarbeiteten Richtlinie werden Nullemissionsgebäude zum Standard bei neuen Gebäuden. Alle neuen Wohn- und Nichtwohngebäude dürfen an ihrem Standort keine Emissionen aus fossilen Brennstoffen mehr aufweisen. Dies gilt ab dem 1. Januar 2028 für öffentliche Gebäude und ab dem 1. Januar 2030 für alle anderen Neubauten, wobei bestimmte Ausnahmen möglich sind. Die verschärfte Richtlinie enthält neue Bestimmungen, um unter Berücksichtigung der nationalen Gegebenheiten die Nutzung fossiler Brennstoffe bei der Beheizung in Gebäuden schrittweise einzustellen und den Einsatz von Solaranlagen zu fördern. Zudem müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass neue Gebäude für Solaranlagen geeignet sind. Subventionen für die Installation eigenständiger mit fossilen Brennstoffen betriebener Heizkessel sind ab dem 1. Januar 2025 nicht mehr zulässig. Darüber hinaus fördert die Richtlinie die Verbreitung nachhaltiger Mobilitätslösungen, da sie Bestimmungen zur Vorverkabelung, zu Ladepunkten für Elektrofahrzeuge und zu Fahrradparkplätzen enthält.

Eine bessere Planung von Renovierungen sowie technische und finanzielle Unterstützung sind von entscheidender Bedeutung, um in der gesamten EU eine "Renovierungswelle" auszulösen, und sind daher auch in der überarbeiteten Richtlinie vorgesehen. Um Energiearmut zu mindern und Energiekosten zu senken, müssen Finanzierungsmaßnahmen Anreize für Renovierungen bieten und diese begleiten. Zudem müssen sie insbesondere auf schutzbedürftige Kunden und Gebäude mit der schlechtesten Energieeffizienz ausgerichtet sein, da in diesen Gebäuden besonders viele von Energiearmut betroffene Menschen leben.

Hintergrund
Auf Gebäude entfallen in der EU rund 40 Prozent des Energieverbrauchs, mehr als die Hälfte des Gasverbrauchs (hauptsächlich für Heizung, Kühlung und Warmwasser) und 35 Prozent der energiebedingten Treibhausgasemissionen. Aktuell sind etwa 35 Prozent der Gebäude in der EU älter als 50 Jahre, und fast 75 Prozent des Gebäudebestands ist nicht energieeffizient. Gleichzeitig beträgt die durchschnittliche jährliche Quote der energetischen Renovierungen jedoch nur etwa 1 Prozent.

Im Jahr 2020 gab die Kommission daher in der Strategie für eine Renovierungswelle das Ziel vor, die Renovierungsquoten bis 2030 mindestens zu verdoppeln und sicherzustellen, dass die Energieeffizienz und der Anteil erneuerbarer Energien in Gebäuden durch Renovierungen erhöht werden. Der Vorschlag der Kommission vom Dezember 2021 zur Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden wurde im Mai 2022 durch zusätzliche Vorschläge für eine verstärkte Nutzung der Solarenergie in Gebäuden ergänzt, die im Rahmen des REPowerEU-Plans vorgelegt wurden. Im Dezember 2023 erzielten die gesetzgebenden Organe dann eine politische Einigung.

Die Richtlinie ist ein wichtiger Eckpfeiler der Bemühungen der EU um den Ausstieg aus fossilen Brennstoffen sowie um eine Verdoppelung der Geschwindigkeit bei der Verbesserung der Energieeffizienz und eine Verdreifachung der Kapazitäten für erneuerbare Energien bis 2030. Sie steht daher im Einklang mit den auf der COP 28 mit den globalen Partnern erzielten Vereinbarungen. Die heutige Verabschiedung stützt sich auf die Rechtsvorschriften des Pakets "Fit für 55", die inzwischen fertig gestellt und in Kraft getreten sind. Sie wird dazu beitragen, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent zu senken.
(EU-Kommission: ra)

eingetragen: 26.05.24
Newsletterlauf: 16.07.24


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