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Verordnung über Märkte für Kryptowerte


Besteuerung: Neue Transparenzvorschriften sehen Meldepflicht für Kryptowert-Transaktionen vor
Der Vorschlag soll die Fähigkeit der Mitgliedstaaten verbessern, Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung aufzudecken und zu bekämpfen



Die Europäische Kommission hat neue Steuertransparenzvorschriften für alle Dienstleister vorgeschlagen, die im Auftrag von in der Europäischen Union ansässigen Kunden Transaktionen mit Kryptowerten abwickeln. Die neuen Bestimmungen sollen die Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA) sowie die Vorschriften zur Geldwäschebekämpfung ergänzen.

Um Einnahmen für öffentliche Investitionen und Dienstleistungen sicherzustellen und gleichzeitig ein innovationsfreundliches Wirtschaftsumfeld zu schaffen, ist eine faire und wirksame Besteuerung von größtem Belang. Derzeit fehlen den Steuerbehörden jedoch die benötigten Informationen, um Erlöse zu überwachen, die mithilfe von Kryptowerten erzielt werden – Kryptowerte, die sich problemlos grenzüberschreitend handeln lassen. Dadurch können die Behörden nicht in vollem Maße sicherstellen, dass tatsächlich Steuern gezahlt werden, sodass den europäischen Bürgerinnen und Bürgern wichtige Steuereinnahmen entgehen.

Der Vorschlag soll die Fähigkeit der Mitgliedstaaten verbessern, Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung aufzudecken und zu bekämpfen, indem alle Anbieter von Krypto-Dienstleistungen – unabhängig von ihrer Größe oder ihrem Standort – dazu verpflichtet werden, Transaktionen von in der EU ansässigen Kunden zu melden. Die vorgeschlagene Richtlinie zielt auch darauf ab, ein gemeinsames Mindeststrafmaß für schwerwiegende Versäumnisse festzulegen – beispielsweise für den Fall, dass trotz Mahnungen keine Meldungen erfolgen.

Darüber hinaus schlägt die Kommission vor, die Meldepflichten von Finanzinstituten auf E-Geld und digitale Währungen auszuweiten und den Anwendungsbereich des automatischen Informationsaustauschs auf grenzüberschreitende Vorbescheide auszudehnen, die von vermögenden Privatpersonen in Anspruch genommen werden.

Nächste Schritte
Der Vorschlag in Form einer Änderung der Richtlinie über die Verwaltungszusammenarbeit steht in Einklang mit der OECD-Initiative für einen Melderahmen für Kryptowerte (Crypto-Asset Reporting Framework – CARF) sowie den Änderungen des gemeinsamen Meldestandards (CRS) der OECD. Die neuen Meldepflichten in Bezug auf Kryptowerte, E-Geld und digitale Währungen sollen am 1. Januar 2026 in Kraft treten. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 22.01.23
Newsletterlauf: 13.03.23


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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