Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Verbesserung der Betriebssicherheit


EU-Wettbewerbshüter genehmigen deutsche Beihilfe zur Modernisierung des Schienenverkehrs im Raum Stuttgart
Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene weiter fördern



Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften öffentliche Fördermittel in Höhe von 200 Mio. Euro für die Modernisierung der Verkehrsmanagement-Ausrüstung für Schienenfahrzeuge im Raum Stuttgart in Deutschland genehmigt. Die Regelung besteht aus zwei Maßnahmen. Mit der ersten Maßnahme wird die Ausstattung von Schienenfahrzeugen mit dem Europäischen Eisenbahnverkehrsmanagementsystem (ERTMS) gefördert. Mit der zweiten Maßnahme wird die Ausstattung der gleichen Fahrzeuge mit dem automatischen Zugbetrieb (ATO) unterstützt. ATO ist eine Einrichtung zur Verbesserung der Betriebssicherheit, die dazu beiträgt, den Betrieb von Zügen zu automatisieren.

Die Regelung ermöglicht es, die Fahrzeuge sowohl mit ERTMS als auch mit ATO auszustatten. ERTMS ist ein Sicherheitssystem, das die Einhaltung von Geschwindigkeitsbeschränkungen und Signalisierungsstatus durch Züge sicherstellt. Es wird erwartet, dass dieses System die Schaffung eines nahtlosen europäischen Eisenbahnsystems ermöglicht und die Sicherheit und Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Eisenbahnsektors erhöht.

Die beiden Regelungen zur Unterstützung des Schienengüterverkehrssektors werden eine verstärkte öffentliche Unterstützung sicherstellen, um die Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene weiter zu fördern. Die öffentliche Unterstützung erfolgt in Form von direkten Zuschüssen an die Eigentümer oder Betreiber von Schienenfahrzeugen, die für die Nachrüstung der vorhandenen Ausrüstung verwendet werden sollen. Die Maßnahme hat eine Laufzeit bis 2025.

Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die deutsche Förderung für die Umwelt und die Mobilität von Vorteil ist, da sie den Schienenverkehr fördert, der weniger umweltschädlich ist als der Straßenverkehr, und gleichzeitig die Überlastung der Straßen verringert. Darüber hinaus ist sie verhältnismäßig und notwendig, da sie die Interoperabilität der Eisenbahnsysteme in der EU fördert und die Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene unterstützt, ohne zu unzulässigen Wettbewerbsverzerrungen zu führen.

Schließlich wird die Beihilfe einen "Anreizeffekt" haben, da die Eigentümer oder Betreiber von Schienenfahrzeugen ohne die öffentliche Förderung die notwendige Umrüstung nicht vornehmen würden.

Auf dieser Grundlage kam die Kommission zu dem Schluss, dass die Maßnahmen mit den EU-Beihilfevorschriften und insbesondere mit den Leitlinien der Kommission für staatliche Beihilfen an Eisenbahnunternehmen von 2008 im Einklang stehen. Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, werden weitere Informationen auf der Wettbewerbs-Website der Kommission im öffentlich zugänglichen Verfahrensregister unter der Nummer SA.58908 veröffentlicht. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 16.01.21
Newsletterlauf: 03.03.21


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Verringerung der Mehrwertsteuer-Compliance-Lücke

    Laut einem von der Europäischen Kommission veröffentlichten neuen Bericht haben die meisten EU-Mitgliedstaaten zwischen 2018 und 2022 erhebliche Fortschritte bei der Erhebung der Mehrwertsteuer erzielt.

  • FuEuI im Mittelpunkt der EU-Wirtschaft

    Die europäische Industrie hat ihre Investitionen in Forschung und Entwicklung (FuE;E) im Jahr 2023 um 9,8 Prozent erhöht und damit das Wachstum der FuE-Investitionen der Unternehmen in den USA (+5,9 Prozent) und China (+9,6 Prozent) erstmals seit 2013 übertroffen, so die veröffentlichte neue Ausgabe des EU-Anzeigers für industrielle FuE;E-Investitionen.

  • Einführung eines Flugemissionslabels

    Die EU-Kommission hat eine Verordnung zur Einführung eines Flugemissionslabels (FEL) angenommen, das eine klare und vertrauenswürdige Methode zur Berechnung der Flugemissionen bietet. Fluggesellschaften, die Flüge innerhalb der EU durchführen oder aus der EU abfliegen, können sich freiwillig diesem Gütesiegel anschließen, das ab Juli 2025 voll funktionsfähig sein wird.

  • Änderungen des derzeitigen Rechtsrahmens

    Die Europäische Kommission schlägt gezielte Änderungen des derzeitigen Rechtsrahmens vor, der in der Verordnung über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse (GMO) festgelegt ist, und legt eine neue Verordnung über die grenzüberschreitende Durchsetzung der Vorschriften über unlautere Handelspraktiken vor.

  • Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen

    Die Europäische Kommission ist nach eingehender Prüfung des Sachverhalts zu dem Schluss gelangt, dass eine deutsche Beihilfemaßnahme im Umfang von 1,9 Mrd. EUR zur Unterstützung von DB Cargo, eines der führenden Schienengüterverkehrsunternehmen in Europa, mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen