Unkontrollierter Handel mit Kunststoffabfällen
Die Ausfuhr von unsortiertem Kunststoffabfall in Nicht-OECD-Länder wird vollständig verboten sein
Ab Januar 2021: Neue EU-Regeln begrenzen Export und Import von Plastikabfällen
Die EU will die Ausfuhr von Kunststoffabfällen in Nicht-OECD-Länder strenger kontrollieren und hat neue Vorschriften für den Export, Import und die Verbringung von Kunststoffabfällen erlassen. Ausnahmen bestehen für saubere Plastikabfälle, die zum Recycling geschickt werden. Die neuen Regeln treten am 1. Januar 2021 in Kraft.
Der Kommissar für Umwelt, Ozeane und Fischerei, Virginijus Sinkevičius, sagte dazu: "Diese neuen Vorschriften senden die klare Botschaft, dass die EU Verantwortung für den von uns erzeugten Abfall übernimmt. Die Ausfuhr von Plastikabfällen wird nur unter sehr strengen Bedingungen erlaubt sein. Die Ausfuhr von unsortiertem Kunststoffabfall in Nicht-OECD-Länder wird vollständig verboten sein. Das ist ein wichtiger Meilenstein im Kampf gegen die Plastikverschmutzung, beim Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft und bei der Verwirklichung der Ziele des europäischen Green Deal."
In den letzten zehn Jahren hat der unkontrollierte Handel mit Kunststoffabfällen zugenommen und schadet sowohl der Umwelt als auch der öffentlichen Gesundheit. Die neuen Regeln sollen den Export von Kunststoffabfällen in Drittländer beenden, die nicht über die Kapazitäten und Standards verfügen, um diese nachhaltig zu entsorgen. Dies ist auch eine der Hauptverpflichtungen des Europäischen Grünen Deals und des neuen Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft. Die Entscheidung unterstützt auch die EU-Kunststoffstrategie, die darauf abzielt, Kunststoffabfälle zu reduzieren und eine bessere Sortierung und Verwertung zu fördern. (Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 16.01.21
Newsletterlauf: 04.03.21
Meldungen: Europäische Kommission
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Überarbeitung einschlägiger Vorschriften
Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.
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Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur
Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.
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Einhaltung von Verpflichtungszusagen
Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.
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Marktbeherrschende Stellung
Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.
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Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo
Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.