Überarbeitung der Zahlungsverzugsrichtlinie
Überarbeitung der Regeln zum Zahlungsverzug: EU-Kommission leitet öffentliche Konsultation ein
Übergang zu einer Kultur der "unverzüglichen Zahlung" fördern
Trotz der aktuellen EU-Vorschriften über Zahlungsverzug werden immer noch über 60 Prozent der Unternehmen in der EU nicht rechtzeitig bezahlt. Am stärksten betroffen sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Die EU-Kommission plant deshalb, die bestehenden Regeln zu überarbeiten und hat dazu eine öffentliche Konsultation eingeleitet. Unternehmen, Verbände, Hochschulen und öffentliche Stellen sind dazu eingeladen, ihre Meinung mitzuteilen.
Die Initiative wird KMU helfen, indem die bestehenden EU-Zahlungsvorschriften auf der Grundlage verfügbarer und bevorstehender Erkenntnisse überarbeitet werden, um einen endgültigen Übergang zu einer Kultur der "unverzüglichen Zahlung" zu fördern.
Die Konsultation gibt den Interessenträgern Gelegenheit, ihre Ansichten darüber darzulegen, wie die Initiative zur Verbesserung der Zahlungsleistung und zur Schaffung einer gerechteren Zahlungskultur im wirtschaftlichen Umfeld beiträgt.
Die geplante Überarbeitung wird einen ganzheitlicheren Ansatz verfolgen, der sich auf drei Säulen stützt: die gesetzliche Verankerung des unverzüglichen Zahlungsverhaltens, die Förderung des Einsatzes moderner digitaler Zahlungsinstrumente und die Stärkung der Prävention und Durchsetzung dieser Vorschriften in allen industriellen Ökosystemen.
Die Beiträge der Konsultation werden in die anstehende Überarbeitung der Zahlungsverzugsrichtlinie einfließen, die Teil des "KMU-Entlastungspakets" sein wird, das Präsidentin von der Leyen in ihrer Rede zur Lage der Union 2022 angekündigt hat.
Die Kommission plant, den Vorschlag zur Überarbeitung der Zahlungsverzugsrichtlinie bis zum Sommer 2023 vorzulegen. (Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 23.01.23
Newsletterlauf: 20.03.23
Meldungen: Europäische Kommission
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Überarbeitung einschlägiger Vorschriften
Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.
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Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur
Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.
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Einhaltung von Verpflichtungszusagen
Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.
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Marktbeherrschende Stellung
Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.
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Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo
Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.